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Austrian Law Journal, Volume 1/2015
Page - 179 -
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Page - 179 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2015

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ALJ 1/2015 Helmut Tichy 179 „For the United Nations, the rule of law refers to a principle of governance in which all persons, in- stitutions and entities, public and private, including the State itself, are accountable to laws that are publicly promulgated, equally enforced and independently adjudicated, and which are con- sistent with international human rights norms and standards. It requires, as well, measures to en- sure adherence to the principles of supremacy of law, equality before the law, accountability to the law, fairness in the application of the law, separation of powers, participation in decision- making, legal certainty, avoidance of arbitrariness and procedural and legal transparency.“4 Es hat andere Gelegenheiten gegeben, auf die verschiedenen Rule of Law-Definitionen und das Verhältnis der in ihnen enthaltenen Elemente zueinander einzugehen: etwa 2014 bei einer Kon- ferenz in Innsbruck während des österreichischen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats, der einen Schwerpunkt auf die Rule of Law legte. Bei der eben zitierten Definition der Vereinten Nationen ist anzumerken, dass sie eine Rechtsstaatlichkeitsdefinition ist und den völkerrechtli- chen Aspekt, mit Ausnahme der Menschenrechte, unbeachtet lässt. Das Bestreben der Vereinten Nationen, für die Einhaltung des Völkerrechts im Allgemeinen und damit für die Rule of Law auch in den internationalen Beziehungen einzutreten, lässt sich freilich aus verschiedenen Bestim- mungen der Satzung der Vereinten Nationen erschließen, wie insbesondere dem Gewaltverbot und dem Grundsatz der friedlichen Streitbeilegung. Die Rule of Law in den internationalen Beziehungen und ihre Beachtung durch den Sicherheitsrat war auch ein Schwerpunkt der bisher letzten österreichischen Mitgliedschaft in diesem Gremium in den Jahren 2009 und 2010. In Vorbereitung dieser Mitgliedschaft veranstaltete Österreich eine Reihe von Tagungen zum Thema „Der Sicherheitsrat und die Rule of Law“, die zu einem von Pro- fessor Simon Chesterman verfassten Abschlussbericht führten. In diesem wurde ua versucht, die „International Rule of Law“ durch folgende Kernelemente zu umschreiben: „Herrschaft des Rechts“, zB durch Kodifikation des Völkerrechts, „Vorrang des Rechts“, zB durch Akzeptanz der Zuständigkeit internationaler Gerichte, und „Gleichheit vor dem Recht“, der Grundsatz der souve- ränen Gleichheit aller Staaten. Diese Kernelemente der nun ausdrücklich die internationale Ebene betreffenden Rule of Law wurden schließlich auch vom damaligen Präsidenten des Internationa- len Gerichtshofs, Hisashi Owada, in einer Rede vor dem Sicherheitsrat aufgegriffen. Mir ist es in diesem Zusammenhang aber auch wichtig, den in der Rule of Law-Definition des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hervorgehobenen engen Zusammenhang zwischen Rule of Law und Menschenrechten zu betonen: Die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes stellt auch einen wesentlichen Teil der österreichischen Bemühungen – und der Bemühungen unseres Völkerrechtsbüros – um die Rule of Law dar. Im Völkerrecht bedarf es ebenso wie auf einzelstaatlicher Ebene klarer Regeln, um den Bedin- gungen der Rule of Law gerecht zu werden. Bei der Festlegung der völkerrechtlichen Normen wurden in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte erzielt, sodass man durchaus, wenn auch verallgemeinernd, davon sprechen kann, dass die aktuellen Probleme der Rule of Law im Völker- recht weniger in der Schaffung neuer Normen als in der Einhaltung der bestehenden Normen liegen. Diese Fortschritte beruhen vor allem auf der Arbeit der Völkerrechtskommission der Ver- einten Nationen, der es gelang, eine Reihe von kodifikatorischen und nur leicht rechtsfortbilden- den Vertragsentwürfen zu erstellen, die von den Staaten weitgehend akzeptiert wurden, wie etwa 4 Report of the Secretary-General on the Rule of Law and Transitional Justice in Conflict and Post-Conflict Societies; UN-Dok. S/2004/616.
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Austrian Law Journal Volume 1/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2015
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
188
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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