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WerkonnteKonsularkanzleibeamterwerden? 63
gen unterschrieben und an den Kaiser auf dem Dienstweg weitergeleitet.127 In
wenigen Personalakten nden sich noch unterfertigte Diensteide von jeder Rang-
erhöhung.
An diesen Diensteid fühlte sich eine Reihe von Konsulatsbeamten auch noch
nach dem Zerfall der Monarchie gebunden. Wer sich für den Dienst in einem
Nachfolgestaat bereiterklärte, wurde manchmal für einen Verräter gehalten.128
Einzelne verlangten deshalb auch keine Pensionszahlung. Einzelne Polen ersuch-
ten nach Aufnahme in den polnischen Staatsdienst 1919/20 das Außenministe-
riuminWienschriftlichumEntbindungvonihremTreueid.
Im Oktober 1878 wurde GK Scherzer als Gründer und Vorstand des deut-
schen Schriftstellerverbandes in Wien angezeigt. Das Außenministerium ersuchte
um Stellungnahme. Es bezweifelte, dass der Posten mit der Tätigkeit eines Kon-
sularvertreters vereinbar sei, weil er nicht jedes politischen Charakters entbehrt.
Scherzer antwortete, dass er am 6. Okt. 1878 als Schriftsteller zu einer Versamm-
lungeingeladenhabe,woüberdieGründungeinesallgemeinendeutschenSchrift-
stellerverbandes zur Förderung der Standesinteressen beraten werden sollte. Der
Vereinseinochnichtgegründet,keinVorstandgewähltunderkeinMitglied.Was
hättegemeldetwerdensollen?
Ich kann allerdings nicht verhehlen, dass der Ruf, den ich nach einem Vierteljahr-
hundert rastloser Tätigkeit als Forschungsreisender und Schriftsteller zu erwerben so
glücklich war, mich weit mehr, als dies gewöhnlich bei Staatsfunktionären der Fall ist,
mit der Öffentlichkeit in Berührung bringt; doch habe ich noch keine Gelegenheit ge-
funden, wahrzunehmen, dass das Ansehen und die Auszeichnungen, welche ich auf
wissenschaftlichem und literarischen Gebiete zu genießen die Ehre habe, die Würde
meiner amtlichen Stellung, oder den damit verbundenen Aufgaben in irgend einer
Weiseabträglichgewesenwären. 129
2.8 WerkonnteKonsularkanzleibeamterwerden?
AllgemeineErfordernisse
1. dieösterreichischeoderungarischeStaatsbürgerschaft;
2. einbestimmtesAlter;
3. dieerforderlichenSprachkenntnisse;
4. UnbescholtenheitundsittlicherLebenswandel.
127 Hofkanzleipräsidialverordnung vom 27. März 1837; Ferdinand I. Gesetze, Bd.65 (1837),
111;zitiertnachHeindl,S.50.
128 Vgl.HeinrichGrafvonLützow,S.2.
129 GKScherzerandasAußenministerium,28.Okt.1878,Nr. XCIII.Pe.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918