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84 | Wien im Ständestaat
Assanierungsgebieten vor, um Schwerpunkte in der städtebaulichen Regulierung Wiens
selbst bestimmen zu können.
Beim Abriss der alten Gebäude wurde für 113 Mietparteien die Kündigung aufgrund
des Assanierungsfondsgesetzes249 durchgesetzt.250 Die gesetzliche Grundlage des Abrisses
wurde einfach gehandhabt. Schon bei wirtschaftlicher Abbruchreife, nicht nur bei tech-
nischer, wurde es den VermieterInnen möglich gemacht, ihre Mietparteien zu kündigen.
249 Per Bescheid „Ausführung eines Neubaues mit Hilfe des Wiener Assanierungsfonds (§ 1, Abs. 1 und 2 des Bundesge-
setzes vom 30. Oktober 1934, BGBl. No. 339)“ wurden beispielsweise am 11.11.1937 alle Mietparteien des Wohnhau-
ses I., Postgasse 1–3 mit Termin für Mai 1938 vom Wiener Stadterweiterungsfonds gekündigt. Am gleichen Tag suchte
dieser um die Demolierungsbewilligung beim Besonderen Stadtamt I an. Prekärerweise war gerade am Tag davor der
Bescheid der Baubewilligung durch das Besondere Stadtamt II eingegangen und das Darlehen durch den Assanierungs-
fonds genehmigt worden, vgl.: Akt: Gerichtliche Kündigung der Mietparteien in den Häusern Postgasse 1 und 3, in: ÖStA
AVA I/3g Verzeichnis Stadterweiterungsfonds (1858–1938), II. Allgemeine Akten, Schachtel: 265/32-32a.
250 Else Spiesberger, Das Freihaus, Wiener Geschichtsbücher, Bd. 25, Wien, 1980, S. 91 f.
Abb. 26 1939 fertig gestellter
Wohnbau im Sanierungsgebiet
I., Wollzeile 21/23 vom Johann
Eggenfelder. (Foto Reiffenstein
1942).
Open Access © 2017 by Böhlau Verlag Ges.m.b.H. & Co. KG, Wien Köln Weimar
Das Schwarze Wien
Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Titel
- Das Schwarze Wien
- Untertitel
- Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Autor
- Andreas Suttner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien - Köln - Weimar
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20292-9
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 296
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918