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Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
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53 Umwelt in Gesellschaft, Politik & Recht 3 ger Prüfalgorithmus – soll nun eine Überprüfung der moralischen Vertretbarkeit von subjektiven Handlungsregeln ermöglichen: Steckt hinter der Maxime des Handelns, die das Subjekt sich (probehalber) setzt, wirklich ein guter Wille? Nur wenn ich wollen kann, dass meine Maxime des Handelns auch allgemeines Gesetz werden könnte, nur dann ist meine Maxime moralisch vertretbar. Das objektive Prinzip (der kategorische Imperativ, das „praktische Gesetz“) ist gültig für jedes vernünftige Wesen und ist der Grundsatz, nach dem es letztlich sein Handeln ausrichten soll (Kant 1785/1975, BA S. 52). So ist zu unterscheiden zwischen einer objektiven, allgemein- gültigen Ebene (das auf das praktische Handeln bezogene Gesetz, der kategorische Imperativ) und der subjektiven Ebene (die Maximen, die sich die Individuen setzen). Die Maximen sind nicht von außen vorgeschrieben. Sie dienen der vernünftigen Selbst- bestimmung des Subjekts. Ganz im Geiste der Aufklärung werden damit auch ange- maßte Autoritäten, autoritär auftretende Staatsführungen oder Kirchen radikal infrage gestellt. Der kategorische Imperativ sorgt dafür, dass nicht irgendwelche selbst gesetzten Maximen als moralische Orientierung genutzt werden. Er zielt auf die Überprüfung der moralischen Vertretbarkeit von Maximen ab. Was ich (das Subjekt) tun soll, folgt meiner eigenen Einsicht; es sind zunächst einmal Ansprüche von mir an mich selbst. An das als richtig Anerkannte soll ich mich dann auch halten. Sie betreffen die Lebens- führung insgesamt. Was Kant entwickelt hat, stellt sehr hohe Ansprüche an jeden einzelnen Menschen. Jede und jeder muss sich über mögliche Maximen des eigenen Handelns klar werden und dann prüfen, ob diese moralisch vertretbar sind, d.h. alle anderen zunächst probe- halber angenommenen, möglichen Maximen wieder aussondern. Die als moralisch vertretbar erkannten Maximen sollen schließlich auch befolgt werden. Betont sei: Der kategorische Imperativ ist kein Prüfkriterium für Einzelhandlungen und auch keine Anleitung für ein Gesetzgebungsverfahren. Der Test auf Verallgemeinerbarkeit von zunächst persönlichen Maximen öffnet die personale, individuelle Perspektive hin zur intersubjektiven Perspektive des Menschen als Gemeinschaftswesen. Der kategorische Imperativ als Prüfkriterium soll tendenziell auch dafür sorgen, dass die jeweiligen subjektiven Lebenshorizonte, die mit Maximen verknüpft werden, auch in intersubjektive Lebenshorizonte von menschlichen Gemein- schaften passen. Die dritte Formulierung des kategorischen Imperativs 3 lautet: „Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst“ (Kant 1785/1975, BA S. 66f.). Kants Erläuterungen dazu sprechen für sich: „der Mensch ist keine Sache“; der ____________________ 3 Es gibt noch eine zweite und vierte Formulierung, auf die hier nicht näher eingegangen wird.
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Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
Titel
Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
Autoren
Erwin Schmid
Tobias Pröll
Verlag
Springer Spektrum
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-662-60435-9
Abmessungen
17.3 x 24.6 cm
Seiten
288
Schlagwörter
Umweltmanagement, Bioressourcen, Nachhaltigkeit, Sustainability, Universität für Bodenkultur
Kategorien
Naturwissenschaften Umwelt und Klima
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