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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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kompetenz – und Handlungsdeterminierungsmöglichkeit gegenüber den Universitätsorganen – auszugehen.78 Weiters führen spezifische öffentliche Interessen zu einer Beschränkung der universitären Autonomie und Selbstregelungsfähigkeit. Solche bundes- seitigen Regelungsingerenzen, unter Zurückdrängung binnenautonomer Regelungsmöglichkeiten von Universitätsorganen, lassen sich insbesonde- re in Finanzierungsbelangen und Studienangelegenheiten ausmachen. So sieht das UG ausdrücklich eine die universitäre Studieneinrichtungs- hoheit79 durchbrechende staatliche Anordnungsmöglichkeit per Verord- nung für den Fall der Erforderlichkeit aus überwiegenden bildungs- oder wissenschaftspolitischen Gründen vor.80 Der Gesetzgeber stellt damit auf ein überwiegendes Allgemeininteresse als Durchbrechungsgrund für die Regelungsautonomie der Universitäten in Studienbelangen, und damit auch im Kernbereich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit, ab. Dass ein spezifisches öffentliches Interesse auch außerhalb einer aus- drücklich verankerten Ausnahmeregelung des UG einen staatlichen Rege- lungsprimat begründen kann, hat der VfGH mehrfach judiziert – so be- treffend die gesetzliche Regelungskompetenz bei der Zulassung und Fi- nanzierung hinsichtlich Regelstudien, wobei die besondere gesellschaftli- che Bedeutung dieses Regelbereiches die Unterordnung der Universitäten unter staatliche Anforderungen begründe.81,82 Die gegenständlichen bundesseitigen COVID-19-Regelungen können demnach insofern als mit der universitären Autonomie kompatibel erach- tet werden, als sie, vom Schutz der öffentlichen Gesundheit intendiert, zweifellos als von einem überwiegenden öffentlichen Interesse getragen gewertet werden können. Neben der oben dargestellten materiebezogenen Abgrenzung von uni- versitärer und staatlicher Regelungskompetenz stellt sich im Lichte des Autonomiekonzepts der öffentlichen Universitäten noch die Frage nach dem zulässigen rechtstechnischen Mittel für staatsseitige Vorgaben gegen- über den Universitäten. 78 Vgl. VfGH 7. 3. 2017, V 68/2016; vgl. auch VfGH 29. 6. 2013, G 35–40/2013, V 32–36/2013. 79 Vgl. §22 Abs1 Z 12 UG. 80 Vgl. §8 UG samt den EB 1134 BlgNR 21. GP, 71. 81 Vgl. VfGH 7. 3. 2017, V 68/2016; 29. 6. 2013, G 35–40/2013, V 32–36/2013. 82 Zum diesbezüglichen Regelungsprimat des Staates vgl. auch Mayer, Satzungsau- tonomie, 188; Novak, Universitätsautonomie, 171. Unions-, verfassungs- und universitätsrechtliche Aspekte zu „Corona-Maßnahmen“ 167 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
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