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Vor 1918
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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520 DieKonsuln zur Leitung des Konsulates in Breslau berufen, 26. Juli 1908; die Berufung nach Breslau aufgehoben und das Verbleiben in der Dienstleistung im Außenministe- riumangeordnet,10.Sept.1908;RitterdesOrdensderEisernenKroneIII.Klasse, 30.Nov.1908;indasVerhältnisaußerDienstversetzt,21.Juli1909;Korvettenka- pitän ad Honores, 22. Nov. 1909; zur Leitung des Konsulates in Breslau berufen, 9. Jänner 1911; Titel eines Generalkonsuls II. Klasse, 6. Juni 1913; GK II. Klasse, 15. Juni 1914; Komtur des Franz-Joseph-Ordens, 17. Febr. 1916; erhielt das Of- ziersehrenzeichen vom Roten Kreuz mit der Kriegsdekoration, 26. Febr. 1916; war bis Mai 1919 in Breslau als GK tätig; im Mai 1919 in Disponibilität versetzt undimNov.1919pensioniert. FragederStaatsbürgerschaft:PitnerhatgegenEndedesJahres1918ausBreslau eine Optionserklärung für das neu gebildete Österreich abgegeben, im Aug. 1919 ersuchte er mit Hinweis auf seine Option um den Nachweis seiner österreichi- schenStaatsbürgerschaft.Daesstrittigwar,oberdurchseineOptionserklärungdie Staatsbürgerschaft erworben habe, erfolgte keine Erledigung bis Aug. 1920. Man gab ihm den Rat, neuerlich einzureichen und tatsächlich erhielt er mit 26. Aug. 1920dieAufnahmeindenösterreichischenStaatsverband.Vorhergalternachsei- nemGeburtsortalsItaliener;durchdieStaatsbürgerschaftwurdedieZuständigkeit der Bezahlung geregelt. Die Frage, ob Pitner schon durch Option die österreichi- sche Staatsbürgerschaft erworben hatte, beschäftigte noch 1924 das Bundeskanz- leramt.GKPitnergabnachderZirkularaufforderungdesk.u.k.Ministeriumsdes Äußernvom19.Nov.1918Z.104.595/2dieschriftlicheErklärungab,dassersich zum deutsch-österreichischen Staat bekenne und die Übernahme in den diploma- tischenDienstdiesesStaatesanstrebe. Diese Erklärung ist beim Deutsch-Österreichischen Staatsamt für Äußeres zu einer Zeit eingelangt, in welcher das Gesetz vom 5. Dez. 1918 StGBl. Nr.91 in Geltungstand. „ Nach h. o. Anschauung ist diese Erklärung im Sinne des Gesetzes vom 5. Dez. 1918 StGBl. 91 anzusehen. Denn wenn auch die formale Vorschrift dieses Gesetzes, daß die Staatsbürgerschaftserklärung bei der politischen Bezirksbehörde des Wohnortes abzu- geben ist, nicht wörtlich erfüllt wurde, weil sie mit Rücksicht auf die obwaltenden persönlichen Verhältnisse (Amtswohnsitz im Ausland) nicht erfüllt werden konnte, sowurdendieBestimmungendesGesetzesdochdemSinnenacherfüllt. SiegfriedPitnerhatdaherdurchseineOptionserklärungdieStaatsbürgerschafterwor- ben.Wien,22.April1924.“
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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