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65 Eisenbergtiau und Hammerwesen.
Albrecht II. dem Weisen, welchem wir das erste Bergbuch verdanken
(1336), widmeten auch Ernst der Eiserne und Kaiser Friedrich IV. der
Regelung des Eisenberghaues und Eisenhandels ihr besonderes Augenmerk
und war es Ernst der Eiserne, der die erste Communität-Ordnung
zum gemeinsamen Betriehe des Eisenhandels durch die Bürgerschaft
Leobens schuf und bestimmte, dass zu diesem Zwecke eine gemeinschaft-
liche Casse gegründet werde, in welche jeder Bürger eine Einlage, u. zw.
bis zu 100 Pfund Pfennige, leisten konnte. Friedrich IV. dagegen ver-
danken wir die erste bekannte Eisenordnung von Mittwoch vor Martini 1448,
welche im wesentlichen bestimmte: „Die Radmeister in Vordernberg haben
all ihr rauhes und geschlagenes Eisen aus ihren Schmelz- und Hammer-
stätten nirgend anderswohin, als nach Leoben zu liefern, u. zw. zu je
10 Meiller Rauheisen um 30 Pfund Pfennige. Die Wage dazu soll von
nun an in Vordernberg (bis auf Widerruf) aufgestellt bleiben. Bevor man
Rauheisen jedesmal auf die Wage gibt, sollen das Graglach, der Synter
und der Zapfen davon weggeschlagen werden. Bei der Wage soll ein
Wagmeister und ein Gegenschreiber besteilt bleiben zur genauesten Auf-
schreibung alles erzeugten Eisens. Von jedem Centner Rauheisen fallen
10 Pfennige in die landesfürstliche Kammer. In Vordernberg sollen mehr
Plahhäuser errichtet, die Hämmer jedoch abgethan und mehr als vier Hammer-
stätten nicht belassen werden. Das im Innerherg erzeugte Rauheisen soll
seinen Verarbeitungs- und Handelsgang nach Österreich und dieselben
Landtheile hinfort behalten, sowie es diese Verkehrsrichtuug schon von
altersher beobachtet und behauptet hat, u. zw. je 10 Meiller Rauheisen
um 28 Pfund Pfennige. Wollen die dortigen Radmeister einen Theil ihres
Rauheisens nach Leoben liefern, so mögen sie es thun, jedoch soll dann
das nach Österreich verschlissene Rauheisen der landesfürstlichen Kammer
30 Pfennige für jeden Centner zahlen; von allem von Eisenerz abgegebenen
Rauheisen zahle jedoch der Centner nur 10 Pfennige, es muss aher aller
Orten wie gewöhnlich vermauthet werden und vor Entrichtung des ge-
nannten Aufschlages an die landesfürstlichen Amtleute darf vom Erzberge
kein Rauheisen fortgeführt werden." Ein späteres Regulativ Kaiser Fried-
richs bestimmte noch: „Am Erzberge fallen für jeden Centner Rauheisen
15 Pfennige, fürjeden Centner geschlagenes Eisen 10 Pfennige zur landes-
fürstlichen Kammer ; all dieses Eisen haben die Radmeister auf ihre Kosten
und allein nur nach Leoben zu stellen, von wo es auch auf der alters-
her vorgeschriebenen Straße allein nur vertrieben werden dürfe, dann
kein Eisenhändler in Leohen dürfe per Woche mehr als drei Wagen Erz
abwiegen lassen."
Eine neue Epoche der Blüte des steirischen Eisenhandels brach mit
Kaiser Maximil ian I. heran. Vorerst führte dieser Landesfürst
durch eine 1499 erlassene Waldordnung eine allgemeine „Wald-
bereitung" ein, eine rationelle Forstwirtschaft, namentlich auch in den
landesfürstlichen Wäldern, um so den Hammerherren den Bedarf an Holz-
kohle zu sichern, und es wurde zu diesem Zwecke ein eigener Waldmeister
ernannt, welcher nunmehr für die ungestörte Aufbringung des Holz- und
Krauss, Die eherne Mark. 5
Die eherne Mark
Eine Wanderung durch das steirische Oberland, Band 1
- Titel
- Die eherne Mark
- Untertitel
- Eine Wanderung durch das steirische Oberland
- Band
- 1
- Autor
- Ferdinand Krauss
- Verlag
- Leykam
- Ort
- Graz
- Datum
- 1892
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 13.45 x 21.56 cm
- Seiten
- 496
- Schlagwörter
- Steiermark, Heimatkunde
- Kategorien
- Geographie, Land und Leute
- Geschichte Vor 1918