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gründe dieses Falls sind bis heute nicht restlos geklärt.5 Für den Präsidenten der
„Deutschen Liga für Menschenrechte“, den Schriftsteller Frank Arnau, war der
Menschenraub, wie er in der Zeit nach 1945 „aus anderen Beweggründen und
außerhalb kriegerischer Handlungen vor sich geht“, ein Fall von „staatlicher Kri-
minalität“, der nicht „nur entschieden abgelehnt, sondern bloßgestellt und
bekämpft werden“ musste.6 Unter der Herrschaft Stalins war Deportation eine
verbreitete Form des Terrors geworden, deren Opfer politische, soziale oder eth-
nische Gruppen oder Individuen waren, die als „gefährlich“, „feindlich“ oder
„schuldig“ gegenüber der Sowjetunion eingestuft wurden. In den Jahren 1929
bis 1953 waren ca. 14,5 Millionen Menschen, die im sowjetischen Einflussbe-
reich lebten, von Deportationsmaßnahmen verschiedenster Art betroffen.7
Diese Form des Terrors erstreckte sich nach Ende des Krieges 1945 auch auf
Österreich und blieb nicht nur ein Phänomen in der sowjetischen, sondern dehn-
te sich auch auf die westlichen Besatzungszonen aus. Sowohl österreichische
Bürgerinnen und Bürger, die sich einer angeblichen Rechtsverletzung gegen die
Besatzungsmacht schuldig gemacht hatten, als auch ehemalige sowjetische Staats-
bürgerinnen und Staatsbürger, die in den Westen abgesprungen waren und als
Repatriierungsfälle galten, wurden Opfer der Verschleppung. Auf dem ersten
Höhepunkt des Kalten Krieges 1948 war Österreich keine „Insel der Seligen“,
sondern eine „Halbinsel der Trübseligen, die in den Halbkontinent der sowjeti-
schen Satelliten hineinragte“8 und damit ein ebenso gefährliches Territorium
wie Prag oder Berlin. Die Verhaftungen wurden „am helllichten Tag, beim Spa-
ziergang, unter dem Vorwand einer dienstlichen Erledigung auf der sowjetischen
Kommandantur oder in der eigenen Wohnung vorgenommen“.9 Charakteris-
tisch für die sowjetische Justizpraxis dieser Jahre war die „beinahe lückenlose
Geheimhaltung der Verfahren“10. Mit der Festnahme verschwanden die Ver-
hafteten aus dem Blickfeld ihrer Umgebung und weder Verwandte noch die
österreichischen Behörden wussten um ihr weiteres Schicksal.
5 Genaueres dazu siehe weiter unten. Vgl. Catarina Carsten: Der Fall Ottilinger. Eine Frau im
Netz politischer Intrigen. Wien, Freiburg, Basel: Herder 1983. Stefan Karner (Hg.): Geheime
Akten des KGB. „Margarita Ottillinger“. Graz: Leykam 1992 und Ingeborg Schödl: Im Faden-
kreuz der Macht. Das außergewöhnliche Leben der Margarethe Ottilinger. Wien: Czernin 2004.
6 Frank Arnau: Menschenraub. München: Kurt Desch 1968, S. 10.
7 Vgl. Courtois (Hg.): Das Handbuch des Kommunismus, S. 259 f.
8 Bischof: „Prag liegt westlich von Wien“, S. 337.
9 Harald Knoll, Barbara Stelzl-Marx: Sowjetische Strafjustiz in Österreich. In: Stefan Karner
(Hg.): Die Rote Armee in Österreich. Sowjetische Besatzung 1945–1955. Bd.
1, Beiträge. Graz,
Wien: Verein zur Förderung der Forschung von Folgen nach Konflikten und Kriegen 2005,
S. 275–322, hier S. 275.
10 Barbara Stelzl-Marx: Verschleppt und erschossen. Eine Einführung. In: Stefan Karner, Dies.
(Hg.): Stalins letzte Opfer, S. 21–79, hier S. 52.
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580 15 Verschleppung und Menschenraub
Diskurse des Kalten Krieges
Eine andere österreichische Nachkriegsliteratur
- Titel
- Diskurse des Kalten Krieges
- Untertitel
- Eine andere österreichische Nachkriegsliteratur
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20380-3
- Abmessungen
- 15.9 x 24.0 cm
- Seiten
- 742
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918