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ALJ 1/2016 Die Internationale Norm ISO 19600 Compliance Management Systems 64
III. Zertifizierung eines CMS nach ISO 19600
A. Zertifizierung â Wozu?
Bei einer Zertifizierung bestÀtigt eine unabhÀngige Stelle (Third-Party), dass das Management-
system geprĂŒft wurde, die Anforderungen der entsprechenden Normen erfĂŒllt werden und die
Wirksamkeit des Systems einer stĂ€ndigen Ăberwachung unterliegt.
Es gibt eine Reihe von GrĂŒnden, die es fĂŒr eine Organisation zweckmĂ€Ăig machen, eine Zertifizie-
rung durch eine unabhĂ€ngige, dritte Partei, also eine Zertifizierungsstelle, durchfĂŒhren zu lassen.
Eine Zertifizierung gemÀà ISO 19600 dokumentiert, dass sich eine Organisation zu einer regel-
konformen Abwicklung ihrer GeschÀftsaktivitÀten bekennt. Die Zertifizierung macht Leistungser-
bringung transparenter und schafft somit Vertrauen in die QualitÀt der angebotenen und erbrach-
ten Leistungen.
Unternehmen, die Zulieferer groĂer Unternehmen sind, stehen hĂ€ufig der Forderung gegenĂŒber,
die Compliance ihrer GeschÀftstÀtigkeit ihren Auftraggebern nachzuweisen. Hierbei ergibt sich
vor allem fĂŒr Unternehmen, die fĂŒr mehr als einen Auftraggeber produzieren, die Problematik,
mit einer Reihe von Lieferantenaudits, im schlechtesten Fall auch noch nach vollkommen unter-
schiedlichen Standards, konfrontiert zu sein. Dies bedeutet einen erheblichen Einsatz von perso-
nellen und finanziellen Ressourcen. Eine Zertifizierung des CMS auf Basis eines öffentlich verfĂŒg-
baren internationalen Standards wie der ISO 19600 reduziert in solchen FĂ€llen die Aufwendungen
fĂŒr den Nachweis der Wirksamkeit eines CMS um ein Vielfaches.
Eine PrĂŒfung durch einen unabhĂ€ngigen Dritten verhindert Betriebsblindheiten und Interessens-
konflikte, die sich bei einer rein organisationsinternen ĂberprĂŒfung des Systems zwangslĂ€ufig
einstellen, und stĂ€rkt somit die Aussagekraft und ValiditĂ€t des PrĂŒfergebnisses. RegelmĂ€Ăige
Audits durch eine externe Zertifizierungsorganisation stÀrken das Managementsystem, indem sie
einen unabhÀngigen und neutralen Blick auf das CMS ermöglichen und dazu beitragen, den erfor-
derlichen Druck von auĂen auf die Einhaltung der Anforderungen aufrechtzuerhalten.
Weiterhin darf man den Aspekt der rechtlichen Verantwortung eines Unternehmens und seiner
obersten Leitung im Fall von Compliance-VerstöĂen von Personen, die dieser Organisation zuge-
rechnet werden, und dem Schutz des Managements vor juristischen Folgen nicht vernachlÀssigen.
Der Nachweis, dass das Management seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist und diesbe-
zĂŒglich entlastet wird, gelingt leichter, wenn das CMS durch eine unabhĂ€ngige Zertifizierungsstelle
geprĂŒft und zertifiziert wurde.
B. Zertifizierung â Durch wen?
Zertifizierung setzt die ErfĂŒllung einer Reihe formaler und fachlicher Kriterien seitens der Zertifi-
zierungsstelle voraus.
Allen voran stehen hierbei die UnabhÀngigkeit, Unparteilichkeit und NeutralitÀt der Zertifizierungs-
stelle. UnabhÀngigkeit und Unparteilichkeit manifestieren sich sowohl in persönlicher UnabhÀngig-
keit als auch in wirtschaftlicher UnabhÀngigkeit. So darf beispielsweise ein Auditor keinerlei Ver-
bindungen als Berater zu einem zu prĂŒfenden CMS oder zur zu prĂŒfenden Organisation haben.
Stellen, die in asymmetrischer AbhÀngigkeit von einer zu zertifizierenden Organisation stehen,
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Austrian Law Journal
Volume 1/2016
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2016
- Author
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 110
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal