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Austrian Law Journal, Volume 1/2016
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Zußner, Ermessen im starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren, ALJ 1/2016, 44–59 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/57). Ermessen im starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren Zugleich ein Beitrag über die Grundzüge des österreichischen Starkstromwegerechts Matthias Zußner*, Universität Graz Kurztext: Der vorliegende Beitrag analysiert die Reichweite behördlicher Entscheidungsspiel- räume im Rahmen des Bau- und Betriebsbewilligungsverfahrens von Leitungsanlagen für Stark- strom und bindet ein praxisrelevantes Problemfeld an die klassische Ermessenslehre an. Da eine vorausschauende staatliche Starkstromwegeplanung weitgehend fehlt, wird entgegen der Recht- sprechung des VwGH für ein funktionell-rechtlich begründetes Ermessen der Behörde bei der tatbestandsbezogenen Beurteilung des „öffentlichen Versorgungsinteresses“ im starkstromwege- rechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren plädiert. Schlagworte: Starkstromwegerecht; starkstromwegerechtliches Bau- und Betriebsbewilligungs- verfahren; Leitungsanlagen für Starkstrom; Kompetenzverteilung; Verwaltungsermessen. I. Problemstellung und Gang der Untersuchung Strom ist nur begrenzt speicherbar bzw lässt sich aus physikalischer Sicht ohne die Umwandlung in eine andere Energieform gar nicht speichern.1 Vor diesem Hintergrund ist jede moderne Ge- sellschaft auf eine leitungsgebundene Stromversorgung angewiesen.2 In einem differenzierten Netzsystem wird Strom auf unterschiedlichen Spannungsebenen übertragen.3 Um die Stromver- luste bei der Netzübertragung möglichst gering zu halten, werden gerade beim Transport hoher * Mag. Matthias Zußner ist Projektmitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Univer- sität Graz. Der vorliegende Beitrag stellt die überarbeitete Schriftfassung eines Vortrages dar, den der Verfasser am 22. 10. 2015 im Rahmen der interuniversitären Lehrveranstaltung „Das Recht der Großinfrastrukturprojekte“ in den Räumlichkeiten des Frankfurter Büros der Rechtsanwaltssozietät Hogan Lovells gehalten hat. Den Lehrveran- staltungsleitern, Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr (Universität Graz) und Univ.-Prof. Dr. Josef Ruthig (Johannes Guten- berg-Universität Mainz) möchte der Verfasser an dieser Stelle herzlich für die anregende Diskussion im An- schluss an das Referat danken. Dank gebührt auch Mag. Daniel Heitzmann (Universität Graz) für weiterführende Gespräche im Zusammenhang mit dem österreichischen Starkstromwegerecht, das einen Schwerpunkt seiner aktuellen Forschung bildet, sowie Mag. Meinhardt Schweditsch (Universität Graz) für die rasche, aber umsichtige Durchsicht des Manuskripts. 1 Pelte, Die Zukunft unserer Energieversorgung (2010) 221 ff; Lindermuth, Die Planung der Netze im Elektrizitäts- recht. Die Steuerung von Netzinvestitionen als Voraussetzung der Energiewende und der Energieunion (2015) 9, 11. 2 Neubauer/Onz/Mendel, Starkstromwegerecht (2010) § 7 StWG Rz 28. Strom gilt als „Schlüsselinfrastruktur“ mo- derner Gesellschaften; dazu Unger, Bundesinnenministerium: Nationale Sicherung kritischer Energieinfrastruktu- ren, in Braml et al (Hrsg), Weltverträgliche Energiesicherheitspolitik (2008) 71 (71 f). 3 Lindermuth, Netzplanung 10.
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Austrian Law Journal Volume 1/2016
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2016
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
110
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
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