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ALJ 1/2015 Helmut Tichy 179
„For the United Nations, the rule of law refers to a principle of governance in which all persons, in-
stitutions and entities, public and private, including the State itself, are accountable to laws that
are publicly promulgated, equally enforced and independently adjudicated, and which are con-
sistent with international human rights norms and standards. It requires, as well, measures to en-
sure adherence to the principles of supremacy of law, equality before the law, accountability to
the law, fairness in the application of the law, separation of powers, participation in decision-
making, legal certainty, avoidance of arbitrariness and procedural and legal transparency.“4
Es hat andere Gelegenheiten gegeben, auf die verschiedenen Rule of Law-Definitionen und das
Verhältnis der in ihnen enthaltenen Elemente zueinander einzugehen: etwa 2014 bei einer Kon-
ferenz in Innsbruck während des österreichischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats,
der einen Schwerpunkt auf die Rule of Law legte. Bei der eben zitierten Definition der Vereinten
Nationen ist anzumerken, dass sie eine Rechtsstaatlichkeitsdefinition ist und den völkerrechtli-
chen Aspekt, mit Ausnahme der Menschenrechte, unbeachtet lässt. Das Bestreben der Vereinten
Nationen, für die Einhaltung des Völkerrechts im Allgemeinen und damit für die Rule of Law auch
in den internationalen Beziehungen einzutreten, lässt sich freilich aus verschiedenen Bestim-
mungen der Satzung der Vereinten Nationen erschlieĂźen, wie insbesondere dem Gewaltverbot
und dem Grundsatz der friedlichen Streitbeilegung.
Die Rule of Law in den internationalen Beziehungen und ihre Beachtung durch den Sicherheitsrat
war auch ein Schwerpunkt der bisher letzten österreichischen Mitgliedschaft in diesem Gremium
in den Jahren 2009 und 2010. In Vorbereitung dieser Mitgliedschaft veranstaltete Ă–sterreich eine
Reihe von Tagungen zum Thema „Der Sicherheitsrat und die Rule of Law“, die zu einem von Pro-
fessor Simon Chesterman verfassten Abschlussbericht fĂĽhrten. In diesem wurde ua versucht, die
„International Rule of Law“ durch folgende Kernelemente zu umschreiben: „Herrschaft des
Rechts“, zB durch Kodifikation des Völkerrechts, „Vorrang des Rechts“, zB durch Akzeptanz der
Zuständigkeit internationaler Gerichte, und „Gleichheit vor dem Recht“, der Grundsatz der souve-
ränen Gleichheit aller Staaten. Diese Kernelemente der nun ausdrücklich die internationale Ebene
betreffenden Rule of Law wurden schließlich auch vom damaligen Präsidenten des Internationa-
len Gerichtshofs, Hisashi Owada, in einer Rede vor dem Sicherheitsrat aufgegriffen.
Mir ist es in diesem Zusammenhang aber auch wichtig, den in der Rule of Law-Definition des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen hervorgehobenen engen Zusammenhang zwischen
Rule of Law und Menschenrechten zu betonen: Die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes
stellt auch einen wesentlichen Teil der österreichischen Bemühungen – und der Bemühungen
unseres Völkerrechtsbüros – um die Rule of Law dar.
Im Völkerrecht bedarf es ebenso wie auf einzelstaatlicher Ebene klarer Regeln, um den Bedin-
gungen der Rule of Law gerecht zu werden. Bei der Festlegung der völkerrechtlichen Normen
wurden in den letzten Jahrzehnten groĂźe Fortschritte erzielt, sodass man durchaus, wenn auch
verallgemeinernd, davon sprechen kann, dass die aktuellen Probleme der Rule of Law im Völker-
recht weniger in der Schaffung neuer Normen als in der Einhaltung der bestehenden Normen
liegen. Diese Fortschritte beruhen vor allem auf der Arbeit der Völkerrechtskommission der Ver-
einten Nationen, der es gelang, eine Reihe von kodifikatorischen und nur leicht rechtsfortbilden-
den VertragsentwĂĽrfen zu erstellen, die von den Staaten weitgehend akzeptiert wurden, wie etwa
4 Report of the Secretary-General on the Rule of Law and Transitional Justice in Conflict and Post-Conflict Societies;
UN-Dok. S/2004/616.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2015
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2015
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 188
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal