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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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Gefährdung der „Volksgesundheit“ Die Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§§178f StGB) setzt zunächst eine geeignete Handlung voraus, um die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizufüh- ren. Dabei gelten als übertragbare Krankheiten jene, bei denen ein Krank- heitserreger unmittelbar oder mittelbar von einem Individuum auf ein an- deres übergehen kann.8 Im Unterschied zu den Körperverletzungsdelikten kommt es hier nicht darauf an, dass tatsächlich jemand durch das Verhal- ten eines anderen infiziert wird, sondern es reicht aus, dass die Gefahr einer Verbreitung, also eine Zunahme des Ausdehnungsbereichs der Krankheit herbeigeführt wird, ohne dass es epidemischer Ausmaße bedürfe.9 Damit die Strafbarkeit nicht zu sehr ausufert, muss die Krankheit ihrer Art nach zu den zumindest beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krank- heiten gehören, um nicht auch relativ ungefährliche Krankheiten wie Schnupfen oder Grippe unter das Delikt zu subsumieren.10 Diese Anzeige- bzw. Meldepflicht ist eine objektive Bedingung der Strafbarkeit,11 die dem Täter weder bewusst noch für ihn erkennbar gewesen sein muss. COVID-19 ist eine übertragbare Krankheit, deren Erreger unmittelbar oder mittelbar von einem Individuum auf ein anderes übergehen kann. Die Krankheit ist meldepflichtig nach §1 Abs.1 Z. 1 Epidemiegesetz,12 wo- durch auch die genannte objektive Bedingung der Strafbarkeit als Voraus- setzung für eine Subsumtion unter §§178f StGB erfüllt ist. Vorsätzliche und fahrlässige Begehungsweise Das Strafrecht erfasst sowohl bei der Körperverletzung als auch der Gefähr- dung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vorsätzliche und fahrlässige Begehungsweisen. Fahrlässigkeit im Sinne von §6 StGB setzt die objektive Sorgfaltswidrigkeit eines Verhaltens voraus. Eine solche liegt vor, wenn entweder gegen eine positivierte Rechtsvorschrift (Gesetz oder Ver- 2.2 2.3 8 Vgl. Leukauf/Steininger/Tipold, StGB4 §178 Rz 2. 9 Vgl. Leukauf/Steininger/Tipold, StGB4 §178 Rz 8; Murschetz in WK2 StGB §§178, 179 Rz 2. 10 Vgl. Leukauf/Steininger/Tipold, StGB4 §178 Rz 5. 11 Siehe etwa Leukauf/Steininger/Tipold, StGB4 §178 Rz 4; Murschetz in WK2 StGB §§178, 179 Rz 5. 12 Epidemiegesetz 1950, BGBl.186/1950. Die Bestimmung nennt MERS-CoV (Mid- dle East Respiratory Syndrome Coronavirus/„neues Corona-Virus“). Alois Birklbauer 140 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
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