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ALJ 2/2015 Andreas Geroldinger 211
IV. Conclusio
Ein kurzer Streifzug durch die Rsp österreichischer und deutscher Gerichte belegt die Unsicher-
heit, die im Hinblick auf den Klauselbegriff herrscht. Klare Konturen sind aber wegen des Verbots
der geltungserhaltenden Reduktion mehr denn je erforderlich; sie fehlen sowohl in der Klausel-RL
als auch bislang in der Rsp des EuGH. Verschärfend kommt hinzu, dass auch drei Jahre nach der
Entscheidung in der Rs Banco Español noch immer ungewiss ist, ob eine Ersatzregelung für eine
missbräuchliche Klausel im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschaffen werden darf.
Die „blue pencil rule“, die ausschließlich das Durchstreichen von zur Unwirksamkeit führendem
Vertragstext erlaubt und jede darüber hinausgehende Umformulierung durch den Richter unter-
sagt, taugt letztlich nicht zur Abgrenzung einzelner Klausel voneinander. Es kann sich dabei nur
um ein Hilfsinstrumentarium mit Indizcharakter handeln. Letztlich wird man nicht umhinkom-
men, dazu den EuGH zu befragen. Seine Auslegung der Klausel-RL wird auf den „Klauselbegriff“
im österreichischen Recht im Wege der richtlinienkonformen Interpretation ausstrahlen, wobei
sich freilich auch die Frage einer „Spaltung“ der Auslegung stellt.
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Austrian Law Journal
Volume 2/2015
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 2/2015
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 100
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal