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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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Grundlegende und spezielle Rechtsfragen für autonome Fahrzeuge568 chend verhält es sich auch mit den bislang für deliktisches Verhalten von Fahrern an- wendbaren Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (beispielsweise § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit verletzten Vorschriften der StVO), die gleicher- maßen bei eigenständiger maschineller Fahrzeugsteuerung diese nicht mehr erfassen können (da sie an ein menschliches Handeln anknüpfen, das bei autonomen Fahrzeugen nicht gegeben ist). Bei den vorliegend betrachteten autonomen Fahrzeugen, die zum Teil nicht einmal die Anwesenheit oder gelegentliche Steuerung durch einen Fahrer bedingen, ist infrage zu stellen, inwieweit für den Regelfall noch von der Fähigkeit der Fahrzeuginsassen auszuge- hen ist, einen Unfallhergang beschreiben zu können. Damit wird deutlich, dass bei der Frage des inneren Ausgleichs von Unfallschäden, die unter Beteiligung von zwei oder mehreren autonomen Fahrzeugen auftreten, die Schadensaufteilung nach geltendem Recht und damit § 17 Straßenverkehrsgesetz vor dem Problem steht, dass das vorwiegend zur Anwendung kommende „Maß der Verursachung“ [14] nicht mehr – wie heute aber üblich – mindestens auf eine Vernehmung der Fahrer (zumeist zugleich zivilrechtliche Prozess- partei, gegebenenfalls aber auch Zeuge) gestützt werden kann: Dem liegt vor allem die Rollenveränderung zugrunde, wonach der Fahrer „zum einfachen Passagier“ (s. Kap. 2) wird und deshalb zum Unfallhergang eher ausnahmsweise und nur aufgrund zufälliger Beobachtung Angaben wird machen können. Insoweit tritt eine Veränderung ein, die bereits für das Haftungsrecht im Straßenverkehr erforderlich erscheinen lässt, dass technische Vorkehrungen (wie eine Unfalldatenaufzeichnung während automatisierter Steuerung) als Grundlage für eine entsprechende Schadensaufteilung getroffen werden, sofern man haftungsrechtlich an diesem Aufteilungsprinzip nach Verursachungsanteilen auch für das autonome Fahren festhalten möchte (was durchaus möglich erscheint). 25.6.3 Bewertung nach dem Produkthaftungsrecht Der Bereich der Produkthaftung für die automatisierte Steuerung autonomer Fahrzeuge wurde bereits in Abschn. 25.5.1 behandelt. Demnach kommt der Frage nach der im Ein- zelfall relevanten Ursache für einen Unfallschaden im Sinne naturwissenschaftlicher Kausalität entscheidende Bedeutung zu. 25.6.3.1 Produkthaftungsrechtliche Bedeutung eines Unfalldatenschreibers für das autonome Fahren Darüber hinaus ergibt sich aber für die Fälle autonomen Fahrens, die einen „Verfügbar- keitsfahrer“ voraussetzen (s. Use-Cases „Autobahnautomat mit Verfügbarkeitsfahrer – Autobahnpilot“ und „Vollautomat mit Verfügbarkeitsfahrer“, Kap. 2), noch ein weiterer Aspekt, der wiederum im Zusammenhang mit der Frage eines Unfalldatenschreibers steht: Sowohl im Hinblick auf das Produkthaftungsrecht (als auch ordnungsrechtlich hinsichtlich bußgeldbewehrter Verstöße gegen das Ordnungsrecht) liegt es nahe anzunehmen, dass als Schutzbehauptung durch einen aktiven Verfügbarkeitsfahrer vorgebracht werden könnte,
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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