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1. Anerkennung zwischen Widersprüchen 21
ein Artikelgesetz, dessen Artikel 1 das neue »Gesetz über die Feststellung
der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen« (Berufsqualifikationsfest-
stellungsgesetz – BQFG) umfasst. Die weiteren Artikel enthalten Änderun-
gen und Anpassungen in 63 Fachgesetzen. Das BQFG ist allerdings eine sub-
sidiäre Regelung, welche gegenüber dem speziellen Fachrecht nachrangig
ist. Dadurch umfasst der Anwendungsbereich des BQFG praktisch nur die
nichtreglementierten Berufe im dualen System. Die Bedeutung des neuen
Anerkennungsgesetzes liegt vor allem in dem allgemeinen Rechtsanspruch
auf ein Anerkennungsverfahren, welchen es bis dahin nur für reglementierte
EU-Abschlüsse nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie und in Deutsch-
land für Spätaussiedler_innen (§ 10 Gesetz über die Angelegenheiten der
Vertriebenen und Flüchtlinge) gab. Das Anerkennungsgesetz weitet diesen
Anspruch auf Qualifikationen aus Drittstaaten und die Ausbildungsberufe
im dualen System aus. Durch die neue gesetzliche Grundlage sollen zudem
die Anerkennungsverfahren und die Kriterien für die Anerkennung verein-
heitlicht werden. Die Entscheidung der zuständigen Stelle muss in der Regel
innerhalb von drei Monaten getroffen werden. Die Antragstellung wird zu-
dem von der Nationalität und dem Aufenthaltstitel abgekoppelt. Demnach
können auch Personen aus dem Ausland oder im Asylverfahren einen Antrag
auf Anerkennung stellen. Die Verfahren nach dem neuen Anerkennungsge-
setz sind grundsätzlich gebührenpflichtig (vgl. Maier et al. 2012, S.
4ff.).
Am 12. Juli 2016 ist in Österreich das »Bundesgesetz über die Verein-
fachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer
Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Be-
wertungsgesetz – AuBG)« in Kraft getreten. Das Gesetz bezieht sich auf
Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, die beabsichtigen
in Österreich eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ziel ist wie im BQFG die
Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen aus
Drittstaaten. Zudem werden dadurch in Österreich Bewertungsverfahren
für tertiäre und schulische Ausbildungen geregelt (§ 1 Abs. 1 AuBG). Als Bun-
desgesetz gilt das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz ebenfalls nur für
bundesrechtliche Vorschriften. Neben der bereits beschriebenen gesetzli-
chen Verankerung von Beratungsangeboten stellen darüber hinaus die vier-
monatige Bearbeitungsfrist nach Eingang der vollständigen Antragsunter-
lagen und die Möglichkeit alternativer Verfahren für geflüchtete Menschen
ohne formale Nachweise relevante Neuerungen dar. Im Anerkennungs- und
Bewertungsgesetz wird zudem die vielfach kritisierte Praxis der Arbeits-
Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
- Titel
- Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
- Untertitel
- Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
- Autor
- Birgit Schmidtke
- Verlag
- transcript Verlag
- Ort
- Bielefeld
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-4485-6
- Abmessungen
- 14.8 x 22.5 cm
- Seiten
- 252
- Schlagwörter
- Qualifikation, Integration, Bildungsberatung, Berufsberatung, Bildung, Bildungsforschung, Bildungssoziologie, Bildungstheorie, Pädagogik
- Kategorie
- Recht und Politik