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1 EinrichtungösterreichischerKonsulate
NachCovaexistiertenaneinigenKüstenortenderApeninnenhalbinselbereitsab
dem 16. Jahrhundert Konsularvertretungen der Stadt Triest. Nach Verordnungen
im neapolitanischen Königreich 1518 und 1519 sowie 1636 wurden die Triester
und die Florentiner Kaufleute gleichgesetzt, weshalb die Stadt Triest berechtigt
war, eigene Konsuln in den Häfen Unteritaliens zu ernennen.1 Unklar ist der Zu-
sammenhangzwischeneinemvomTriesterStadtraternanntenKonsulundderkai-
serlichenErnennung,ebensoihregenaueTätigkeit.KaiserLeopoldI.hat1693den
letzten Triester Konsul in Ancona schon vor der Ernennung durch die Gemeinde
Triest zum kaiserlichen Konsul bestellt. Typisch für das Ernennungsverfahren der
österreichischen Konsuln in italienischen Küstenstädten an der Adria war die un-
mittelbare Bestellung durch den kaiserlichen Botschafter oder Legaten in jenem
Staate, in dem der Diplomat seine Funktionen ausüben sollte. Die Konsuln waren
diesen Diplomaten vollständig untergeordnet.2 Am 18. März 1719 wurde Triest
zum Freihafen erklärt, obwohl eine ausgebaute Hafenanlage, ein kapitalkräftiger
HandelsstandundeinausgebautesStraßennetz insHinterlandfehlten.3
IndenAnfangsjahrzehntendes18.Jahrhundertsentstandendieerstenösterrei-
chischen Konsularämter in den Gebieten der Levante. Im Artikel 18 des Handels-
vertrages von Passarowitz vom 27. Juli 17184 war dem kaiserlichen Internuntius
von den Türken das Recht eingeräumt worden, an levantinischen Handelsplätzen
Konsuln zu bestellen. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts unterstanden die
Konsulate in der Levante dem Hofkriegsrat. Von der Pforte wurde ausschließlich
der Internuntius, der kaiserliche Gesandte in Konstantinopel, als weisungsberech-
tigterConsoleGeneraleanerkannt.5
1749 wurden alle im Osten und Westen bestehenden Konsulate dem 1746
in Wien gegründeten Kommerzdirektorium (= Commercial-Hof-Commission)
unterstellt.DerInternuntiuswurdeaufgefordert,beiNeubesetzungendieZustim-
mung des Kommerzdirektoriums einzuholen. In politischen Fragen wurden die
Konsulate der 1742 neu errichteten Geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei
zugeordnet, für den militärischen Bereich, insbesondere die Nachrichtenbeschaf-
fung, blieb aber der Hofkriegsrat die vorgesetzte Behörde. Für die Seekonsulate
1 Cova,S.126[124 135];CovastütztsichaufKandler,S.55f,59 61,69 72.
2 Cova,S.124 135.DarinweitereLiteratur.
3 Gasser,S.120.
4 Bittner,S.134,Nr.708;dortweitereAngabenüberdengedrucktenText.
5 Sauer,S.196.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918