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Austrian Law Journal, Volume 1/2015
Page - 171 -
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Page - 171 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2015

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ALJ 1/2015 Peter Krois 171 damit auch VorschlĂ€ge des EuropĂ€ischen Parlaments in dessen bereits im vorangehenden Ab- schnitt erwĂ€hnten reformorientierten Resolutionen aufgegriffen. Die Kommission bleibt auch kĂŒnftig ein Kollegialorgan, die VertrĂ€ge haben sich ja nicht geĂ€ndert, die Beziehungen innerhalb des Kollegiums werden jedoch radikal neu gestaltet. Es gibt nunmehr einen ersten VizeprĂ€siden- ten, Frans Timmermans, dem Juncker als unmittelbarem Stellvertreter eine Reihe wesentlicher Koordinierungsaufgaben ĂŒbertragen hat und der insbesondere auch die Einhaltung der Prinzi- pien von SubsidiaritĂ€t und VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit bei der Vorbereitung neuer Gesetzgebungsvor- schlĂ€ge durch die Kommission sicherzustellen hat. Federica Mogherini kann als Hohe Vertreterin im Gegensatz zu ihrer VorgĂ€ngerin mit voller UnterstĂŒtzung des KommissionsprĂ€sidenten, wie in den VertrĂ€gen vorgesehen, die Arbeit der Kommissare mit ZustĂ€ndigkeit fĂŒr Teilbereiche des auswĂ€rtigen Handelns der EU koordinieren. Kristalina Georgieva hat mit ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die Kernbereiche Budget und Personal eine starke Stellung innerhalb der Kommission, die eine Ko- ordinierung mit allen Kommissionsmitgliedern erfordert. Die weiteren vier VizeprĂ€sidenten ha- ben erstmals keine eigenen ZustĂ€ndigkeitsbereiche, sind jedoch fĂŒr die Koordination großer prioritĂ€rer Projekte der Kommission zustĂ€ndig: Andrus Ansip fĂŒr den digitalen Binnenmarkt; Ma- roĆĄ Ć efčovič fĂŒr die zu schaffende Energieunion; Valdis Dombrovskis fĂŒr den Euro und den sozialen Dialog, eine Kombination, die auch das soziale Engagement der Kommission unterstreichen soll; und schließlich Jyrki Katainen, der fĂŒr ArbeitsplĂ€tze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbs- fĂ€higkeit zustĂ€ndig ist. Junckers Kommission weist mit sieben VizeprĂ€sidenten einen weniger auf als die Kommission Barroso II, aber Juncker hat seinen VizeprĂ€sidenten im Gegensatz zur bisheri- gen Praxis in der Kommission einen Teil seiner prĂ€sidialen Koordinierungsaufgaben ĂŒbertragen. Damit ist die Funktion eines VizeprĂ€sidenten der Kommission nun kein protokollarischer Ehrenti- tel mehr, sondern mit operativen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verbunden. PrĂ€sident Juncker hat seine Erwartungen an „seine“ Kommissionsmitglieder umfassender und konkreter als bisher ĂŒblich in sogenannten „mission letters“ an ebendiese niedergelegt und diese veröffentlicht, sodass sie fĂŒr jedermann im Internet nachlesbar sind. Dies verdeutlicht Junckers neuen Zugang zu Transparenz. Der Anspruch der neuen Kommission ist es, sich kĂŒnftig auf das Wesentliche zu beschrĂ€nken, nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ die Arbeit der Kommission auf die PrioritĂ€ten zu beschrĂ€nken und diese dafĂŒr optimal auszugestalten. Die neue Kommissi- on will politischer, dynamischer, effizienter, transparenter und dialogfĂ€higer als ihre VorgĂ€nger sein. Dies zeigte sich bereits an den PlĂ€nen der Kommission, insgesamt 80 Gesetzgebungsvor- schlĂ€ge zurĂŒckzuziehen, deutlich mehr als von EuropĂ€ischem Parlament und Rat erwartet, und im Vorhaben, 2015 mit 23 Initiativen eine im Vergleich zum bisherigen Durchschnitt deutlich geringere Zahl an neuen Initiativen vorzulegen. Im Rahmen des Rates hatten in den Jahren 2012 bis 2014 bereits verschiedene RatsprĂ€sident- schaften punktuell Reformdiskussionen bei informellen Europaministertreffen organisiert, ein Follow-up blieb jedoch jeweils aus. Der italienische Ratsvorsitz schlug gleich nach Übernahme der Vorsitzfunktion im Juli 2014 vor, eine „Gruppe der Freunde der PrĂ€sidentschaft“ zur Verbesserung der Funktionsweise der EU als erste tiefergehende Initiative des Rates nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einzurichten. So geschah es auch. Die Gruppe, die sich aus hochrangigen Beamten der Mitgliedstaaten, sowohl aus den StĂ€ndigen Vertretungen als auch aus den Haupt- stĂ€dten, zusammensetzte, traf sich von September bis Anfang Dezember jeweils einmal pro Mo- nat in BrĂŒssel. Das Mandat fĂŒr die Gruppe sah die Erarbeitung möglichst konkreter VorschlĂ€ge
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Austrian Law Journal Volume 1/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2015
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
188
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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