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kompetenz – und Handlungsdeterminierungsmöglichkeit gegenüber den
Universitätsorganen – auszugehen.78
Weiters führen spezifische öffentliche Interessen zu einer Beschränkung
der universitären Autonomie und Selbstregelungsfähigkeit. Solche bundes-
seitigen Regelungsingerenzen, unter Zurückdrängung binnenautonomer
Regelungsmöglichkeiten von Universitätsorganen, lassen sich insbesonde-
re in Finanzierungsbelangen und Studienangelegenheiten ausmachen.
So sieht das UG ausdrücklich eine die universitäre Studieneinrichtungs-
hoheit79 durchbrechende staatliche Anordnungsmöglichkeit per Verord-
nung für den Fall der Erforderlichkeit aus überwiegenden bildungs- oder
wissenschaftspolitischen Gründen vor.80 Der Gesetzgeber stellt damit auf
ein überwiegendes Allgemeininteresse als Durchbrechungsgrund für die
Regelungsautonomie der Universitäten in Studienbelangen, und damit
auch im Kernbereich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit, ab.
Dass ein spezifisches öffentliches Interesse auch außerhalb einer aus-
drücklich verankerten Ausnahmeregelung des UG einen staatlichen Rege-
lungsprimat begründen kann, hat der VfGH mehrfach judiziert – so be-
treffend die gesetzliche Regelungskompetenz bei der Zulassung und Fi-
nanzierung hinsichtlich Regelstudien, wobei die besondere gesellschaftli-
che Bedeutung dieses Regelbereiches die Unterordnung der Universitäten
unter staatliche Anforderungen begründe.81,82
Die gegenständlichen bundesseitigen COVID-19-Regelungen können
demnach insofern als mit der universitären Autonomie kompatibel erach-
tet werden, als sie, vom Schutz der öffentlichen Gesundheit intendiert,
zweifellos als von einem überwiegenden öffentlichen Interesse getragen
gewertet werden können.
Neben der oben dargestellten materiebezogenen Abgrenzung von uni-
versitärer und staatlicher Regelungskompetenz stellt sich im Lichte des
Autonomiekonzepts der öffentlichen Universitäten noch die Frage nach
dem zulässigen rechtstechnischen Mittel für staatsseitige Vorgaben gegen-
über den Universitäten.
78 Vgl. VfGH 7. 3. 2017, V 68/2016; vgl. auch VfGH 29. 6. 2013, G 35–40/2013, V
32–36/2013.
79 Vgl. §22 Abs1 Z 12 UG.
80 Vgl. §8 UG samt den EB 1134 BlgNR 21. GP, 71.
81 Vgl. VfGH 7. 3. 2017, V 68/2016; 29. 6. 2013, G 35–40/2013, V 32–36/2013.
82 Zum diesbezüglichen Regelungsprimat des Staates vgl. auch Mayer, Satzungsau-
tonomie, 188; Novak, Universitätsautonomie, 171.
Unions-, verfassungs- und universitätsrechtliche Aspekte zu „Corona-Maßnahmen“
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https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Buch Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise"
Die Corona-Pandemie
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Titel
- Die Corona-Pandemie
- Untertitel
- Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Autoren
- Wolfgang Kröll
- Johann Platzer
- Hans-Walter Ruckenbauer
- Herausgeber
- Walter Schaupp
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-1058-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 448
- Schlagwörter
- Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
- Kategorien
- Coronavirus
- Medizin
- Recht und Politik