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AufgabenundBefugnisseösterreichisch-ungarischerKonsularfunktionäre 83
d. UnterstützunghilfsbedürftigerSeeleute imAusland
K.u.k. Konsularämter hatten die aus was immer für einer Veranlassung dienstlos
gewordenen Matrosen österreichischer oder ungarischer Nationalität zu überwa-
chen,nachBedarfzuunterstützen,wenndievollständigeMittellosigkeitderselben
erwiesen war, für ihre Unterbringung an Bord österreichischer oder ungarischer
Schiffezusorgenoder ihreRückkehr indieHeimatzuveranlassen.180
e. SchlichtungsinstanzbeiLohnstreitigkeitenzwischenKapitänundSchiffsmann-
schaft
Das Konsularamt war bei Lohnstreitigkeiten, die zwischen dem Kapitän und der
MannschafteinesnationalenHandelsschiffesausbrachen,dieSchlichtungsinstanz.
Kam keine Einigung zustande, wurde der Fall von der zuständigen Seebehörde
weiterverhandelt.181 Lohnvorschüsse an Schiffsleute eines österreichischen oder
ungarischen Handelsschiffes durften erst nach Genehmigung eines Konsularam-
tesgewährtwerden.182
f. Ausübung der Disziplinargewalt über Schiffsleute durch k.u.k. Konsularäm-
ter183
K.u.k. Konsularämter übten auf den Kapitän und die Schiffsmannschaft nationa-
lerHandelsschiffeDisziplinargewaltaus.
Das Konsularamt konnte über einen schuldtragenden Kapitän eine angemes-
sene Geldstrafeverhängen. Die am häu gstenvorkommenden Übertretungen wa-
ren: die Übertretung der den Kapitänen bekannten Hafenordnungen, Versäum-
nis der Meldung zum Seekonstitute, die Unterlassung, einen Desertionsfall oder
eigenmächtiges Verlassen des Dienstes durch einen Matrosen zu melden, und Un-
gehorsamgegenamtlicheAnordnungen.
Das Konsularamt konnte nötigenfalls einen schuldigen Kapitän ab- und einen
neueneinsetzen.
Hinsichtlich der Schiffsmannschaft stand dem Konsularamt die Disziplinarge-
walt in allen Übertretungen der Seedisziplin zu. Häu ger vorkommende Über-
tretungen waren: Ungehorsam gegen den Kapitän oder Schiffsof zier, unbefugtes
Verlassen des Dienstes, Desertion, Ungehorsam gegen konsularamtliche Anord-
nungen, Verabredung zur Arbeitsverweigerung, zum Verlassen des Dienstes und
dgl. Nach entsprechender Untersuchung konnte das Konsularamt Arrest- oder
Geldstrafenverhängen.
180 MalfattiBd.1,S.381.
181 MalfattiBd.1,S.387f.
182 MalfattiBd.1,S.386f.
183 MalfattiBd.1,S.388 390,410 412.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918