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Algorithmuskulturen - Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
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Valentin Rauer 206 Mitverantwortung. Verteilte Handlungen (Hutchins 1995) erzeugen verteilte Verantwortlichkeiten. Verantwortung lässt sich nur Akteuren zuschreiben, die etwas von der Norm, die sie potentiell verletzen, wussten (Buddeberg 2011). Daher wurde auch von der Anklage dieses Wissen explizit betont: »Die Satel- liten-Relais-Station sei im Jahre 2010 errichtet worden, worüber die USA die Beklagte unterrichtet hätten.«19 Des Weitern wurden in der Gerichtsverhandlung die Algorithmen zur Meta-Daten-Analysen thematisiert, die eine Grundlage der so genannten ›sig- nature strikes‹ bilden: »Seit dem Jahr 2012 würden auch sogenannte ›signa- ture strikes‹ durchgeführt, bei denen die Ziele aufgrund eines bestimmten Verhaltensmusters ausgewählt würden, ohne dass konkret bekannt wäre, um welche Person es sich handele.«20 Dieses Wissen stammt aus den öffentlichen Medien. Zumeist wird ein Medieninterview zitiert, in dem der frühere Leiter der US National Security Agency (NSA), General Michael Hayden, die Frage beantwortet, ob solche Angriffe tatsächlich existieren würden: »[Die] Beschrei- bung […] ist absolut richtig. Wir töten Menschen auf der Grundlage von Meta- daten.«21 Doch es blieb bei dieser expliziten Referenz, in der weiteren Urteils- begründung spielten diese Praktiken der NSA keine explizite Rolle mehr. Die Referenz zielte u.a. darauf, den Drohnenkrieg als völkerrechtswidrig zu mar- kieren, um die Bundesrepublik zur Unterlassung der Duldung einer solchen Satelliten-Relais-Station zu bewegen: »Sei der Drohnenkrieg damit völkerrechtswidrig, so folge daraus eine völkerrechtliche Verpflichtung der Beklagten, dessen Durchführung von ihrem Territorium aus nicht zu dulden. Dafür sei es wiederum unerheblich, dass sie behaupte, über keine gesicherten Erkenntnisse zu verfügen. Schließlich werde die Verantwortlichkeit nicht dadurch aus- geschlossen, dass die USA eigenverantwortlich und hoheitlich tätig würden. Denn es bestehe die ausreichende Möglichkeit bestimmenden Einflusses der Bundesrepublik.«22 Die Kläger setzen die Völkerrechtswidrigkeit voraus. Ziel ist es daher, die Bun- desrepublik der Passivität zu beschuldigen. Es sei ungesetzlich, eine illegitime Infrastruktur nicht zu unterbinden, wenn diese bekanntermaßen an völker- rechtswidrigen Tatbeständen maßgeblich beteiligt sei. Diese zugeschriebene Tatbeteiligung ist nicht an menschliche Beteiligung gebunden, sondern an die Duldung einer algorithmisch konstituierten Form der Interaktion. Teile dieser 19 | Abs. 4. 20 | Abs. 4. 21 | Zitiert in: http://abcnews.go.com/blogs/headlines/2014/05/ex-nsa-chief-we- kill-people-based-on-metadata/, (zuletzt aufgerufen am 11.10.2015, Übersetzung: V.R.). 22 | Abs. 9.
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Algorithmuskulturen Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
Title
Algorithmuskulturen
Subtitle
Über die rechnerische Konstruktion der Wirklichkeit
Author
Robert Seyfert
Editor
Jonathan Roberge
Publisher
transcript Verlag
Date
2017
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-8394-3800-8
Size
14.8 x 22.5 cm
Pages
242
Keywords
Digitale Kulturen, Medienwissenschaft Kultur, Media studies, Technik, Techniksoziologie, Kultursoziologie, Neue technologien, sociology of technology, new technologies, Algorithmus
Category
Technik
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