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ALJ 1/2015 Peter Krois 171
damit auch Vorschläge des Europäischen Parlaments in dessen bereits im vorangehenden Ab-
schnitt erwähnten reformorientierten Resolutionen aufgegriffen. Die Kommission bleibt auch
künftig ein Kollegialorgan, die Verträge haben sich ja nicht geändert, die Beziehungen innerhalb
des Kollegiums werden jedoch radikal neu gestaltet. Es gibt nunmehr einen ersten Vizepräsiden-
ten, Frans Timmermans, dem Juncker als unmittelbarem Stellvertreter eine Reihe wesentlicher
Koordinierungsaufgaben ĂĽbertragen hat und der insbesondere auch die Einhaltung der Prinzi-
pien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bei der Vorbereitung neuer Gesetzgebungsvor-
schläge durch die Kommission sicherzustellen hat. Federica Mogherini kann als Hohe Vertreterin
im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin mit voller Unterstützung des Kommissionspräsidenten, wie in
den Verträgen vorgesehen, die Arbeit der Kommissare mit Zuständigkeit für Teilbereiche des
auswärtigen Handelns der EU koordinieren. Kristalina Georgieva hat mit Zuständigkeit für die
Kernbereiche Budget und Personal eine starke Stellung innerhalb der Kommission, die eine Ko-
ordinierung mit allen Kommissionsmitgliedern erfordert. Die weiteren vier Vizepräsidenten ha-
ben erstmals keine eigenen Zuständigkeitsbereiche, sind jedoch für die Koordination großer
prioritärer Projekte der Kommission zuständig: Andrus Ansip für den digitalen Binnenmarkt; Ma-
roš Šefčovič für die zu schaffende Energieunion; Valdis Dombrovskis für den Euro und den sozialen
Dialog, eine Kombination, die auch das soziale Engagement der Kommission unterstreichen soll;
und schließlich Jyrki Katainen, der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbs-
fähigkeit zuständig ist. Junckers Kommission weist mit sieben Vizepräsidenten einen weniger auf
als die Kommission Barroso II, aber Juncker hat seinen Vizepräsidenten im Gegensatz zur bisheri-
gen Praxis in der Kommission einen Teil seiner präsidialen Koordinierungsaufgaben übertragen.
Damit ist die Funktion eines Vizepräsidenten der Kommission nun kein protokollarischer Ehrenti-
tel mehr, sondern mit operativen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verbunden.
Präsident Juncker hat seine Erwartungen an „seine“ Kommissionsmitglieder umfassender und
konkreter als bisher üblich in sogenannten „mission letters“ an ebendiese niedergelegt und diese
veröffentlicht, sodass sie für jedermann im Internet nachlesbar sind. Dies verdeutlicht Junckers
neuen Zugang zu Transparenz. Der Anspruch der neuen Kommission ist es, sich kĂĽnftig auf das
Wesentliche zu beschränken, nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ die Arbeit der Kommission
auf die Prioritäten zu beschränken und diese dafür optimal auszugestalten. Die neue Kommissi-
on will politischer, dynamischer, effizienter, transparenter und dialogfähiger als ihre Vorgänger
sein. Dies zeigte sich bereits an den Plänen der Kommission, insgesamt 80 Gesetzgebungsvor-
schläge zurückzuziehen, deutlich mehr als von Europäischem Parlament und Rat erwartet, und
im Vorhaben, 2015 mit 23 Initiativen eine im Vergleich zum bisherigen Durchschnitt deutlich
geringere Zahl an neuen Initiativen vorzulegen.
Im Rahmen des Rates hatten in den Jahren 2012 bis 2014 bereits verschiedene Ratspräsident-
schaften punktuell Reformdiskussionen bei informellen Europaministertreffen organisiert, ein
Follow-up blieb jedoch jeweils aus. Der italienische Ratsvorsitz schlug gleich nach Ăśbernahme der
Vorsitzfunktion im Juli 2014 vor, eine „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ zur Verbesserung
der Funktionsweise der EU als erste tiefergehende Initiative des Rates nach dem Inkrafttreten des
Vertrags von Lissabon einzurichten. So geschah es auch. Die Gruppe, die sich aus hochrangigen
Beamten der Mitgliedstaaten, sowohl aus den Ständigen Vertretungen als auch aus den Haupt-
städten, zusammensetzte, traf sich von September bis Anfang Dezember jeweils einmal pro Mo-
nat in Brüssel. Das Mandat für die Gruppe sah die Erarbeitung möglichst konkreter Vorschläge
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Austrian Law Journal
Volume 1/2015
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2015
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 188
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal