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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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56 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten DieZulassungzudieserPrüfunghingvonfolgendenVorbedingungenab: 1. Ein abgeschlossenes juridisches Studium an einer Universität der Monarchie durch den Nachweis der abgelegten drei theoretischen Staatsprüfungen mit gu- temErfolgoderdurchdenerlangtenjuridischenDoktorgrad. 2. EinemitgutemErfolgabgelegteVorprüfunginderdeutschenundfranzösischen Sprache. Diese Vorprüfung musste vor einem Kommissionsmitglied für die di- plomatischenPrüfungenimAußenministeriumabgelegtwerdenundbestandin derAusarbeitungeines freienAufsatzesübereinunmittelbargegebenesThema. DiesePrüfungkonntewiederholtwerden. 3. Bei Erfüllung dieser Vorbedingungen konnte der Kandidat in die Konzept- spraxis des Außenministeriums oder bei einer k.u.k. Mission im Ausland auf- genommen werden. Diese Praxis war unbesoldet. Wer den Dienst bei einer Mission anzutreten wünschte, musste außerdem ab 1895 den Genuss einer Jah- resrentevonmindestens6.000Gulden(vorher4.000 .)nachweisen.[Botschaf- ter Frhr. v. Calice bekam 1897 nach über 42 Dienstjahren 8.400 . Jahresge- halt!] NacheinjährigerPraxisimAußenministeriumodernachlängstenszweijährigerbei einerk.u.k.MissionimAuslandmusstederAspirantdieDiplomatenprüfungzum festgesetzten Termin ablegen. Um die Zulassung zur Prüfung musste angesucht werden. Wer die Praxis bei einer Auslandsmission absolvierte, musste außerdem zu Be- ginnderzweitenHälftedesletztenJahreseinThemainfranzösischerSpracheüber politische, kommerzielle oder sonstige Zustände des betreffenden Landes an das Ministerium des Äußern durch den Missionschef einsenden, unter dessen Kon- trolledieArbeitabgefasstwurde. 2.6.1 DieDiplomatenprüfung DieDiplomatenprüfungbestandauseinemschriftlichenundmündlichenTeilvor einerKommissiondesAußenministeriums. Die schriftliche Prüfung fand an drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Ta- gen statt. Geprüft wurde Völkerrecht ohne internationales Privatrecht, Staatenge- schichteundinternationaleWirtschaftspolitik.DiebeidenerstgenanntenBereiche mussten in französischer, die Wirtschaftspolitik in deutscher Sprache ohne Hilfs- mittel ausgearbeitet werden; Wörterbücher des Ministeriums waren zugelassen. Arbeitszeitwarvon10– 18UhrunterständigerBeaufsichtigung. NachderschriftlichenwurdeinnerhalbvonachtTagendiemündlichePrüfung angesetzt.PrüfungsgegenständewarenähnlichwiebeiderKlausur: 1. dasgesamteeuropäischeVölkerrechtunterbesondererBerücksichtigungÖster- reich-Ungarns,
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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