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te, verlangte dieses nämlich den Erlass einer gesetzlichen Grundlage für
die App, die namentlich den Grundsatz der Freiwilligkeit auch rechtlich
verankern sollte. Obschon sie sich auf den Standpunkt stellte, dass die
rechtliche Grundlage im Epidemiengesetz gegeben sei, legte die Regierung
eine entsprechende Ergänzung dieses Gesetzes vor, die Anfang Juni vom
Parlament gebilligt wurde. Die demokratische Legitimation der Maßnah-
me wurde dadurch zweifellos gestärkt – zugleich verschob sich die Einfüh-
rung in eine Zeit, in der die Rate der Neuansteckungen mit dem Corona-
virus über mehrere Wochen auf sehr tiefem Niveau verharrte. Ob und in
welcher Form das digitale Contact Tracing einen Beitrag zur Eindämmung
der Pandemie und/oder zur Verhinderung einer ‘zweiten Welle’ leistet,
lässt sich daher zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags nicht ein-
schätzen.
Schutz der Persönlichkeit in Institutionen der Langzeitpflege
In einer dritten Stellungnahme äußerte sich die Kommission zum Um-
gang der Institutionen der Langzeitpflege – insbesondere Alters- und Pfle-
geheime sowie Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinde-
rung – mit den Maßnahmen, die zum Schutz ihrer Bewohnerinnen und
Bewohner angeordnet worden waren.12 Auch diese Stellungnahme erarbei-
tete die Kommission in kurzer Frist auf dem Zirkularweg und damit, in
Anbetracht der gegebenen Aktualität, in Abweichung zu ihrer üblichen
Arbeitsweise. Grundlage der Diskussion bildete dabei ein Textentwurf, der
von einer Gruppe von Kommissionsmitgliedern vorbereitet worden war.
Hintergrund der Stellungnahme der NEK-CNE war die Tatsache, dass
sich die öffentliche Aufmerksamkeit im Verlauf der Corona-Pandemie,
nach dem ursprünglichen Fokus auf die Akutspitäler und die dort drohen-
de Knappheitssituation in der Intensivpflege, zusehends auf die Situation
in den Institutionen der Langzeitpflege verlagerte. Dies deshalb, weil die
Maßnahmen, die von diesen Institutionen zum Schutz ihrer Bewohnerin-
nen und Bewohner ergriffen worden waren, mit massiven Einschränkun-
gen von Grundrechten und Freiheiten einhergingen: Im Zuge der konkre-
ten Umsetzung der ‘außerordentlichen Lage’ hatten die Kantone teilweise
stark unterschiedliche Weisungen zum Schutz der Bewohnerinnen und
3.3
12 Die Stellungnahme ist abrufbar unter: https://www.nek-cne.admin.ch/inhalte/The
men/Stellungnahmen/NEK_Stellungnahme_Schutz_der_Persoenlichkeit_in_Insti
tutionen_der_Langzeitpflege_-_final.pdf.
Covid-19: Verlautbarungen der Schweizer Nationalen Ethikkommission
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https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Titel
- Die Corona-Pandemie
- Untertitel
- Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Autoren
- Wolfgang Kröll
- Johann Platzer
- Hans-Walter Ruckenbauer
- Herausgeber
- Walter Schaupp
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-1058-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 448
- Schlagwörter
- Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
- Kategorien
- Coronavirus
- Medizin
- Recht und Politik