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ISSN: 2409-6911
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www.austrian-law-journal.at
DOI:10.25364/01.6:2019.1.4
Fundstelle: Hummer, Finanzielle Sanktionen bei NichterfĂĽllung von Urteilen des Gerichtshofs der EU,
ALJ 2019, 54–60 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/138).
Finanzielle Sanktionen bei NichterfĂĽllung von Urteilen des
Gerichtshofs der EU
Die Europäische Kommission muss ihre Methode zur Berechnung von
Pauschalbeträgen und Zwangsgeld anpassen
Waldemar Hummer,* Universität Innsbruck
Kurtzext: Gemäß Art 260 Abs 2 AEUV kann der Gerichtshof bei Nichtbefolgung eines verur-
teilenden Erkenntnisses finanzielle Sanktionen (Pauschalbeträge oder Zwangsgelder) ver-
hängen, deren Berechnung nach feststehenden Kriterien zu erfolgen hat. Bei der Erstellung
ihres Sanktionsvorschlags berücksichtigte die Kommission dabei stets – zusätzlich zur
Schwere des Verstoßes und seiner Dauer – das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des verurteilten
Mitgliedstaates sowie die diesem im Rat der EU zugeteilten gewichteten Stimmrechte. Mit
der Ersetzung des bisherigen Systems der Stimmenponderierung im Rat – für die Erreichung
einer qualifizierten Mehrheit – durch das System der sogenannten „doppelten Mehrheit“
gemäß Art 3 des Protokolls (Nr 36) zum 1. April 2017 musste diese Berechnung aber ange-
passt werden, wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-93/17 feststellte.
Er berĂĽcksichtigt nunmehr, anstelle der gewichteten Stimmen im Rat, die Anzahl der Sitze,
die jedem Mitgliedstaat im Europäischen Parlament zugewiesen sind. Darüber hinaus ku-
muliert der Gerichtshof seit seinem Urteil in der Rechtssache C-304/02 – entgegen der bloß
alternativen Formulierung „oder“ in Art 260 Abs 2 AEUV – den Pauschalbetrag mit dem
Zwangsgeld.
Schlagworte: Nichterfüllung von Urteilen des Gerichtshofs; „Zweites Vertragsverletzungs-
verfahren“ (Art 260 Abs 2 AEUV); Berechnung finanzieller Sanktionen; Kumulierung von Pau-
schalbetrag und Zwangsgeld; Abschreckungswirkung eines Urteils; „institutionelles Ge-
wicht“ eines Mitgliedstaates; „doppelte Mehrheit“ der Stimmen im Rat.
I. EinfĂĽhrung
Die Auswirkungen des „Brexit“ sind grosso modo erfasst und bekannt; in welche unglaublichen
Details des Unionsrechts der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU aber ebenfalls hin-
einwirkt, soll nachstehend anhand der Methode der Berechnung finanzieller Sanktionen bei Nicht-
befolgung einer Verurteilung in einem Vertragsverletzungsverfahren aufgezeigt werden.
* Em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer lehrt am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität
Innsbruck.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2019
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2019
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 126
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal