Page - 44 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2016
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ISSN: 2409-6911
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www.austrian-law-journal.at
Fundstelle: ZuĂźner, Ermessen im starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren,
ALJ 1/2016, 44–59 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/57).
Ermessen im starkstromwegerechtlichen Bau- und
Betriebsbewilligungsverfahren
Zugleich ein Beitrag über die Grundzüge des österreichischen
Starkstromwegerechts
Matthias Zußner*, Universität Graz
Kurztext: Der vorliegende Beitrag analysiert die Reichweite behördlicher Entscheidungsspiel-
räume im Rahmen des Bau- und Betriebsbewilligungsverfahrens von Leitungsanlagen für Stark-
strom und bindet ein praxisrelevantes Problemfeld an die klassische Ermessenslehre an. Da eine
vorausschauende staatliche Starkstromwegeplanung weitgehend fehlt, wird entgegen der Recht-
sprechung des VwGH für ein funktionell-rechtlich begründetes Ermessen der Behörde bei der
tatbestandsbezogenen Beurteilung des „öffentlichen Versorgungsinteresses“ im starkstromwege-
rechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren plädiert.
Schlagworte: Starkstromwegerecht; starkstromwegerechtliches Bau- und Betriebsbewilligungs-
verfahren; Leitungsanlagen fĂĽr Starkstrom; Kompetenzverteilung; Verwaltungsermessen.
I. Problemstellung und Gang der Untersuchung
Strom ist nur begrenzt speicherbar bzw lässt sich aus physikalischer Sicht ohne die Umwandlung
in eine andere Energieform gar nicht speichern.1 Vor diesem Hintergrund ist jede moderne Ge-
sellschaft auf eine leitungsgebundene Stromversorgung angewiesen.2 In einem differenzierten
Netzsystem wird Strom auf unterschiedlichen Spannungsebenen ĂĽbertragen.3 Um die Stromver-
luste bei der Netzübertragung möglichst gering zu halten, werden gerade beim Transport hoher
* Mag. Matthias ZuĂźner ist Projektmitarbeiter am Institut fĂĽr Ă–ffentliches Recht und Politikwissenschaft der Univer-
sität Graz. Der vorliegende Beitrag stellt die überarbeitete Schriftfassung eines Vortrages dar, den der Verfasser
am 22. 10. 2015 im Rahmen der interuniversitären Lehrveranstaltung „Das Recht der Großinfrastrukturprojekte“
in den Räumlichkeiten des Frankfurter Büros der Rechtsanwaltssozietät Hogan Lovells gehalten hat. Den Lehrveran-
staltungsleitern, Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr (Universität Graz) und Univ.-Prof. Dr. Josef Ruthig (Johannes Guten-
berg-Universität Mainz) möchte der Verfasser an dieser Stelle herzlich für die anregende Diskussion im An-
schluss an das Referat danken. Dank gebührt auch Mag. Daniel Heitzmann (Universität Graz) für weiterführende
Gespräche im Zusammenhang mit dem österreichischen Starkstromwegerecht, das einen Schwerpunkt seiner
aktuellen Forschung bildet, sowie Mag. Meinhardt Schweditsch (Universität Graz) für die rasche, aber umsichtige
Durchsicht des Manuskripts.
1 Pelte, Die Zukunft unserer Energieversorgung (2010) 221 ff; Lindermuth, Die Planung der Netze im Elektrizitäts-
recht. Die Steuerung von Netzinvestitionen als Voraussetzung der Energiewende und der Energieunion (2015) 9,
11.
2 Neubauer/Onz/Mendel, Starkstromwegerecht (2010) § 7 StWG Rz 28. Strom gilt als „Schlüsselinfrastruktur“ mo-
derner Gesellschaften; dazu Unger, Bundesinnenministerium: Nationale Sicherung kritischer Energieinfrastruktu-
ren, in Braml et al (Hrsg), Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik (2008) 71 (71 f).
3 Lindermuth, Netzplanung 10.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2016
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2016
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 110
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal