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Austrian Law Journal, Volume 1/2018
Page - 57 -
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Page - 57 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2018

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ALJ 2018 Christoph Kronthaler 57 den Fällen – die Gegenleistung zur Gänze weg, bedarf es aus naheliegenden Gründen keiner Anpassungssymmetrie mehr. 6. Möchte der Kreditgeber beim Verbraucherkredit eine Untergrenze („Zinsfloor“) festsetzen, bedarf es beim Verbraucherkredit zwingend einer Obergrenze („Zinscap“). Ein Mindestzinssatz limitiert die zukünftigen „Zinsänderungschancen“ des Kreditnehmers, während er nach oben hin weiter einem unbegrenzten „Zinsänderungsrisiko“ ausgesetzt wäre. Unter diesen Voraussetzun- gen ist die von § 6 Abs 1 Z 5 KSchG geforderte Aufrechterhaltung der ursprünglichen vertragli- chen Äquivalenz nicht gewährleistet. 7. Eine Aufspaltung des Sollzinssatzes in einen fixen und einen variablen Teil, die alleine dazu dient, über diesen Umweg einen von der Rsp abgelehnten Mindestsollzinssatz zu begründen, ist gem § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unzulässig. Dies ergibt sich mE aus einer extensiven, von einem funktio- nalen Verständnis des Zinsbegriffs ausgehenden Gesetzesinterpretation. Wollte man dieser Auf- fassung nicht folgen, stellt sich die Frage, ob die Aufspaltung des Sollzinssatzes in zwei Teile nicht eine Gesetzesumgehung (§ 879 Abs 1 ABGB) bewirkt. 8. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Verbraucherschutzrechts ist § 1056 ABGB der rele- vante Maßstab für Zinsänderungsklauseln. Nach der Judikatur müssen Zinsänderungsklauseln auch im Bereich unternehmensbezogener Rechtsgeschäfte zweiseitig ausgestaltet und vom Wil- len des Kreditgebers unabhängig sein. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Mindestverzinsungs- klausel stets unzulässig sein muss. Tatsächlich ist für eine solche eine sachliche Rechtfertigung erforderlich. Diese kann etwa in der Gewährung eines – nach billigem Ermessen festgesetzten – „Zinscaps“ oder eines geringeren Aufschlags auf den Referenzzinssatz bestehen.
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Austrian Law Journal Volume 1/2018
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2018
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
68
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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