Seite - 47 - in Das Schwarze Wien - Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
Bild der Seite - 47 -
Text der Seite - 47 -
Der Städtebau im schwarzen Wien | 47
Verwaltungsvakuum ausfüllen, welches durch die Auflösung des parlamentarischen Systems
und der Parteienlandschaft entstanden war. Dem neuen Bürgermeister wurden dabei
weitreichende Rechte zugestanden und das demokratische System durchgehend ausge-
hebelt.13 Die Wiener Bürgerschaft wurde anstelle des Gemeinderates installiert. Sie bestand
aus 64 vom Bürgermeister ernannten Mitgliedern und hatte laut Maderthaner „die Funk-
tion eines Verlautbarungs-, Sanktionierungs- und Rechtfertigungsorgans“.14
Drei Vizebürgermeister wurden von Schmitz am 6. April ins Amt berufen.15 Mit ihnen
sollten auch verschiedenste politische Lager und gesellschaftliche Gruppen integriert
werden. Mit dem ersten Vizebürgermeister und Heimwehrführer Fritz Lahr die National-
sozialistInnen sowie der rechte Flügel, mit dem christlichsozialen Josef Kresse die kleinen
und mittelständischen Unternehmen und mit dem Legitimisten Ernst Karl Winter die
sozialdemokratische ArbeiterInnenbewegung.16
Durch die Verwaltungs- und Verfassungsreform Otto Enders auf autoritärer Grundlage
avancierte die Vaterländische Front im Mai 1934 zur Monopolorganisation.17 Sie sollte die
politische Verlässlichkeit von Personen im Verwaltungsapparat garantieren. Dem neuen
Bürgermeister oblag es, unliebsame oppositionelle MeinungsträgerInnen nach eigenem
Ermessen auszuscheiden. Somit war die Führung Wiens, wie in der Verfassung gefordert,
in der Person Richard Schmitz durchwegs autoritär gestaltet.18 Die Zentralisierung der
Landesleitungen in Wien wurde sogar noch vor Inkrafttretender neuen Verfassung ver-
wirklicht und verschiedene Fachgruppen19 zur Durchsetzung der Interessen der Vaterlän-
dischen Front installiert.20
Durch die neue Verfassung wurde Wien vom Status der Hauptstadt zur bundesunmittel-
baren Stadt21 degradiert. Die Verwaltung der Bereiche Gemeinde, Verwaltungsbehörde
und Land wurden strikt getrennt. Mit drei Besonderen Stadtämtern wurden Behörden
erster Instanz, gleich den Bezirkshauptmannschaften, geschaffen, deren Wirkungsbereich
sich auf ganz Wien erstreckte.22
13 Gertrude Enderle-Burcel, Mandatare, 1991, S. 9.
14 Maderthaner, 1860 bis 1945, in: Csendes, Opll (Hg.), Wien, Bd. 3: 1790 bis zur Gegenwart, 2006, S. 477.
15 Berufung der Vizebürgermeister, in: Wiener Zeitung Nr. 96, 231. Jg., Samstag 7. April 1934, S. 2 f.
16 Trinkaus, Wohnbaupolitik, 2013, Diplomarbeit, S. 23.
17 Sie wurde per BGBl. I Nr. 255/1934: Bundesverfassungsgesetz vom 30. April 1934 über die außerordentlichen Maßnah-
men im Bereich der Verfassung, in dem die Auflösung des Nationalrates und Bundesrates mit Verkündung der neuen
Verfassung 1934 verlautbart wurde, zum „einzigen Träger der politischen Willensbildung im Staat“, vgl.: Die „Vaterländi-
sche Front“, in: Josef Kimmel, Das österreichische Staatsbürgerbuch – Ein Handbuch der Staats- und Rechtskunde für
jedermann, Wien, 1936, S. 95.
18 Seliger, Führerprinzip, in: Talos, Neugebauer (Hg.), Austrofaschismus, 2005, S. 171 f.
19 Kulturreferat, Mutterschutzwerk, Neues Leben, Fachreferat Siedlungsbau.
20 Theodor Veiter, „Das 34er Jahr“ Bürgerkrieg in Österreich, Wien – München, 1984, S. 164 f.
21 Der Bundeshauptstadt wurde ihre Stellung als eigenes Bundesland entzogen, vgl.: Verfassung 1934, in: Kimmel, Staats-
bürgerbuch, 1936, S. 95.
22 Darunter fiel auch die Bautätigkeit im Besonderen Stadtamt II, vgl.: Magistrat der Stadt Wien (Hg.), Wien im Aufbau –
Drei Jahre neues Wien, Wien, 1937, S. 16.
Das Schwarze Wien
Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Titel
- Das Schwarze Wien
- Untertitel
- Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Autor
- Andreas Suttner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien - Köln - Weimar
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20292-9
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 296
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918