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8. Drohnen: zur Materialisierung von Algorithmen 203
gerichtlichen Klage Adressaten zu benennen und öffentliche Sichtbarkeit zu
generieren (Fuchs 2013). Die NGOs kontaktieren Familien von Drohnenopfern
und unterstützen sie bei einer Klage gegen die Drohnen einsetzenden Staaten.
Bisweilen wird auch von Seiten der NGOs selbst geklagt, und die Familienmit-
glieder als potentielle Zeugen werden nach Europa oder den USA eingeflogen.
Das Ziel strategischer Klagen ist nicht in erste Linie eine Klage zu gewinnen.
Das Ziel ist bereits erreicht, wenn die Verhandlungen eine öffentliche Wahr-
nehmung über die rechtlichen und moralischen Implikationen initiieren.
Öffentliche Narrative und Bilder über den Gebrauch von militärischen Mitteln
und körperlicher Gewalt haben einen erheblichen Effekt innerhalb der Auf-
merksamkeitsökonomie der Zivilgesellschaft (Alexander 2006c; Giesen
2006). Zivilgesellschaften sind dabei die entscheidenden kollektiven Akteure,
die neben staatlichen Institutionen normative Unterscheidungen in ›falsch/
richtig‹ öffentlich adressieren und artikulieren (Mast 2011). Die Klagestrategie
ist damit sowohl ein Instrument der Mobilisierung der zivilgesellschaftlichen
Öffentlichkeit, als auch eine Strategie Formen unsichtbarer Viktimisierung
zur Sichtbarkeit zu verhelfen. Bereits die Annahme einer Klage durch ein Ge-
richt ist damit ein Erfolg, der Prozessausgang ist nicht entscheidend.
Die in London ansässige ›Reprieve‹-Gruppe14 des European Center for
Constitutional and Human Rights (ECCHR)15 aus Berlin hat inzwischen eine
ganze Reihe an Versuchen unternommen, um die Gerichte zur Annahme
einer Klage zum Drohnenthema zu bewegen. Einer dieser Versuche aus dem
Jahre 2015 war erfolgreich. Das Kölner Verwaltungsgericht akzeptierte eine
Klage des ECCHR gegen die Bundesrepublik Deutschland, im Namen von Ver-
wandten jemenitischer Drohnenopfer anlässlich eines US-Drohnenangriffes
im Jemen.
Die Entscheidung war bemerkenswert: Wie wurde es möglich, dass ein
deutsches Gericht ein Verfahren für einen Fall eröffnet, der sich nicht auf
deutschem Territorium ereignete und bei dem keine deutschen Staatsbür-
ger und Staatsbürgerinnen beteiligt waren? Die Antwort ist der Tatsache ge-
schuldet, dass entscheidende Bestandteile der algorithmischen Infrastruktur
des amerikanischen Drohnenprogrammes auf der amerikanischen Militär-
basis Ramstein in Deutschland stationiert sind. Diese Information stammt
von dem ehemaligen US-Drohnenpiloten und Whistleblower Brain Brant. In
Ramstein ist eine Satelliten-Relais-Station lokalisiert, eine Technik, die für die
transatlantische Mobilisierung von Kampfdrohnen wichtig ist. Ein Teil der
Handlung ereignet sich daher auch auf deutschem Hoheitsgebiet. Aufgrund
dieser Tatsache war das Gericht offenbar bereit, die Klage anzunehmen. Letzt-
lich wurde die Bundesrepublik zwar freigesprogchen, doch wie gesagt geht es
14 | www.reprieve.org.uk/ (zuletzt aufgerufen am 09.12.2015).
15 | www.ecchr.eu/de/home.html (zuletzt aufgerufen am 20.08.2015).
Algorithmuskulturen
Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
- Title
- Algorithmuskulturen
- Subtitle
- Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
- Author
- Robert Seyfert
- Editor
- Jonathan Roberge
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-3800-8
- Size
- 14.8 x 22.5 cm
- Pages
- 242
- Keywords
- Digitale Kulturen, Medienwissenschaft Kultur, Media studies, Technik, Techniksoziologie, Kultursoziologie, Neue technologien, sociology of technology, new technologies, Algorithmus
- Category
- Technik