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Umwelt in Gesellschaft, Politik & Recht 3
ger Prüfalgorithmus – soll nun eine Überprüfung der moralischen Vertretbarkeit von
subjektiven Handlungsregeln ermöglichen: Steckt hinter der Maxime des Handelns,
die das Subjekt sich (probehalber) setzt, wirklich ein guter Wille? Nur wenn ich
wollen kann, dass meine Maxime des Handelns auch allgemeines Gesetz werden
könnte, nur dann ist meine Maxime moralisch vertretbar. Das objektive Prinzip (der
kategorische Imperativ, das „praktische Gesetz“) ist gültig für jedes vernünftige Wesen
und ist der Grundsatz, nach dem es letztlich sein Handeln ausrichten soll (Kant
1785/1975, BA S. 52). So ist zu unterscheiden zwischen einer objektiven, allgemein-
gültigen Ebene (das auf das praktische Handeln bezogene Gesetz, der kategorische
Imperativ) und der subjektiven Ebene (die Maximen, die sich die Individuen setzen).
Die Maximen sind nicht von außen vorgeschrieben. Sie dienen der vernünftigen Selbst-
bestimmung des Subjekts. Ganz im Geiste der Aufklärung werden damit auch ange-
maßte Autoritäten, autoritär auftretende Staatsführungen oder Kirchen radikal infrage
gestellt. Der kategorische Imperativ sorgt dafür, dass nicht irgendwelche selbst gesetzten
Maximen als moralische Orientierung genutzt werden. Er zielt auf die Überprüfung
der moralischen Vertretbarkeit von Maximen ab. Was ich (das Subjekt) tun soll, folgt
meiner eigenen Einsicht; es sind zunächst einmal Ansprüche von mir an mich selbst.
An das als richtig Anerkannte soll ich mich dann auch halten. Sie betreffen die Lebens-
führung insgesamt.
Was Kant entwickelt hat, stellt sehr hohe Ansprüche an jeden einzelnen Menschen.
Jede und jeder muss sich über mögliche Maximen des eigenen Handelns klar werden
und dann prüfen, ob diese moralisch vertretbar sind, d.h. alle anderen zunächst probe-
halber angenommenen, möglichen Maximen wieder aussondern. Die als moralisch
vertretbar erkannten Maximen sollen schließlich auch befolgt werden. Betont sei: Der
kategorische Imperativ ist kein Prüfkriterium für Einzelhandlungen und auch keine
Anleitung für ein Gesetzgebungsverfahren.
Der Test auf Verallgemeinerbarkeit von zunächst persönlichen Maximen öffnet die
personale, individuelle Perspektive hin zur intersubjektiven Perspektive des Menschen
als Gemeinschaftswesen. Der kategorische Imperativ als Prüfkriterium soll tendenziell
auch dafür sorgen, dass die jeweiligen subjektiven Lebenshorizonte, die mit Maximen
verknüpft werden, auch in intersubjektive Lebenshorizonte von menschlichen Gemein-
schaften passen.
Die dritte Formulierung des kategorischen Imperativs 3 lautet: „Handle so, dass du die
Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit
zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ (Kant 1785/1975, BA S. 66f.).
Kants Erläuterungen dazu sprechen für sich: „der Mensch ist keine Sache“; der
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3 Es gibt noch eine zweite und vierte Formulierung, auf die hier nicht näher eingegangen wird.
Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
- Titel
- Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
- Autoren
- Erwin Schmid
- Tobias Pröll
- Verlag
- Springer Spektrum
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-662-60435-9
- Abmessungen
- 17.3 x 24.6 cm
- Seiten
- 288
- Schlagwörter
- Umweltmanagement, Bioressourcen, Nachhaltigkeit, Sustainability, Universität für Bodenkultur
- Kategorien
- Naturwissenschaften Umwelt und Klima