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Anmerkungen
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610 In der Vertragsurkunde wird noch davon gesprochen, dass sie von ihrem Vater geerbt hat, ohne dies im
Einzelnen anzuführen.
611 Borte (hier) = silberbesticktes Schmuckband oder silberbeschlagener Gürtel.
612 Zum Glück konnte sie einen Spruchbrief des Freundsberger Landrichters Sigmund Kapeller vom
8.
September 1535 vorlegen, worin genau angeführt war, was ihr der Richter nach dem Tod ihres ersten
Mannes zugewiesen hatte.
613 Der Schuldbrief vom 8. Juli 1548 ist als Eintrag im Gerichtsbuch erhalten. Danach verpfändeten Pe-
ter Säppl »zu Hauß auf dem pach im Moserthal« und seine Frau Magdalena dem Meister Matheus
Baugartner gegen eine Schuld von 100 Gulden samt allfälligen Zinsen ihr halbes Gut auf dem Bach zu
Hauß (TLA Verfachbuch Rattenberg 50/4 [1548–1549] 84’–85’).
614 Die 250 Gulden sollten wohl den Betrag des Spruchbriefs von 1535 ergeben.
615 D .h. Forderungen an (Geld-)Schuldner.
616 StAR RS 5, 90–94 (1549 April 26) und Urkunde Nr. 232 (1549 April 27). Die obige Darstellung hält
sich an die acht Seiten über die Verhandlungen und den Erbvertrag vor dem Rat. Die am nächsten Tag
ausgestellte Vertragsurkunde hat im Wesentlichen dieselben Bestimmungen wie das Ratsprotokoll, geht
aber bisweilen mehr ins Detail und wurde in solchen Fällen ergänzend herangezogen. Sie enthält noch
einen genaueren Passus über das alleinige Verfügungsrecht der Erben über die Arzneien. Was die Witwe
davon entbehren könne, dürften sie sofort an sich nehmen oder von ihr verlangen, es wegzuschließen.
617 Der Haller Bader und Wundarzt Melchior Schlögl besaß 1570 schon acht Bücher, darunter Hans von
Gersdorffs »Feldbuch der Wundarznei«, sein späterer Haller Kollege Hans Feichtmayr hinterließ 1602
gar eine Bibliothek von 28 Büchern, meist Arznei- und Kräuterbücher (Moser, Apotheker, 218 u. 250).
618 Die Grundruhr war das »Recht auf Aneignung von Gegenständen, die durch Unfall auf dem Wasser
herrenlos geworden waren«. Nach dem Verbot durch die Carolina (1532) lebte es in der milderen Form
des Bergelohns fort (Lieberich, Grundruhr, 1753). Bayern und Tirol hatten 1425 gegenseitig auf die
Ausübung der Grundruhr auf Isar und Inn verzichtet, weil das »der Arbeit auf dem Wasser schädlich
sei« (Stolz, Zollwesen, 230, 237). Für eigene Untertanen wollte die Innsbrucker Regierung anscheinend
davon nichts wissen.
619 TLA Embieten und Befelch 1549 [= Kammer-Kopialbuch 216] 227–227’ : Mai 4. Als einen Monat
später ein Schiff mit Kupferfässern an der Brücke zu Rattenberg unterging, wies die Regierung den
Zöllner zu Rattenberg an, die Grundruhr auf dem Wasser für diesen und künftige Fälle geltend zu
machen und mit der Kammer zu verrechnen (ebenda, 285 : Juni 3).
620 StAR RS 5, 114’ (1549 Juni 15) ; TLA Parteibuch 12 (1549) 59 (Juni 6), 61’–62 (Juni 12). Der Rat
nennt hier (114’) und schon in der Vertragsurkunde Paungartner einen Bürger der Stadt. Die Ratspro-
tokolle sind für die Zeit, in der er Bader zu Rattenberg war, vollständig erhalten. Danach hat er nur das
Inwohner-, nie das Bürgerecht bekommen. Offensichtlich benutzte der Rat den gehobenen Status des
Baders als Argument bei der Regierung.
621 StAR RS 5, 116 (Juni 16).
622 StAR RR 1549, 19 (Dezember 19).
623 Elend ist ein Ortsteil von Voldöpp.
624 Das ist die häufigste Schreibweise seines Namens, ansonsten begegnet dafür auch Fäller, Väller, Feiler,
Feyler.
625 StAR RS 5, 96’. Im Juni wurde er Inwohner, der Geburtsbrief war bis Jacobi (25. Juli) nachzureichen,
dann wolle man sich seiner annehmen, ließ der Rat verlauten (ebenda, 115’).
626 Lotterpuppe = Dirne, überweinen = zu viel Wein trinken.
627 StAR RS 6, 3.
628 StAR RS 5, 90’ u. 93.
Im städtischen Bad vor 500 Jahren
Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Im städtischen Bad vor 500 Jahren
- Untertitel
- Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
- Autor
- Robert Büchner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79509-4
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 202
- Kategorie
- Geographie, Land und Leute