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Die Indikation war hier durch die heikle Lage des Splitters gegeben, der Operationsweg
anatomisch klar. Von den hier verlaufenden Gebilden, die ja eine Gefahr für den guten
Verlauf der Operation darstellten, wurde nur der Nervus Vagus sichtbar. Ob das Geschoss
einen Druck oder Reiz auf ein Gebilde der Umgebung ausübte, war nicht mit Sicherheit
festzustellen, jedenfalls war das rechte Auge des Patienten, wie die folgende Aufnahme
(fehlt) zeigt, etwas verkleinert.
Xxxxxxx xxx, Uffz.
Geb. am: xxxxxxxx
Verw. am: 12. 5. 42
Der Übernahme Befund ergab:
3.3.1943 Ein Granatsplitter in Gesäß und ein eben solcher in der tunica dartos des Hodens.
Der Splitter im Gesäß macht den Patienten beim Sitzen Beschwerden. Der übrige Befund
hier belanglos.
Nach Abklingen der übrigen Beschwerden und Abheilen der Wunden, kann die Operation in
Aussicht genommen werden.
Die Röntgenkontrolle ergab am 27.3.43 das obere und das nebenstehende Bild.
Das Lazarett in der Frauenstrafanstalt
Bericht von med. Heinrich Wallnöfer über die Arbeit mit der Siemens’schen Metallsuchersonde