Seite - 106 - in Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Bild der Seite - 106 -
Text der Seite - 106 -
106 RechtevoneffektivenKonsulatsbeamten
des Konsuls, weil er keine achtbaren Privatverhältnisse und sich an den Fürs-
ten von Montenegro um Hilfe gewandt habe. Wenige Wochen später (Erlass vom
16.Juli1899)wurdeVizekonsulZambaurnachBarversetzt.DieAmtsübernahme
dieses Vizekonsulates durch Zambaur erfolgte am 2. Sept 1899.257 Für die Öf-
fentlichkeit stand im Jahrbuch des Auswärtigen Dienstes 1901, S.176: in den
bleibenden Ruhestand versetzt bei gleichzeitiger Verleihung des Ritterkreuzes des
Franz-Joseph-Ordens,25.März1899. 258
4.7 Reisespesen
Bei Dienstreisen hatten Konsularbeamte Anspruch auf Ersatz der Auslagen für
ihre Beförderung durch Eisenbahn, Post oder Dampfschiff, für das Übergewicht
desnotwendigenReisegepäcks, fürWagenvonundzudenBahnhöfen,Trägerlohn
fürdasHandgepäcksowieaufdiecharaktermäßigenDiäten.
Bei dauerhaften Versetzungen auf einen anderen Posten ohne Beförderung ge-
bührte dem effektiven Konsularbeamten neben den vorher erwähnten Reiseaus-
lagen für seine Person auch die Vergütung der materiellen Reiseauslagen für die
mitübersiedelndenFamilienmitglieder.ZurDeckungderauflaufendenKostenfür
den Transport der Übersiedlungseffekte war die Möbelentschädigung bestimmt.
DieHöhederselbenrichtetesichnachdemFamilienstanddesversetztenBeamten.
Der ledige oder verwitwete Konsularbeamte ohne Kinder hatte Anspruch auf eine
Möbelentschädigung im Ausmaß einer einmonatlichen, der verheiratete oder ver-
witwete Beamte mit ein bis zwei Kindern einer zweimonatlichen, und mit mehr
als zwei Kindern einer dreimonatlichen Gehaltsquote. Konsularattachés hatten
bei Übersiedlungsreisen keinen Anspruch auf eine Möbelentschädigung, dagegen
gebührte denselben der Ersatz der Auslagen für den Transport des Übersiedlungs-
gepäcks.
Bei Benützung der Eisenbahn waren die Konsularbeamten berechtigt, für ihre
Person sowie für die mitreisenden Familienmitglieder die der Rangklasse des be-
treffenden Beamten zustehende Wagenklasse abzurechnen, Konsularbeamte von
der VII. Rangklasse einschließlich aufwärts die erste, jene von der VIII. abwärts
die zweite Wagenklasse. Bei Reisen auf Dampfschiffen durften die Konsularbe-
amten ohne Unterschied der Rangklasse die erste Schiffsklasse verrechnen. Für
mitübersiedelndePrivatdienerdurftenEisenbahngebühren dergeringstenWagen-
klasseverrechnetwerden.
257 Frhr. v. Macchio an Außenminister Gf. Go uchowski, Cetinje, 29. Mai 1899, Nr.22 B, AR F
4/390imPe.Zambaur,Adolf.
258 AR F 4/70 Pe. Depolo, Joseph. Der Personalakt ist unvollständig. Bei Betrachtung der Um-
stände gewinnt man den Eindruck, das Ministerium wollte unter Schonung des Beamten den
Schein wahren. Der bleibende Ruhestand wurde vor die Ritterkreuzverleihung geschrieben.
Depolo: *3.März1835,Staatsdienstseit24.Febr.1849.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918