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zeitig hatte auch die WHO1 die Corona-Krise als Pandemie eingestuft. In
der Folge wurden in Österreich etappenweise (zwingende) Verschärfungen
für die Bevölkerung eingeführt. So wurden Gottesdienste abgesagt, Trau-
ungen und Bestattungen stark eingeschränkt, Besuchsverbote für Kranken-
häuser und Seniorenheime ausgesprochen und generelle Ausgangsbe-
schränkungen2 beschlossen. Weiters wurden, um hier nur einige zentrale
Bereiche zu nennen, alle Geschäfte, die nicht der notwendigen Grundver-
sorgung dienen, sowie Gaststätten und Kulturbetriebe (wie etwa Theater,
Museen, Galerien) geschlossen, Sportveranstaltungen und Kulturevents al-
ler Art zur Gänze nicht mehr zugelassen sowie der Schulunterricht und
der Lehrveranstaltungsbetrieb an Hochschulen und Universtäten auf „Dis-
tance-Learning“ und die Arbeitsverrichtung branchenweise auf „Home-Of-
fice“ umgestellt.
Insgesamt waren dies umfängliche Beeinträchtigungen des öffentlichen
und privaten Lebens, die gängigerweise als „Shutdown“ bezeichnet wur-
den und die auch zu massiven Verwerfungen etwa bei Gewerbetreibenden
und Arbeitnehmern (wie Umsatzeinbußen, Kurzarbeit und Arbeitslosig-
keit) führten. Zwischenzeitig wurden und werden die genannten Maßnah-
men nach und nach wieder entschärft bzw. aufgehoben.
Zentrale Rechtsquellen3 für die vielfältigen und umfänglichen Ände-
rungen im sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Leben Österreichs
sind das COVID-19-Maßnahmengesetz4 vom 15. März 2020, das 2.
COVID-19-Gesetz5 vom 21. März 2020 und das 3. COVID-19-Gesetz6, ein
umfassendes Sammelgesetz vom 4. April 2020, auf deren Grundlage eine
Reihe von einschlägigen Regelungen ergangen sind.
Vor diesem Hintergrund weitreichender, bisweilen einschneidender
Veränderungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich, die
auch Grund- und Freiheitsrechte tangieren, stellt sich aus rechtlicher Sicht
die Frage, ob die regierungsseitig getroffenen Maßnahmen erlaubt und an-
gemessen waren.
1 World Health Organization.
2 Im Einzelnen durfte das Haus nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu gehen,
Lebensmittel einzukaufen, anderen Menschen zu helfen oder spazieren zu gehen –
alles mit einem Mindestabstand von einem Meter.
3 Nebenher wurden etwa auch verschiedene COVID-19-Begleitgesetze und bereichs-
spezifische COVID-19-Gesetze erlassen (etwa das Gesellschaftsrechtliche
COVID-19-Gesetz).
4 Vgl. BGBlI 2020/12.
5 Vgl. BGBlI 2020/16.
6 Vgl. BGBlI 2020/23.
Manfred Novak
154
https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise"
Die Corona-Pandemie
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Titel
- Die Corona-Pandemie
- Untertitel
- Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Autoren
- Wolfgang Kröll
- Johann Platzer
- Hans-Walter Ruckenbauer
- Herausgeber
- Walter Schaupp
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-1058-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 448
- Schlagwörter
- Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
- Kategorien
- Coronavirus
- Medizin
- Recht und Politik