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Bader, Badknechte, Reiberinnen und Gewandhüterinnen zu Rattenberg
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terl des Fischers Wolfgang Taurstein, an einem Stummen und an den armen Leuten,
die er verbunden hatte, vier Gulden 48 Kreuzer, 1557 bekam er seinen Arztlohn für die
Behandlung von »Paungartners Dirndl«, also dem Mädchen (Magd) des Bäckers Hans
Paungartner, dem der Spitalknecht Lentz den Arm abgeschlagen hatte, und 1563 und
1564 bestand seine Arbeit im Verbinden der armen, kranken Leute im Spital.659
Etwas undurchsichtig ist Fälers Klage gegen den Bäcker Bartlme Pettendorfer, der
anscheinend bestimmte Kosten nicht allein tragen konnte oder wollte. Man habe seiner
Schwester, als sie krank war, Wein »auf ainen Span«,660 d. h. auf Rechnung, vom Wirt
Bernhard Ruedl zutragen lassen, der jetzt dafür mit vier Gulden 16 Kreuzern bezahlt
sein wolle. Der Rat teilte die Summe auf die Stadt- und Bergwerksbruderschaft, das
Reichalmosen, Pettendorfer und Hans Fäler auf, der einen Gulden hergeben sollte.661
Wahrscheinlich war Folgendes geschehen : Fäler behandelte die kranke Schwester Pet-
tendorfers und empfahl, ihr zur Stärkung Wein zu geben. Nun konnte Pettendorfer,
dessen Armut notorisch war,662 nicht zahlen, weshalb sich der Wirt an Fäler hielt, der
offenbar den Wein verordnet, vielleicht auch bestellt hatte. Der Rat war nun der Mei-
nung, der Bader könne sich mit einem Gulden von seinem Honorar an der Bezahlung
des Weins beteiligen.
Hans Fäler d. Ä. ist der einzige Rattenberger Bader, der nachweislich als Leichen-
beschauer bei Tötungsdelikten tätig war. Bei der Erörterung der Trinkstube im Rat-
tenberger Badhaus wurde schon auf den Tuchscherer Jörg Erber hingewiesen, den der
Vikar Niclas Neuhauser erschossen hatte. Am 18. Februar 1556 kam es im Beisein des
Stadt- und Landrichters und anderer Personen zum Bahrrecht. Fäler beschaute den
Leichnam Erbers, stellte kleinere Wunden, die jedoch nicht gefährlich und verbunden
gewesen seien, fest und konzentrierte sich auf den einen tiefen Schuss mitten durch
das Herz. Seiner Meinung nach war Erber an diesem Schuss gestorben, was alle An-
wesenden bejahten.663
Wesentlich mehr Arbeit hatte der Rattenberger Bader im nächsten Jahr. Am
22. März 1557 versammelten sich in der Stube des Richters zwei Rattenberger Bürger,
sieben Rattenberger Gerichtsmannen als Beisitzer, der Richter und noch andere Leute,
darunter Caspar Scheiber, Bader zu Brixlegg, Cristan Puchinger, Arzt in der Wild-
schönau, und Hans Fäler, Bader zu Rattenberg, zum Bahrrecht, um in der Behausung
des Erzknappen und Rattenberger Bürgers Jörg Hueber dessen Leiche zu beschauen.
Er sollte durch einen Stich in die Wange beim Auge, den ihm der Rattenberger Bäcker
Lamprecht Lechner zugefügt hatte, zu Tode gekommen sein. Die Leichenschau Hue-
bers, der als »ain alte verlebte person« bezeichnet wurde, nahm Fäler vor.
Auf die Aufforderung des Richters hin erklärte der Bader unter Eid, die Wunde, die
Hueber erhalten habe, sei nicht die Ursache seines Todes gewesen. Er hätte auch an
den vielen anderen Krankheiten, unter denen er gelitten habe, nicht sterben müssen.
Die ihm von Lechner zugefügte Wunde habe schon begonnen zu heilen, wäre in vier
Im städtischen Bad vor 500 Jahren
Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Im städtischen Bad vor 500 Jahren
- Untertitel
- Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
- Autor
- Robert Büchner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79509-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Geographie, Land und Leute