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Hobbys 157
tes in Chicago erreichte er eine Änderung des Haftp ichtgesetzes für Ausländer.
Damit hatte er allerdings seine Kompetenzen überschritten. Das war Sache der
Botschaft, die allerdings eine Gesetzesänderung für unmöglich hielt. Silvestri ar-
beitetemitProf.CharlesCheneyHydezusammen,derdenAufsatz
TheEquities
of Nonresident Alien Dependents Under Workmen's Compensation Laws ver-
fasste.DieserAufsatzlegtedieUngerechtigkeiteinerAusländerdiskriminierenden
Haftp ichtgesetzgebung in sehr klarer Weise dar. Prof. Hyde und Rechtsanwalt
Green hatten sich deshalb an Hon. H.D. Clayton, Chairman of the House Com-
mitteeontheJudiciary,mitdemAntraggewendet,AusländerdenInländerninder
Haftp ichtgesetzgebung gleichzustellen. Nach dem Erfolg und im Nachhinein er-
suchte Silvestri um den Ersatz der Honorarkosten für den Rechtsanwalt von 22$.
EinemDisziplinarverfahrenentgingSilvestridankderFürsprachedeszuständigen
Gesandten.DieKostenübernahmewurderaschgenehmigt.398
Frhr. Erich Zwiedinek sollte 1911 als Legationsrat nach Tokio versetzt werden.
ErersuchtedasMinisterium,davonAbstandzunehmen, weilerkeineUnterkunft
im Bereich der Gesandtschaft nden könnte. Das Sekretärshäuschen unserer Bot-
schaft eignet sich knapp für ein Ehepaar, aber nicht für zwei Kinder mit Gouver-
nante, Hofmeister und Dienern. Zwiedinek müsste die Kinder in Europa lassen,
waserseinerFraunichtzumutenkönne.AuchmitRücksichtaufseinenaltenVater
wünschte er einen näheren Posten. Das Ministerium berücksichtigte seine Wün-
sche und schickte ihn in die USA. Als Konsulareleve durfte er 1897 heiraten. Er
gab damals an, seine Braut sei väterlicher- und mütterlicherseits verwaist und auf
denSchutzdesVerlobtenangewiesen.
Der aus der Diplomatenkarriere kommende Frhr. v. Pereira-Arnstein wurde
1895 von einem Legationsrat II. Kategorie zum GK II. Klasse befördert und nach
Tunis versetzt. Er sah darin eine Degradierung; das Ministerium war nicht dieser
Meinung, 1899 wurde er ao. Gesandter und bevollmächtigter Minister am könig-
lichwürttembergischenHofsowieandengroßherzoglichenHöfenvonBadenund
Hessen.
8.8 Hobbys
8.8.1 PublizistischeTätigkeit
Mit kaiserlicher Entschließung vom 16. Juli 1835 wurde es k.k. Beamten verbo-
ten, Nebengeschäfte zu betreiben oder sich an Unternehmungen zu beteiligen, die
Beamte bei der Ausübung ihres Amtes befangen machen könnten. In Auslegung
398 C.DumbaandasAußenministerium,Manchester,8.Aug.1913,Nr. XCII NliegtbeiChi-
cagoARF8/110.KostenübernahmebereitsEndeSept.1913genehmigt.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918