Seite - (000582) - in Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Bild der Seite - (000582) -
Text der Seite - (000582) -
56325.5
Grundsätzliche Rechtsfragen des autonomen Fahrens
gehende Regelung von Kommunikationsverhalten bei menschlichen Fahrern im Straßen-
verkehr nicht zwingend erforderlich ist und die Umsetzung den Verkehrsteilnehmern im
Einzelnen überlassen bleiben kann. Diese informelle Kommunikation zwischen Verkehrs-
teilnehmern mag zwar konfliktträchtig und verbesserungsbedürftig sein [20], dennoch ist
anzunehmen, dass Fahrer regelmäßig zur Lösung dieser Herausforderung in allen Situati-
onen in der Lage sind – zumal dies erst die im Straßenverkehr erforderliche situationsindi-
viduelle Anpassung garantiert. Bei Einführung einer maschinellen Fahrzeugsteuerung fehlt
den Maschinen diese den Menschen eigene Fähigkeit, eine nicht näher spezifizierte Ver-
ständigung herbeizuführen, gegebenenfalls fehlt es bereits an der maschinellen Wahrneh-
mungsfähigkeit, die Notwendigkeit von Kommunikation überhaupt zu erkennen: Voraus-
setzung menschlicher Kommunikation ist das Herstellen einer reflexiven Aufmerksamkeit
der Kommunikationspartner und Wahrnehmung untereinander [19]. Hier zeigt sich deut-
lich, dass die „gemischte“ Kommunikation noch grundlegender Ansätze zur Überbrückung
dieser kommunikativen Kluft mit Maschinen erfordert. Auch dürfte dies eine Grund-
voraussetzung für das Funktionieren eines gemischt fahrerisch und maschinell gesteuerten
Straßenverkehrs sein.
Gleichwohl lässt sich für die Realisierung autonomen Fahrens die Bedeutung von Kom-
munikation danach abstufen, in welchen Situationen vor allem die für eine technische
Umsetzung sehr herausfordernd erscheinende informelle Kommunikation von Gewicht ist:
Die oben beschriebene Schnelligkeit und Flüchtigkeit der Kommunikation im Straßenver-
kehr dürfte sich wesentlich nach Umgebungsbedingungen und Fahrgeschwindigkeiten
unterscheiden. Einfach strukturierte, extrem flüchtige Umgebungsbedingungen wie auf
einer Autobahn, die schon aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten die weitgehende
Verwendung formeller Kommunikation erfordern, könnten eine Umsetzung autonomen
Fahrens dort wesentlich erleichtern und ein Anpassungsbedürfnis autonomer Fahrzeuge an
den Bedarf nach informeller Kommunikation weniger dringlich erscheinen lassen (als
beispielsweise eine innerörtliche Verkehrsumgebung).
Auch ist anzunehmen, dass die Herausforderung, die in der Kommunikation liegt, nur im
gemischten Verkehr auftritt, während sie insbesondere zwischen autonomen Maschinen tech-
nisch gut lösbar erscheint (über kooperative Systeme). Für den gemischten Verkehr ist zudem
zu untersuchen, welche Bedeutung dem vorwegnehmenden Handeln zukommt, das sich in
Bewegung ausdrückt, und wie es für eine künftige Kommunikation im Straßenverkehr ge-
nutzt werden kann. Insbesondere ist von Bedeutung, welche Situationen möglicherweise
hierdurch eindeutig gelöst werden könnten. Hierbei ist aber zugleich die Gefahr zu berück-
sichtigen, wonach ein maschinelles Fahrsystem – durch eine stark die Fehlerkompensations-
fähigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigende Auslegung (s. Abschn. 25.5.4) –
möglicherweise die Gefahr birgt, Einbußen für den Verkehrsfluss zu bedeuten, wenn diese
durch andere Verkehrsteilnehmer zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden.
Abschließend ist hinsichtlich der Kommunikation im Straßenverkehr festzuhalten, dass
auch hier ein Katalog der technisch umsetzbaren Kommunikationsstrategien für autonome
Fahrzeuge im Sinne eines Leistungskataloges ratsam erscheint, sobald dies technisch ab-
sehbar wird. Diese Zusammenstellung von Leistungsmerkmalen autonomer Fahrzeuge im
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung