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Austrian Law Journal, Volume 1/2016
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ALJ 1/2016 Die Internationale Norm ISO 19600 Compliance Management Systems 64 III. Zertifizierung eines CMS nach ISO 19600 A. Zertifizierung – Wozu? Bei einer Zertifizierung bestĂ€tigt eine unabhĂ€ngige Stelle (Third-Party), dass das Management- system geprĂŒft wurde, die Anforderungen der entsprechenden Normen erfĂŒllt werden und die Wirksamkeit des Systems einer stĂ€ndigen Überwachung unterliegt. Es gibt eine Reihe von GrĂŒnden, die es fĂŒr eine Organisation zweckmĂ€ĂŸig machen, eine Zertifizie- rung durch eine unabhĂ€ngige, dritte Partei, also eine Zertifizierungsstelle, durchfĂŒhren zu lassen. Eine Zertifizierung gemĂ€ĂŸ ISO 19600 dokumentiert, dass sich eine Organisation zu einer regel- konformen Abwicklung ihrer GeschĂ€ftsaktivitĂ€ten bekennt. Die Zertifizierung macht Leistungser- bringung transparenter und schafft somit Vertrauen in die QualitĂ€t der angebotenen und erbrach- ten Leistungen. Unternehmen, die Zulieferer großer Unternehmen sind, stehen hĂ€ufig der Forderung gegenĂŒber, die Compliance ihrer GeschĂ€ftstĂ€tigkeit ihren Auftraggebern nachzuweisen. Hierbei ergibt sich vor allem fĂŒr Unternehmen, die fĂŒr mehr als einen Auftraggeber produzieren, die Problematik, mit einer Reihe von Lieferantenaudits, im schlechtesten Fall auch noch nach vollkommen unter- schiedlichen Standards, konfrontiert zu sein. Dies bedeutet einen erheblichen Einsatz von perso- nellen und finanziellen Ressourcen. Eine Zertifizierung des CMS auf Basis eines öffentlich verfĂŒg- baren internationalen Standards wie der ISO 19600 reduziert in solchen FĂ€llen die Aufwendungen fĂŒr den Nachweis der Wirksamkeit eines CMS um ein Vielfaches. Eine PrĂŒfung durch einen unabhĂ€ngigen Dritten verhindert Betriebsblindheiten und Interessens- konflikte, die sich bei einer rein organisationsinternen ÜberprĂŒfung des Systems zwangslĂ€ufig einstellen, und stĂ€rkt somit die Aussagekraft und ValiditĂ€t des PrĂŒfergebnisses. RegelmĂ€ĂŸige Audits durch eine externe Zertifizierungsorganisation stĂ€rken das Managementsystem, indem sie einen unabhĂ€ngigen und neutralen Blick auf das CMS ermöglichen und dazu beitragen, den erfor- derlichen Druck von außen auf die Einhaltung der Anforderungen aufrechtzuerhalten. Weiterhin darf man den Aspekt der rechtlichen Verantwortung eines Unternehmens und seiner obersten Leitung im Fall von Compliance-VerstĂ¶ĂŸen von Personen, die dieser Organisation zuge- rechnet werden, und dem Schutz des Managements vor juristischen Folgen nicht vernachlĂ€ssigen. Der Nachweis, dass das Management seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und diesbe- zĂŒglich entlastet wird, gelingt leichter, wenn das CMS durch eine unabhĂ€ngige Zertifizierungsstelle geprĂŒft und zertifiziert wurde. B. Zertifizierung – Durch wen? Zertifizierung setzt die ErfĂŒllung einer Reihe formaler und fachlicher Kriterien seitens der Zertifi- zierungsstelle voraus. Allen voran stehen hierbei die UnabhĂ€ngigkeit, Unparteilichkeit und NeutralitĂ€t der Zertifizierungs- stelle. UnabhĂ€ngigkeit und Unparteilichkeit manifestieren sich sowohl in persönlicher UnabhĂ€ngig- keit als auch in wirtschaftlicher UnabhĂ€ngigkeit. So darf beispielsweise ein Auditor keinerlei Ver- bindungen als Berater zu einem zu prĂŒfenden CMS oder zur zu prĂŒfenden Organisation haben. Stellen, die in asymmetrischer AbhĂ€ngigkeit von einer zu zertifizierenden Organisation stehen,
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Austrian Law Journal Volume 1/2016
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2016
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
110
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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