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Die eherne Mark - Eine Wanderung durch das steirische Oberland, Band 1
Seite - 65 -
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65 Eisenbergtiau und Hammerwesen. Albrecht II. dem Weisen, welchem wir das erste Bergbuch verdanken (1336), widmeten auch Ernst der Eiserne und Kaiser Friedrich IV. der Regelung des Eisenberghaues und Eisenhandels ihr besonderes Augenmerk und war es Ernst der Eiserne, der die erste Communität-Ordnung zum gemeinsamen Betriehe des Eisenhandels durch die Bürgerschaft Leobens schuf und bestimmte, dass zu diesem Zwecke eine gemeinschaft- liche Casse gegründet werde, in welche jeder Bürger eine Einlage, u. zw. bis zu 100 Pfund Pfennige, leisten konnte. Friedrich IV. dagegen ver- danken wir die erste bekannte Eisenordnung von Mittwoch vor Martini 1448, welche im wesentlichen bestimmte: „Die Radmeister in Vordernberg haben all ihr rauhes und geschlagenes Eisen aus ihren Schmelz- und Hammer- stätten nirgend anderswohin, als nach Leoben zu liefern, u. zw. zu je 10 Meiller Rauheisen um 30 Pfund Pfennige. Die Wage dazu soll von nun an in Vordernberg (bis auf Widerruf) aufgestellt bleiben. Bevor man Rauheisen jedesmal auf die Wage gibt, sollen das Graglach, der Synter und der Zapfen davon weggeschlagen werden. Bei der Wage soll ein Wagmeister und ein Gegenschreiber besteilt bleiben zur genauesten Auf- schreibung alles erzeugten Eisens. Von jedem Centner Rauheisen fallen 10 Pfennige in die landesfürstliche Kammer. In Vordernberg sollen mehr Plahhäuser errichtet, die Hämmer jedoch abgethan und mehr als vier Hammer- stätten nicht belassen werden. Das im Innerherg erzeugte Rauheisen soll seinen Verarbeitungs- und Handelsgang nach Österreich und dieselben Landtheile hinfort behalten, sowie es diese Verkehrsrichtuug schon von altersher beobachtet und behauptet hat, u. zw. je 10 Meiller Rauheisen um 28 Pfund Pfennige. Wollen die dortigen Radmeister einen Theil ihres Rauheisens nach Leoben liefern, so mögen sie es thun, jedoch soll dann das nach Österreich verschlissene Rauheisen der landesfürstlichen Kammer 30 Pfennige für jeden Centner zahlen; von allem von Eisenerz abgegebenen Rauheisen zahle jedoch der Centner nur 10 Pfennige, es muss aher aller Orten wie gewöhnlich vermauthet werden und vor Entrichtung des ge- nannten Aufschlages an die landesfürstlichen Amtleute darf vom Erzberge kein Rauheisen fortgeführt werden." Ein späteres Regulativ Kaiser Fried- richs bestimmte noch: „Am Erzberge fallen für jeden Centner Rauheisen 15 Pfennige, fürjeden Centner geschlagenes Eisen 10 Pfennige zur landes- fürstlichen Kammer ; all dieses Eisen haben die Radmeister auf ihre Kosten und allein nur nach Leoben zu stellen, von wo es auch auf der alters- her vorgeschriebenen Straße allein nur vertrieben werden dürfe, dann kein Eisenhändler in Leohen dürfe per Woche mehr als drei Wagen Erz abwiegen lassen." Eine neue Epoche der Blüte des steirischen Eisenhandels brach mit Kaiser Maximil ian I. heran. Vorerst führte dieser Landesfürst durch eine 1499 erlassene Waldordnung eine allgemeine „Wald- bereitung" ein, eine rationelle Forstwirtschaft, namentlich auch in den landesfürstlichen Wäldern, um so den Hammerherren den Bedarf an Holz- kohle zu sichern, und es wurde zu diesem Zwecke ein eigener Waldmeister ernannt, welcher nunmehr für die ungestörte Aufbringung des Holz- und Krauss, Die eherne Mark. 5
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Die eherne Mark Eine Wanderung durch das steirische Oberland, Band 1
Titel
Die eherne Mark
Untertitel
Eine Wanderung durch das steirische Oberland
Band
1
Autor
Ferdinand Krauss
Verlag
Leykam
Ort
Graz
Datum
1892
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
13.45 x 21.56 cm
Seiten
496
Schlagwörter
Steiermark, Heimatkunde
Kategorien
Geographie, Land und Leute
Geschichte Vor 1918
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