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54 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten
demie ohne Universitätsausbildung einstufen (1914 wiesen 4,2% ein juridisches
Doktorat auf). Abgesehen von den sonst möglichen Befreiungen von Prüfungs-
und Studienvoraussetzungen vornehmlich für adelige Bewerber konnten speziell
die Zöglinge der Konsularakademie von der Konsularattachéprüfung befreit wer-
den: 1914 waren 50% ohne Prüfung als Beamte tätig. Unter Berücksichtigung
dieserUmständeerreichtdieQuotederohneUniversitätsausbildungeingestellten
Diplomaten1897maximal34%,191444%.
DieErklärungliegtauchhier inderfürdieherrschendeElitederMonarchiety-
pischenUnterbewertungderUniversitätsausbildung,derdieAusbildungdermon-
archischen Eliteanstalten gleichgestellt bzw. sogar vorgezogen wurde, da durch sie
die politisch erwünschte Haltungsprägung garantiert erschien. Indirekt geht dies
auchausderfastgleichbleibendenundgegenüberderübrigenBeamtenschaftdeut-
lichniedrigerenQuoteakademischerGrade(1879:20%,1914:22,5%)hervor. 102
2.4 Anstellungserfordernis fürKonzeptsbeamte
Konzeptsbeamte werden heute A-Beamte genannt. Sie gehören in die höchste
Klasse der Beamtenschaft. Auf Grund ihres Studiums an einer Universität oder
Hochschule mussten sie imstande sein, selbständig Entwürfe (Konzepte) für
Aktenerledigungzuerstellen.
Maria Theresia verordnete bereits 1766, dass bei Diensterledigung in den k.k.
politischen,Kameral-,Finanz-undKommerzialstellenjuridischausgebildeteJüng-
linge bevorzugt aufgenommen werden sollten. 1774 wurde das Jusstudium für die
höheren Gerichtsbehörden vorgeschrieben.103 Im Jahre 1800 wurde unter Beru-
fung auf die josephinische Verordnung von 1787 die unwiderrufliche Weisung
ausgesprochen,nurnochjuridischgeschulteBeamtemiteinemgültigenAbschluss-
zeugniseinerösterreichischenUniversität indasKonzeptsfachaufzunehmen.104
1823 regte die Kommerzhofkommission die erste Reform des Konsularwesens
an. Die wichtigeren Konsularämter sollten mit gehörig quali zierten Staatsbeam-
ten besetzt werden, die neben den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien
auch die nötigen Sprachkenntnisse, einen Grad von Erfahrung und Ortskennt-
nisse besitzen sollten. Diese Posten sollten vom Staat dotiert und die Konsularge-
bühren an den Staatsschatz abgeführt werden. Dieses Prinzip wurde mit AE vom
13.Juni1825genehmigt.105
102 Stimmer,Bd.1,S.423f.
103 Heindl,S.99f.
104 Heindl,S.38.
105 MalfattiBd.1,S.5.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918