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Anmerkungen
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501 Ebenda, 179’ (1529 Sept. 12). Nach Stops (Rattenberg, 116) wurde vom Rat 1529 der Bader Jacob
Mörsch weger aus dem Salzburgischen angestellt, doch machte er sich bald mit einem weiblichen Bade-
gast davon. Das Ratsprotokoll weiß nichts davon. Für ihn ist als Badermeister im Jahr 1529 kein Platz,
es sei denn, er war lediglich ein Badknecht.
502 TLA Verfachbuch Rattenberg 50/2 (1546–1547) 29’–30.
503 Vgl. Anm. 408 .
504 StAR RS 3, 37’.
505 StAR RS 4, 163’.
506 StAR RS 6, 3.
507 Inama-Sternegg, Nachlassinventar, 41.
508 Ob er eins hatte, weiß man nicht.
509 StAR RS 4, 174. Zwei Wochen später (am 30. Juni) allerdings war der Rat bereit, ihm zu gestatten, an
seinem Haus ein Badl zu machen, falls der junge Herr Bürger werden und bürgerliche Pflichten über-
nehmen wolle (StAR RS 4, 176). Wolf Joseph wollte anscheinend nicht. Denn soviel man weiß, wurde
er nicht Bürger, kam es nicht zu einem Bad an seinem Haus. Die Reinlichkeit wurde seinen Privilegien
als Adliger und fürstlicher Beamter (Silberbrenner, Urbarrichter) geopfert, fast nach dem Motto : Lie-
ber etwas schmutzig als ein Bürger.
510 Mecenseffy, Täufer, Nr. 620. Mecenseffy behauptet ständig (z. B. S. 422 Anm. 7, ihr folgen Stops, 84
und andere), Ursula sei die Witwe des gerichteten Täufers Caspar Khuen gewesen. Das ist barer Unsinn.
Er ist 1526 gestorben, als es in Tirol noch keine Täufer gab. Am 23. Februar 1526 erhielten die sieben
Kinder des Caspar Khuen selig Vormunde (StAR RS 3, 101’), am 14. März 1526 schloss seine Witwe
Ursula einen Erbvertrag mit Caspar Khuens selig Kindern (ebenda, 104’–105), auf Ursulas Bitte um
Unterstützung hin, weil ihr verstorbener Mann an die 40 Jahre den Fürsten als Silberbrenner gedient
habe, gewährte ihr die Kammer am 9. September 1527 ein Gnadgeld von 24 Kreuzern wöchentlich
(TLA Geschäft von Hof 1527, 47 u. 299 ; Missiven an Hof 1527, 83–83’), sicher nicht, wenn sie damals
schon eine Täuferin gewesen wäre.
511 StAR RS 4, 47.
512 TLA Verfachbuch Rattenberg 50/1 (1546–1547) 109’–110.
513 Ebenda 50/4 (1548–1549) 65–66.
514 Ebenda, 66–67.
515 Man könnte meinen, weil die Bürger und Inwohner Rattenbergs schon die 16 Gulden Jahreslohn für den
Bader aufgebracht haben, hätten sie wenigstens freien Eintritt gehabt. Doch dem war nicht so. 1547 bei
der Bestellung eines neuen Baders heißt es ausdrücklich im Pachtbrief, er erhalte alle Quatember vier
Gulden und dazu von jedem Bad- und Lassgeld, wie üblich und altes Herkommen sei (StAR RS 4, 163’).
516 KlAR Codex 70, 61’.
517 Auch frühe Nachweise für das Pflugziehen und Auftreten Maskierter zur Fastnachtszeit in Rattenberg
sind vermutlich bislang unbekannt geblieben, weshalb sie hier angeführt werden sollen : KlAR Codex
70, 427’ : »Dedi juculatoribus aratri 2 kr.« (1522 Febr. 28) und ebenda : »Fuerunt juculatores mascerati,
dedi eis 6 kr.« (1522 Febr. 24).
518 Nach alten Quellen berichtet von Theodor Fontane, Wanderungen III, 26–27, 1121 (Quellen) u. 1124
(Anm. 26).
519 Z. B. Stadtrecht Überlingen 1559 : »Soll das Hochzeitsbad genzlich abgethon … sein« (Schwäbisches
Wörterbuch 3 [1911] 1720).
520 Martin, Badewesen, 184–187 ; van Dülmen, Kultur, 146 u. 148 (er stützt sich auf Martin). Hochzeits-
bäder in württembergischen Dörfern sind für Dagersheim (1473) und Neuhausen an der Erms (1536)
nachgewiesen (Fritz, Badstuben, Anm. 93 auf S. 28).
Im städtischen Bad vor 500 Jahren
Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Im städtischen Bad vor 500 Jahren
- Untertitel
- Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
- Autor
- Robert Büchner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79509-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Geographie, Land und Leute