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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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1 EinrichtungösterreichischerKonsulate NachCovaexistiertenaneinigenKüstenortenderApeninnenhalbinselbereitsab dem 16. Jahrhundert Konsularvertretungen der Stadt Triest. Nach Verordnungen im neapolitanischen Königreich 1518 und 1519 sowie 1636 wurden die Triester und die Florentiner Kaufleute gleichgesetzt, weshalb die Stadt Triest berechtigt war, eigene Konsuln in den Häfen Unteritaliens zu ernennen.1 Unklar ist der Zu- sammenhangzwischeneinemvomTriesterStadtraternanntenKonsulundderkai- serlichenErnennung,ebensoihregenaueTätigkeit.KaiserLeopoldI.hat1693den letzten Triester Konsul in Ancona schon vor der Ernennung durch die Gemeinde Triest zum kaiserlichen Konsul bestellt. Typisch für das Ernennungsverfahren der österreichischen Konsuln in italienischen Küstenstädten an der Adria war die un- mittelbare Bestellung durch den kaiserlichen Botschafter oder Legaten in jenem Staate, in dem der Diplomat seine Funktionen ausüben sollte. Die Konsuln waren diesen Diplomaten vollständig untergeordnet.2 Am 18. März 1719 wurde Triest zum Freihafen erklärt, obwohl eine ausgebaute Hafenanlage, ein kapitalkräftiger HandelsstandundeinausgebautesStraßennetz insHinterlandfehlten.3 IndenAnfangsjahrzehntendes18.Jahrhundertsentstandendieerstenösterrei- chischen Konsularämter in den Gebieten der Levante. Im Artikel 18 des Handels- vertrages von Passarowitz vom 27. Juli 17184 war dem kaiserlichen Internuntius von den Türken das Recht eingeräumt worden, an levantinischen Handelsplätzen Konsuln zu bestellen. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts unterstanden die Konsulate in der Levante dem Hofkriegsrat. Von der Pforte wurde ausschließlich der Internuntius, der kaiserliche Gesandte in Konstantinopel, als weisungsberech- tigterConsoleGeneraleanerkannt.5 1749 wurden alle im Osten und Westen bestehenden Konsulate dem 1746 in Wien gegründeten Kommerzdirektorium (= Commercial-Hof-Commission) unterstellt.DerInternuntiuswurdeaufgefordert,beiNeubesetzungendieZustim- mung des Kommerzdirektoriums einzuholen. In politischen Fragen wurden die Konsulate der 1742 neu errichteten Geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei zugeordnet, für den militärischen Bereich, insbesondere die Nachrichtenbeschaf- fung, blieb aber der Hofkriegsrat die vorgesetzte Behörde. Für die Seekonsulate 1 Cova,S.126[124– 135];CovastütztsichaufKandler,S.55f,59– 61,69– 72. 2 Cova,S.124– 135.DarinweitereLiteratur. 3 Gasser,S.120. 4 Bittner,S.134,Nr.708;dortweitereAngabenüberdengedrucktenText. 5 Sauer,S.196.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918