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ElFo- Elementarpädagogische Forschungsbeiträge
ElFo - Elementarpädagogische Forschungsbeiträge, Band Jahrgang 2 / Heft 2 / 2020
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Kinderrechte im Fokus der Bildsamkeit ElFo – Elementarpädagogische Forschungsbeiträge (2020), 2 (2), S. 6-13 10 aufgrund ihrer fehlenden Handlungsfähigkeit in der Rechtsausübung aber eingeschränkt. Je nach gesetzlicher Grundlage eines Landes endet die elterliche Sorge erst am Tag des 18. Geburtstags und die bzw. der Jugendliche erlangt von einem auf den anderen Moment volle rechtliche Handlungsfähigkeit. In der Erziehung hingegen muss ich ein Kind in den „Zustand“ bringen und es dabei unterstützen, etwas zu verstehen, zu lernen und sich zu entwickeln. Soll mein Kind schwimmen lernen, muss ich früher oder später mit ihm ins Wasser und ihm die entsprechenden Schwimmbewegungen vorzeigen und beibringen. Möchte ich dazu beitragen, dass aus meinem Kind Lisa wird, so muss ich ihr – ihrem Alter und ihrer Entwicklung entsprechend, im Sinne der von Herbart genannten Fähigkeiten des Weiterkommens auf jeder Altersstufe – von Anfang an als einer Person begegnen, die Lisa werden kann. Es reicht dafür nicht aus, wenn ich sie erst an dem Tag ihres 18. Geburtstags als Lisa wahrnehme (Ammann, 2020). Dasselbe gilt für das Recht: Rechte können nur eingefordert werden, wenn sie gelehrt und gelernt werden, und um ein Rechtsbewusstsein entwickeln zu können, müssen einem Kind Rechte zugeteilt werden. Kinder und Jugendliche müssen über die Bereitschaft und Fähigkeit verfügen, Recht in Anspruch zu nehmen, zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Dabei sind Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten, von denen Lernende auch tatsächlich Gebrauch machen können, unabdingbar (Benner, 2015). Damit „liegt es in der Verantwortung von Erwachsenen, dass Kinder und Jugendliche als Trägerinnen und Träger von Rechten und Pflichten, als Rechtssubjekte ausgebildet werden. Kinder kommen in der Erziehung sonst gar nicht mit Recht in Kontakt, auch nicht zwingend im Schulunterricht“ (Ammann, 2020, S. 266). Schlussfolgerungen Erziehung ist jene Form des Miteinanderumgehens, in der eine Gesellschaft sich der Frage widmet, die Bereitschaften und Fähigkeiten, das Verständnis im Sinne von Überzeugungen sowie die menschliche Urteilskraft zu kultivieren. Dabei ist diese Form so zu gestalten, „dass ein junger Mensch in die ihm zugestandene Rolle eines Rechtssubjekts hineinwächst, wobei ihm schon erwachsene Rechtssubjekte dabei helfen (Erziehung), da kein Mensch zu etwas gezwungen werden darf, was er bzw. sie tatsächlich (noch) nicht kann“ (Ammann, 2020, S. 266). Die in der KRK festgehaltenen Rechte verpflichten die Erzieherinnen bzw. die Erzieher sowie den Staat dazu, dem Kind den Status eines sich entwickelnden, lernenden Rechtssubjekts zu ermöglichen und zuzusprechen. Kinder und Jugendliche sind in ihrem Aufwachsen von anderen Menschen abhängig, die über Informationen, Kenntnisse, Fähigkeiten, Normen und Wertvorstellungen verfügen müssen, zu deren Vermittlung Recht nicht genügt und nur wenig beitragen kann (Zacher, 2010). Die Kinderrechte im Sinne der UN-KRK erweisen sich damit als ein Auftrag der Menschheit an sich selbst, der das Recht zwar miteinschließt, aber ein sehr viel umfassenderes, vielfältigeres und „reicheres Ensemble der Motivation, der Steuerung und der Ordnung menschlichen Verhaltens meint“ (Zacher, 2010, S. 30). Dabei verbieten es die Ambivalenz und Mehrdimensionalität der Thematik, Kind und Kindheit als für alle gleich anzunehmen, weshalb Kinderrechte im Hinblick auf das Verhältnis von Partizipation, Versorgung und Schutz pädagogisch, gesellschaftstheoretisch und politisch immer wieder neu auszuhandeln und zu diskutieren sind (Sünker & Moran-Ellis, 2008). Der damit verbundene Klärungsversuch, „was unter einer guten Ordnung des Zusammenlebens der Menschen zu verstehen ist, richtet sich ebenfalls niemals nur an die Erwachsenen, sondern zugleich an die Heranwachsenden“ (Benner, 1985, S. 217). Metaphorisch gesprochen, sitzen Kinder und Jugendliche als zukünftige Erwachsene in der Erziehung mit am Tisch und haben das Recht, sich an ihrer Erziehung aktiv beteiligen zu können. Sie haben dieses
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ElFo Elementarpädagogische Forschungsbeiträge, Band Jahrgang 2 / Heft 2 / 2020
Titel
ElFo
Untertitel
Elementarpädagogische Forschungsbeiträge
Band
Jahrgang 2 / Heft 2 / 2020
Herausgeber
Lars Eichen
Eva Pölzl-Stefanec
Ort
Graz
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
Abmessungen
21.0 x 29.7 cm
Seiten
31
Kategorien
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