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Austrian Law Journal, Volume 1/2015
Page - 143 -
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Page - 143 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2015

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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Börger, Die Durchführung von Unionsrecht durch die Verwaltung eines föderal organisierten Mitgliedstaats, ALJ 1/2015, 143–156 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/41). Die Durchführung von Unionsrecht durch die Verwaltung eines föderal organisierten Mitgliedstaats Stefan Börger*, Amt der Steiermärkischen Landesregierung Kurztext: Eine föderale Struktur erleichtert die Durchführung von Unionsrecht nicht. In Öster- reich hat sich jedoch nach 20 Jahren EU-Mitgliedschaft eine zweckmäßige Struktur etabliert, um mit den Herausforderungen in der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht im Bundesstaat umgehen zu können. Der Beitrag bespricht anhand aktueller Themen und Beispiele typische Fragen im Verhältnis EU-Mitgliedstaat-Bundesland wie die Umsetzungszuständigkeit von Richtli- nien, den Umgang mit Vertragsverletzungsverfahren und Bußgeldverfahren oder die Frage uni- onsrechtlich begründeter subjektiver Rechte. Schlagworte: Unionsrecht; Bundesstaat; Vertragsverletzungsverfahren; Richtlinienumsetzung. I. Einleitung Unter Durchführung von Unionsrecht wird im Sinne dieses Beitrags jede Form der administrativen, aber auch legislativen und judikativen Anwendung und Umsetzung von Unionsrecht verstanden.1 Da die für diesen Beitrag gewählte Perspektive die eines österreichischen Bundeslandes ist, werden sich die Ausführungen jedoch auf die – aus diesem Blickwinkel besonders relevanten – legislativen und administrativen Erfahrungen im Umgang mit Unionsrecht im Dreiecksverhältnis EU, Mitglied- staat und Bundesland beschäftigen. II. Verfassungsrechtliche Grundlagen Für die Durchführung von Unionsrecht in einem föderalen Kontext sieht das Unionsrecht keine spezifischen Bestimmungen vor, sodass die verfassungsrechtlichen Grundlagen maßgebend sind; folgerichtig können beispielsweise auch Umstände der staatlichen Rechtsordnung oder föderale Strukturen nicht die Nichtbeachtung von Unionsrecht oder die verspätete Umsetzung von Unionsrecht rechtfertigen.2 * Mag. Stefan Börger, LL.M., ist Leiter des Referats Europa und Außenbeziehungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. 1 Vgl Öhlinger/Potacs, EU-Recht und staatliches Recht. Die Anwendung des Europarechts im innerstaatlichen Bereich5 (2013) 99. 2 Vgl aber beispielsweise die durch den Lissabon-Vertrag hinzugekommenen Erwähnungen der regionalen und lokalen Ebene im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung.
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Austrian Law Journal Volume 1/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2015
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
188
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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