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ALJ 2021 Mobiliarsicherheiten 57
war für den EuGH nämlich sowohl in Inspire Art als auch in Centros, dass die Gesellschaften
als Gesellschaften ausländischen Rechtes auftraten, weswegen potenzielle Gläubiger
hinreichend darĂĽber unterrichtet gewesen seien, dass erstere anderen Rechtsvorschriften
als den inländischen unterliegen.219 Maßgeblich war für den EuGH also insbesondere auch
die Erkennbarkeit der ausländischen Rechtsform für den Rechtsverkehr. Beweglichen Sachen
ist es demgegenüber aber gerade nicht anzusehen, ob sie mit publizitätslosen ausländischen
Mobiliarsicherheiten wie einem deutschen Sicherungseigentum belastet sind.220 Noch
deutlichere Unterschiede bestehen zum Anerkennungsgrundsatz, welcher im Bereich des
Namensrechtes entwickelt wurde:221 Die Rechtsprechung ist wohl alleine schon deswegen
nicht ĂĽbertragbar, weil durch die Anerkennung eines Namens kaum jemals ein Dritter
Nachteile erleiden wird. Wie eingehend erläutert, gilt selbiges nicht auch für die Anerkennung
von publizitätslosen ausländischen Mobiliarsicherheiten. Zur endgültigen Klärung der Frage,
ob die Nichtanerkennung von ausländischen publizitätslosen Mobiliarsicherheiten mit den
Grundfreiheiten zu vereinbaren ist, erscheint eine Vorlage an den EuGH daher dringend
geboten.
219 EuGH 30.9.2003, C-167/01, Inspire Art, Rn 135; EuGH 9.3.1999, C-212/97, Centros, Rn 36. Siehe auch OGH 16.3.2011,
6 Ob 67/10m, wonach ein ausländischer Gesellschaftszusatz (in diesem Fall „Ltd“) ausreiche, um einen potentiellen
Gläubiger zur Einholung weitergehender Informationen zu veranlassen. Vgl Lurger/Melcher, Handbuch, Rz 7/31.
220 Ronacher, JBl 2019, 446 (im Zusammenhang mit der Frage der Relevanz der Umgehungsmöglichkeit des
Faustpfandprinzipes durch die BegrĂĽndung einer Mobiliarsicherheit im Ausland).
221 Zum Anerkennungsgrundsatz im Namensrecht vgl Lurger/Melcher, Handbuch, Rz 2/24 f.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2021
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2021
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 59
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal