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ISSN: 2409-6911
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Fundstelle: Bezemek, Allgemeine Handlungsfreiheit im System der österreichischen Bundesverfassung,
ALJ 2/2016, 109–121 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/64).
Allgemeine Handlungsfreiheit im System der österreichischen
Bundesverfassung
Anmerkungen vor dem Hintergrund von VfGH 9. 12. 2015, E 50/2015 ua
Christoph Bezemek*, Universität Graz
Kurztext: In der österreichischen Rechtsordnung fehlt es an einer expliziten Garantie allgemei-
ner Handlungsfreiheit. Der vorliegende Beitrag führt aus, dass ungeachtet dessen eine umfas-
sende Entfaltungsfreiheit des Individuums verfassungsrechtlich gewährleistet ist.
Schlagworte: Allgemeine Handlungsfreiheit; Gleichheitssatz; Freiheitsminimum; Willkürverbot;
Auffanggrundrecht.
I. Europa, die Freie
Nach dem Ende meiner Studienzeit in den USA 2009 hatte ich das Glück, nicht gleich nach Wien
zurückkehren zu müssen, sondern noch einen Monat in Florenz zu verbringen, um dort endlich
die Publikationsfassung meiner Dissertation abzuschließen. Und ich kann mich genau erinnern:
als ich am ersten Abend nach dem Essen zurück in meine Wohnung hinter Santa Croce gegangen
bin, wie viele junge Menschen auf den Stufen zur Kirche gesessen sind, flirtend oder in weltan-
schauliche Diskussionen vertieft, die Zigaretten geraucht und aus Pappbechern Rotwein getrun-
ken haben. Da habe ich mir zum ersten Mal gedacht: Ich bin wieder in Europa.
Es scheint, dass dieses Europa kleiner wird, wenn nicht in Italien,1 so doch hier in Österreich,2 wo
vielfach, wie etwa auch in Graz,3 kommunale Restriktionen greifen, was den öffentlichen Alkohol-
konsum anlangt.4
* Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz, Universitätsstraße 15/D3, 8010 Graz. Um
Anmerkungen ergänzte Schriftfassung eines Vortrages, den der Verfasser am 15. 4. 2016 im Rahmen eines Beru-
fungsverfahrens zur Besetzung einer Professur für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung der
Rechtstheorie an der Universität Graz gehalten hat. Zu danken ist Josefa Breitenlechner und Tamara Schöndorfer
für ihre Unterstützung bei der Recherche, Gisela Kristoferitsch für die Durchsicht des Manuskripts sowie Harald
Eberhard, Claudia Fuchs, Michael Holoubek, Andreas Th. Müller, Erich Pürgy und einer anonymen Gutachterin/einem
anonymen Gutachter für zahlreiche wertvolle Anregungen. Ebenso zu danken habe ich für die gehaltvolle Dis-
kussion im Anschluss an den Vortrag, die dazu beigetragen hat, die hier vorgestellten Gedanken zu schärfen. Der
übliche Vorbehalt ist anzubringen.
1 Vgl freilich etwa für Rom die (befristete) Alkoholverbots-Verordnung (Ordinanza n. 127) vom 12. 7. 2015.
2 Wenn es sich hier auch keineswegs um ein Austriacum handelt – vgl zur Diskussion der bestehenden Verbotsan-
ordnungen in Deutschland nur Faßbender, Alkoholverbote durch Polizeiverordnungen: per se rechtswidrig? NVwZ
2009, 563, oder Brückner, Die Verfassungsmäßigkeit des § 9a SächsPolG – Grenzen abstrakt-genereller Alkohol-
verbote im öffentlichen Raum, LKV 2012, 202, jeweils mwN. Mit Blick auf den Stand der Judikatur vgl Tomerius,
Teilnichtigkeit des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, NVwZ 2015, 412.
3 A 17-009850/2012, Verordnung „Erweiterung der Alkoholverbotszonen im innerstädtischen Bereich“, Amtsblatt
der Landeshauptstadt Graz 5/2012, 2. 5. 2012.
4 Dazu bereits aus rechtspolitischer Perspektive Bezemek/Fuchs, Alkoholverbot – Rote Linie, Roter Faden? Die Presse
6. 5. 2012.
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Austrian Law Journal
Volume 2/2016
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 2/2016
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 40
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal