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ALJ 1/2015 Gerhard Hafner 142
tion durchzusetzen vermag, bedingt allerdings durch die entsprechend seriöse Beweisführung.
So hat der Gerichtshof Verfahren gegen Österreich ausgesetzt (wie etwa beim Hochschulzu-
gang) oder hat die Kommission das Verfahren aufgeschoben. Gleichzeitig erweist sich, dass
dem Unionsrecht durchaus Flexibilität innewohnt, die eine eigene individuelle Position erlaubt.
Die eigene Position zu behaupten, ist jedenfalls dort leichter, wo der Gerichtshof keine Zustän-
digkeit besitzt, wie etwa bei der GASP, oder keine Unionskompetenz besteht.
Österreich bietet somit ein Bespiel dafür, dass das Motto der Union „Vielfalt in der Einheit“
durchaus seine Berechtigung findet.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2015
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2015
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 188
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal