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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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AufgabenundBefugnisseösterreichisch-ungarischerKonsularfunktionäre 83 d. UnterstützunghilfsbedürftigerSeeleute imAusland K.u.k. Konsularämter hatten „ die aus was immer für einer Veranlassung dienstlos gewordenen Matrosen österreichischer oder ungarischer Nationalität zu überwa- chen,nachBedarfzuunterstützen,wenndievollständigeMittellosigkeitderselben erwiesen“ war, für ihre Unterbringung an Bord österreichischer oder ungarischer Schiffezusorgenoder ihreRückkehr indieHeimatzuveranlassen.180 e. SchlichtungsinstanzbeiLohnstreitigkeitenzwischenKapitänundSchiffsmann- schaft Das Konsularamt war bei Lohnstreitigkeiten, die zwischen dem Kapitän und der MannschafteinesnationalenHandelsschiffesausbrachen,dieSchlichtungsinstanz. Kam keine Einigung zustande, wurde der Fall von der zuständigen Seebehörde weiterverhandelt.181 Lohnvorschüsse an Schiffsleute eines österreichischen oder ungarischen Handelsschiffes durften erst nach Genehmigung eines Konsularam- tesgewährtwerden.182 f. Ausübung der Disziplinargewalt über Schiffsleute durch k.u.k. Konsularäm- ter183 K.u.k. Konsularämter übten auf den Kapitän und die Schiffsmannschaft nationa- lerHandelsschiffeDisziplinargewaltaus. Das Konsularamt konnte über einen schuldtragenden Kapitän eine angemes- sene Geldstrafeverhängen. Die am häu gstenvorkommenden Übertretungen wa- ren: die Übertretung der den Kapitänen bekannten Hafenordnungen, Versäum- nis der Meldung zum Seekonstitute, die Unterlassung, einen Desertionsfall oder eigenmächtiges Verlassen des Dienstes durch einen Matrosen zu melden, und Un- gehorsamgegenamtlicheAnordnungen. Das Konsularamt konnte nötigenfalls einen schuldigen Kapitän ab- und einen neueneinsetzen. Hinsichtlich der Schiffsmannschaft stand dem Konsularamt die Disziplinarge- walt in allen Übertretungen der Seedisziplin zu. Häu ger vorkommende Über- tretungen waren: Ungehorsam gegen den Kapitän oder Schiffsof zier, unbefugtes Verlassen des Dienstes, Desertion, Ungehorsam gegen konsularamtliche Anord- nungen, Verabredung zur Arbeitsverweigerung, zum Verlassen des Dienstes und dgl. Nach entsprechender Untersuchung konnte das Konsularamt Arrest- oder Geldstrafenverhängen. 180 MalfattiBd.1,S.381. 181 MalfattiBd.1,S.387f. 182 MalfattiBd.1,S.386f. 183 MalfattiBd.1,S.388– 390,410– 412.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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