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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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54 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten demie ohne Universitätsausbildung einstufen (1914 wiesen 4,2% ein juridisches Doktorat auf). Abgesehen von den sonst möglichen Befreiungen von Prüfungs- und Studienvoraussetzungen vornehmlich für adelige Bewerber konnten speziell die Zöglinge der Konsularakademie von der Konsularattachéprüfung befreit wer- den: 1914 waren 50% ohne Prüfung als Beamte tätig. Unter Berücksichtigung dieserUmständeerreichtdieQuotederohneUniversitätsausbildungeingestellten Diplomaten1897maximal34%,191444%. DieErklärungliegtauchhier inderfürdieherrschendeElitederMonarchiety- pischenUnterbewertungderUniversitätsausbildung,derdieAusbildungdermon- archischen Eliteanstalten gleichgestellt bzw. sogar vorgezogen wurde, da durch sie die politisch erwünschte Haltungsprägung garantiert erschien. Indirekt geht dies auchausderfastgleichbleibendenundgegenüberderübrigenBeamtenschaftdeut- lichniedrigerenQuoteakademischerGrade(1879:20%,1914:22,5%)hervor.“ 102 2.4 Anstellungserfordernis fürKonzeptsbeamte Konzeptsbeamte werden heute A-Beamte genannt. Sie gehören in die höchste Klasse der Beamtenschaft. Auf Grund ihres Studiums an einer Universität oder Hochschule mussten sie imstande sein, selbständig Entwürfe (Konzepte) für Aktenerledigungzuerstellen. Maria Theresia verordnete bereits 1766, dass bei Diensterledigung in den k.k. politischen,Kameral-,Finanz-undKommerzialstellenjuridischausgebildeteJüng- linge bevorzugt aufgenommen werden sollten. 1774 wurde das Jusstudium für die höheren Gerichtsbehörden vorgeschrieben.103 Im Jahre 1800 wurde unter Beru- fung auf die josephinische Verordnung von 1787 die unwiderrufliche Weisung ausgesprochen,nurnochjuridischgeschulteBeamtemiteinemgültigenAbschluss- zeugniseinerösterreichischenUniversität indasKonzeptsfachaufzunehmen.104 1823 regte die Kommerzhofkommission die erste Reform des Konsularwesens an. Die wichtigeren Konsularämter sollten mit gehörig quali zierten Staatsbeam- ten besetzt werden, die neben den rechts- und staatswissenschaftlichen Studien auch die nötigen Sprachkenntnisse, einen Grad von Erfahrung und Ortskennt- nisse besitzen sollten. Diese Posten sollten vom Staat dotiert und die Konsularge- bühren an den Staatsschatz abgeführt werden. Dieses Prinzip wurde mit AE vom 13.Juni1825genehmigt.105 102 Stimmer,Bd.1,S.423f. 103 Heindl,S.99f. 104 Heindl,S.38. 105 MalfattiBd.1,S.5.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918