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Austrian Law Journal, Volume 1/2019
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Page - 54 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2019

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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 4.0 license www.austrian-law-journal.at DOI:10.25364/01.6:2019.1.4 Fundstelle: Hummer, Finanzielle Sanktionen bei Nichterfüllung von Urteilen des Gerichtshofs der EU, ALJ 2019, 54–60 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/138). Finanzielle Sanktionen bei Nichterfüllung von Urteilen des Gerichtshofs der EU Die Europäische Kommission muss ihre Methode zur Berechnung von Pauschalbeträgen und Zwangsgeld anpassen Waldemar Hummer,* Universität Innsbruck Kurtzext: Gemäß Art 260 Abs 2 AEUV kann der Gerichtshof bei Nichtbefolgung eines verur- teilenden Erkenntnisses finanzielle Sanktionen (Pauschalbeträge oder Zwangsgelder) ver- hängen, deren Berechnung nach feststehenden Kriterien zu erfolgen hat. Bei der Erstellung ihres Sanktionsvorschlags berücksichtigte die Kommission dabei stets – zusätzlich zur Schwere des Verstoßes und seiner Dauer – das Bruttoinlandsprodukt (BIP) des verurteilten Mitgliedstaates sowie die diesem im Rat der EU zugeteilten gewichteten Stimmrechte. Mit der Ersetzung des bisherigen Systems der Stimmenponderierung im Rat – für die Erreichung einer qualifizierten Mehrheit – durch das System der sogenannten „doppelten Mehrheit“ gemäß Art 3 des Protokolls (Nr 36) zum 1. April 2017 musste diese Berechnung aber ange- passt werden, wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-93/17 feststellte. Er berücksichtigt nunmehr, anstelle der gewichteten Stimmen im Rat, die Anzahl der Sitze, die jedem Mitgliedstaat im Europäischen Parlament zugewiesen sind. Darüber hinaus ku- muliert der Gerichtshof seit seinem Urteil in der Rechtssache C-304/02 – entgegen der bloß alternativen Formulierung „oder“ in Art 260 Abs 2 AEUV – den Pauschalbetrag mit dem Zwangsgeld. Schlagworte: Nichterfüllung von Urteilen des Gerichtshofs; „Zweites Vertragsverletzungs- verfahren“ (Art 260 Abs 2 AEUV); Berechnung finanzieller Sanktionen; Kumulierung von Pau- schalbetrag und Zwangsgeld; Abschreckungswirkung eines Urteils; „institutionelles Ge- wicht“ eines Mitgliedstaates; „doppelte Mehrheit“ der Stimmen im Rat. I. Einführung Die Auswirkungen des „Brexit“ sind grosso modo erfasst und bekannt; in welche unglaublichen Details des Unionsrechts der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU aber ebenfalls hin- einwirkt, soll nachstehend anhand der Methode der Berechnung finanzieller Sanktionen bei Nicht- befolgung einer Verurteilung in einem Vertragsverletzungsverfahren aufgezeigt werden. * Em. o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar Hummer lehrt am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck.
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Austrian Law Journal Volume 1/2019
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2019
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
126
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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