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In die entsprechenden Kommunikations- und Krisenabläufe waren Seel-
sorger*innen teilweise eingebunden, sodass gemeinsame Beratung möglich
war, teilweise wurden die Entscheidungen über den Besucherstatus und
dessen zeitliche Dauer ihnen von den Krisenstäben lediglich mitgeteilt.
Die Unterschiedlichkeit an Vorgehensweisen und an Risikobewertungen
in den einzelnen Krankenhäusern wird in den Rückmeldungen und in
sonstigen Gesprächen mit Kolleg*innen sehr deutlich. Interessant er-
scheint rückblickend auch, dass die Übereinkunft zwischen Kultusamt
und Bischofskonferenz in dieser Frage nicht zu einer großflächigen Dis-
kussion führte und keine Neubewertung des Status über den Zutritt von
Seelsorger*innen zur Folge hatte.8
Die folgenden Ausschnitte aus den Praxisberichten zeichnen ein buntes
Bild des Umgangs mit Seelsorge in Zeiten von Corona. In einem Gespräch
nach dem ersten Lockdown wurde in einem Unfallkrankenhaus klarge-
stellt, dass die Seelsorger*innen Gäste des Hauses seien und die Entschei-
dung für ein generelles Besuchsverbot daher auch sie treffe. Es wurde argu-
mentiert, dass Seelsorger*innen nicht in einem Dienstverhältnis zum
Krankenhaus stünden, weshalb man auch keine offizielle Weisungsbefug-
nis hinsichtlich Hygienestandards habe; dies aber sei bei einem hochanste-
ckenden Virus aus Sicherheitsgründen wesentlich.9
keinen ungehinderten Zutritt mehr hatte, sondern sämtliche psycho-soziale Berufs-
gruppen von dieser Regelung betroffen waren!
8 Siehe dazu die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz gemäß §2 Z 1 des Covid-19-Maßnahmengesetzes StF:
BGBl.II Nr.98/2020: „Die Seelsorge in Krankenhäusern bzw. die Gewährleistung
der persönlichen Religionsbedürfnisse, insbesondere bei Sterbenden oder Men-
schen in Palliativbetreuung, ist in Abstimmung mit den Vorschriften des jeweili-
gen Krankenanstaltenträgers zu gewährleisten“. Es scheint, als würde die im Not-
fall zugelassene Spendung der Sakramente auf Wunsch von Patient*innen als basa-
le Gewährleistung religiöser Bedürfnisse gesehen worden sein.
9 P1 berichtet vom Gespräch über die Entscheidung gegen Besuche der Seelsorge in
einem Unfallkrankenhaus mit der stellvertretenden Pflegedirektorin wie folgt:
„Zwei Hintergrunds-Argumente, die im Krisenteam des UKH getroffen worden
sind, sprachen klar für die Entscheidung gegen den Seelsorgedienst im Lock-
down: Da die Seelsorger*innen mit Besuchern verglichen wurden, war die Ent-
scheidung für ein Besuchsverbot der Seelsorger*innen für das Team eine logische
Folge. Über Seelsorger*innen hat das UKH im Vergleich zu eigenen Angestellten
keine offizielle Weisungsbefugnis in Hygienefragen. Das sei in dieser Krisenzeit
aus Sicherheitsgründen aber wesentlich. Das UKH hat auch keine eigenen klini-
schen Psychologen. Diese werden im Bedarfsfall angefordert. Während der Pande-
mie hat es keine Anforderung einer Psychologin gegeben.“
Maria Berghofer, Sabine Petritsch, Detlef Schwarz
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https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08
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Buch Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise"
Die Corona-Pandemie
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Titel
- Die Corona-Pandemie
- Untertitel
- Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Autoren
- Wolfgang Kröll
- Johann Platzer
- Hans-Walter Ruckenbauer
- Herausgeber
- Walter Schaupp
- Verlag
- Nomos Verlagsgesellschaft
- Ort
- Baden-Baden
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-1058-9
- Abmessungen
- 15.3 x 22.7 cm
- Seiten
- 448
- Schlagwörter
- Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
- Kategorien
- Coronavirus
- Medizin
- Recht und Politik