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Grundsätzliche Rechtsfragen des autonomen Fahrens
ristische Merkmale eines maschinellen Wirkens pointiert beschreiben und für den Extrem-
fall die Konsequenzen eines solchen Wandels mit einmaliger Klarheit aufzeigen können:
Diese sind erstens die Erweiterung der Einflussmöglichkeit von Fahrzeugsteuerung in
zeitkritischen Situationen und zweitens die Frage nach der Umsetzung einer maschinellen
Steuerungsentscheidung im grundrechtsrelevanten Bereich.
Zunächst muss grundlegend die Existenz von „Dilemma-Situationen“ im Straßenver-
kehr infrage gestellt werden. Unklar erscheint insbesondere, ob das zugrunde liegende
gedankliche Modell anderweitiger Alternativlosigkeit trägt: Im Straßenverkehr treten im
Einzelfall vielfältige, nacheinander geschaltete und stark situationsabhängige Einfluss-
möglichkeiten bei der Fahrzeugsteuerung auf. Vorangehende alternative Steuerungsent-
scheidungen im Straßenverkehr bieten somit – möglicherweise, dies wäre näher zu unter-
suchen – die Möglichkeit, auf das Zustandekommen einer alternativlosen Situation, die
zwangsläufig zu einem Schaden führt, Einfluss zu nehmen. Es erscheint nicht ausgeschlos-
sen, durch ein vorausschauendes Steuerungsverhalten alternativlose Situationen von vorn-
herein zu vermeiden. Umgekehrt kann sich aber auch ergeben, dass bestimmte Gefahren
des Straßenverkehrs auf seine prägenden Merkmale zurückzuführen und nicht vermeidbar
sind (beispielsweise auf die Vielfalt möglicher Interaktion von unterschiedlich geschützten
Verkehrsteilnehmern). Dann ist im Ausnahmefall aber auch die Koinzidenz von zwei
möglichen Schädigungen denkbar und die Befassung mit „Dilemma-Situationen“ not-
wendig. In juristischen Kategorien wird hier die – naturwissenschaftlich zu bestimmende
– Frage nach relevanten Unfallursachen sowohl hinsichtlich interner (fahrzeugsteuerungs-
abhängiger) als auch externer (verkehrssystemabhängiger) Faktoren kritisch hinterfragt.
Unabhängig vom Ergebnis dieser theoretischen Betrachtung von Fahrzeugsteuerung im
Straßenverkehr ergeben sich in rechtlicher Hinsicht diskussionswürdige Aspekte: So kann
anhand von „Dilemma-Situationen“ der grundrechtliche Rahmen für maschinelle Steue-
rungsentscheidungen autonomer Fahrzeuge aufgezeigt werden. Legt man die Existenz von
„Dilemma-Situationen“ zugrunde, ergibt sich darüber hinaus, dass eine Beschränkung der
Herstellerverantwortung in diesen Fällen geboten sein könnte, weil Schädigungen sich dann
durch Steuerungshandlungen als ebenso unvermeidbar erweisen würden, wie sie es im Fall
der Existenz eigenständiger Risiken des „Verkehrssystems Straße“ wären (s. Abschn. 25.5.1).
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass „Dilemma-Situationen“ auch der Diskussion
ethischer Aspekte in verschiedenen Ausprägungen zugrunde gelegt werden, wobei sie auch
dort der Pointierung und damit Bearbeitung der übergeordneten ethischen Fragestellung
dienen (s. Kap. 4).
25.5.2.1 Erweiterung der Einflussmöglichkeit
Das gedankliche Modell der „Dilemma-Situation“ für autonome Fahrzeuge legt zunächst
als Arbeitshypothese zugrunde, dass bestimmte, gesteigert unfallnahe Situationen durch
den Einsatz maschineller Fahrzeugsteuerung noch beeinflusst werden könnten: In vielen
Fällen könnte es dadurch möglich sein, heute als konkret gefährdet anzusehende Rechts-
güter in buchstäblich letzter Sekunde zu „retten“. Diese Situationen bedürfen nach heuti-
gem Stand der Technik (bei allein menschlicher Fahrzeugsteuerung) immer der Berück-
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