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56 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten
DieZulassungzudieserPrüfunghingvonfolgendenVorbedingungenab:
1. Ein abgeschlossenes juridisches Studium an einer Universität der Monarchie
durch den Nachweis der abgelegten drei theoretischen Staatsprüfungen mit gu-
temErfolgoderdurchdenerlangtenjuridischenDoktorgrad.
2. EinemitgutemErfolgabgelegteVorprüfunginderdeutschenundfranzösischen
Sprache. Diese Vorprüfung musste vor einem Kommissionsmitglied für die di-
plomatischenPrüfungenimAußenministeriumabgelegtwerdenundbestandin
derAusarbeitungeines freienAufsatzesübereinunmittelbargegebenesThema.
DiesePrüfungkonntewiederholtwerden.
3. Bei Erfüllung dieser Vorbedingungen konnte der Kandidat in die Konzept-
spraxis des Außenministeriums oder bei einer k.u.k. Mission im Ausland auf-
genommen werden. Diese Praxis war unbesoldet. Wer den Dienst bei einer
Mission anzutreten wünschte, musste außerdem ab 1895 den Genuss einer Jah-
resrentevonmindestens6.000Gulden(vorher4.000 .)nachweisen.[Botschaf-
ter Frhr. v. Calice bekam 1897 nach über 42 Dienstjahren 8.400 . Jahresge-
halt!]
NacheinjährigerPraxisimAußenministeriumodernachlängstenszweijährigerbei
einerk.u.k.MissionimAuslandmusstederAspirantdieDiplomatenprüfungzum
festgesetzten Termin ablegen. Um die Zulassung zur Prüfung musste angesucht
werden.
Wer die Praxis bei einer Auslandsmission absolvierte, musste außerdem zu Be-
ginnderzweitenHälftedesletztenJahreseinThemainfranzösischerSpracheüber
politische, kommerzielle oder sonstige Zustände des betreffenden Landes an das
Ministerium des Äußern durch den Missionschef einsenden, unter dessen Kon-
trolledieArbeitabgefasstwurde.
2.6.1 DieDiplomatenprüfung
DieDiplomatenprüfungbestandauseinemschriftlichenundmündlichenTeilvor
einerKommissiondesAußenministeriums.
Die schriftliche Prüfung fand an drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Ta-
gen statt. Geprüft wurde Völkerrecht ohne internationales Privatrecht, Staatenge-
schichteundinternationaleWirtschaftspolitik.DiebeidenerstgenanntenBereiche
mussten in französischer, die Wirtschaftspolitik in deutscher Sprache ohne Hilfs-
mittel ausgearbeitet werden; Wörterbücher des Ministeriums waren zugelassen.
Arbeitszeitwarvon10 18UhrunterständigerBeaufsichtigung.
NachderschriftlichenwurdeinnerhalbvonachtTagendiemündlichePrüfung
angesetzt.PrüfungsgegenständewarenähnlichwiebeiderKlausur:
1. dasgesamteeuropäischeVölkerrechtunterbesondererBerücksichtigungÖster-
reich-Ungarns,
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918