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ElFo- Elementarpädagogische Forschungsbeiträge
ElFo - Elementarpädagogische Forschungsbeiträge, Band Jahrgang 3 / Heft 1 / 2021
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Institutioneller Kinderschutz in Krippe und Kita als Gelingensfaktor für Partizipation im pädagogischen Alltag ElFo – Elementarpädagogische Forschungsbeiträge (2021), 3 (1), S. 21-31 22 Krippe und Kita müssen sichere Orte sein, die das Wohl des Kindes fokussieren und es vor Gefahren schützen, um die kindliche Entwicklung und Bildung überhaupt unterstützen zu kön- nen (Maywald 2019). Das Anliegen des Beitrags ist es, die Bedeutung und Verzahnung von präventiven Rahmenbedingungen in Kitas aus einer machtreflektierenden Perspektive heraus (Maywald, 2017) zu diskutieren und ein akteurübergreifendes Modell für die Implementie- rung eines institutionellen Schutzkonzepts in Kitas vorzustellen. Rechtliche Rahmenbedingungen Die Möglichkeit des Kindes, seine eigene Situation selbstbestimmt zu beeinflussen, seine Ge- danken auszudrücken und sich alters- und entwicklungsangemessen zu beteiligen, ist interna- tional gesetzlich verankert. Seit 1989 steht die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Prinzi- pien „protection“, „provision“ und „participation“ für Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungs- rechte. Für den Elementarbereich sind die Artikel 2 „Diskriminierungsverbot“, Artikel 3 „Ga- rantie des Kindeswohls“, Artikel 6 „Recht auf Leben“ und Artikel 12 „Mitspracherecht“ von besonderer Bedeutung. Auch der Artikel 24 der EU-Grundrechtecharta regelt diese Prinzipien verbindlich (Art. 24 GRC nach García & Schulze-Hagen 2020). Die Bundesrepublik Deutschland hat diese internationalen Gesetze ratifiziert, national gilt auch für Kinder das Grundgesetz. So definieren die Artikel 1 und 2, dass „[J]eder [Mensch] das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […]“ und „[…] das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit […]“ besitzt. Darüber hinaus sichert § 1 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) „[…] jedem jungen Men- schen das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverant- wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit […]“ zu. Der entscheidende Absatz zum Kindeswohl – „Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafun- gen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ - findet sich in § 1631, Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und hilft, den rechtlich unbestimm- ten, antagonistischen Begriff der Kindeswohlgefährdung einzugrenzen. Eine Übersetzung des gesetzlichen Rahmens in die Praxis bedeutet, dass die pädagogischen Fachkräfte es dem Kind ermöglichen, die eigene Situation selbstbestimmt zu beeinflussen so- wie Gedanken auszudrücken. Qualitätsvolle Interaktionen, Kommunikation und die Beteili- gung des Kindes im Alltag können Lernprozesse positiv beeinflussen (Bredekamp & Copple, 1997; Dahlberg et al., 1999; NAEYC, 1991; Sheridan & Pramling Samuelsson, 2001). Festzuhal- ten ist, dass Partizipation ein Merkmal guter pädagogischer Qualität ist (Walter-Laager et al., 2018). Dazu gehören nach Walter-Lager et al. (2018) responsive Interaktionen und eine dialo- gische, fragende, interessierte, respektvolle und wertschätzende Kommunikation als notwen- dige Basis für die Lern- und Entwicklungsprozesse der Kinder. Ist das Kind aktiver Akteur in allen Angelegenheiten, die es betrifft und wird es durch Erwachsene fürsorglich unterstützt, so kann sich kindliche Autonomie und Handlungsfähigkeit entwickeln (Ghioretti & Mazzoni, 2013). Die gesetzlich verankerte Beteiligung des Kindes an allen relevanten (Entwick- lungs-)Themen ist damit ein wichtiges Ziel institutioneller Betreuung (Knauf, 2017).
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ElFo Elementarpädagogische Forschungsbeiträge, Band Jahrgang 3 / Heft 1 / 2021
Titel
ElFo
Untertitel
Elementarpädagogische Forschungsbeiträge
Band
Jahrgang 3 / Heft 1 / 2021
Herausgeber
Lars Eichen
Eva Pölzl-Stefanec
Ort
Graz
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
21.0 x 29.7 cm
Seiten
109
Kategorien
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