Seite - 19 - in „Österreich ist frei!“ - Der österreichische Staatsvertrag 1955
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Aus dem Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Öster-
reichs:
„Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängig-
keit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines
Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immer-
währende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu
Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zu-
kunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Er-
richtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf sei-
nem Gebiete nicht zulassen.“
Figl präsentiert den
Staatsvertrag der ju-
belnden Bevölkerung
© Votava
25. Oktober 1955: Die letzte von den Alliierten verwendete
Kaserne, Klagenfurt-Lendorf, wird von den Briten an Öster-
reich übergeben. Damit kann am 26. Oktober 1955 die Neutra-
lität vom Nationalrat aus „freien Stücken“ beschlossen werden:
Die Neutralität prägt in den nächsten Jahrzehnten das Land und
wird zu einem Teil der österreichischen Identität.
„Österreich ist frei!“
Der österreichische Staatsvertrag 1955
- Titel
- „Österreich ist frei!“
- Untertitel
- Der österreichische Staatsvertrag 1955
- Autoren
- Stefan Karner
- Wolfram Dornik
- Peter Fritz
- Herausgeber
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Datum
- 2005
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- Abmessungen
- 14.8 x 21.0 cm
- Seiten
- 20
- Kategorien
- Dokumente Zeitgeschichte