Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 2/2016
Page - 141 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 141 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2016

Image of the Page - 141 -

Image of the Page - 141 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2016

Text of the Page - 141 -

ALJ 2/2016 Kontrolle der Europäischen Kommission gegenüber ihren Mitgliedern 141 Die Reaktionen auf diesen beruflichen Wechsel Barrosos fielen überraschend heftig aus: so fan- den französische Mitglieder des Europäischen Parlaments diesen „skandalös“ und der französi- sche Außenhandelsstaatssekretär, Matthias Fekl, bezeichnete Barroso als einen „unanständigen Vertreter eines alten Europas“. Europastaatssekretär Harlem Désir wiederum bedauerte es, dass Barroso damit den „Anti-Europäern“ den Weg bereite. Er rief Barroso deswegen „feierlich auf, auf diesen Posten zu verzichten“. Brüsseler Gewerkschafter forderten in diesem Zusammenhang, Barroso das monatliche Übergangsgeld von 15.000 € zu streichen.25 Formal kann Barroso an sich kein Vorwurf gemacht werden. Da er das Angebot von Goldman Sachs erst 20 Monate nach seinem Ausscheiden aus der Kommission angenommen hatte, fiel er auch nicht unter die gem § 1.2. des Verhaltenskodex vorgesehene „Wartefrist“ von 18 Monaten für die Beilegung eines eventuellen „Interessenskonflikts“26 und musste dementsprechend weder eine Meldung an die Kommission erstatten, noch eine Genehmigung derselben für seine neue Tätigkeit einholen. Das deutsche Mitglied der Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold, kritisierte dieses bewusste „Aussitzen“ der Wartefrist scharf und forderte längere Karenzzeiten für Kommissare.27 Im Übrigen ist Goldman Sachs bereits mehrfach Dienstgeber für ausgeschiedene Kommissare gewesen. So war Kommissar Mario Monti nach seinem Ausscheiden von 2004 bis 2011 bei Gold- man Sachs tätig, ebenso wie auch Peter Sutherland bis 2015. Auch der jetzige Chef der EZB, Mario Draghi, war von 2002 bis 2005 in führender Position in diesem Unternehmen in London tätig und geriet in diesem Zusammenhang sogar unter Verdacht, am „window dressing“ Griechenlands mitgewirkt und dessen Wirtschaftsdaten „geschönt“ zu haben, die es diesem Land dann ermög- lichten, 2001 den Euro zu übernehmen.28 Draghi bestritt aber stets, in diese Affäre verwickelt gewesen zu sein. E. Der Fall Kroes Da es in der ehemaligen britischen Kronkolonie der Bahamas weder eine Kapitalertrags- noch eine Vermögenssteuer, dafür aber ein strenges Bankgeheimnis, gibt, entwickelten sich die Baha- mas zu einer der weltweit beliebtesten Steueroasen. Mitte September 2016 ereigneten sich die Bahamas-Leaks, im Zuge derer Details über 175.888 Briefkastenfirmen und Stiftungen, die zwi- schen 1990 und 2016 auf den Bahamas gegründet wurden, bekannt wurden. Auch die ehemalige Kommissarin Neelie Kroes gehörte dem Vorstand einer solchen Briefkasten- firma, nämlich der Mint Holdings Limited, an, die im Unternehmensregister unter der Nummer 108529B registriert ist. Kroes war dort vom 4. 7. 2000 bis zum 1. 10. 2009 als Direktorin ver- merkt.29 Kroes, die in der Europäischen Kommission von 2004 bis 2009 als Kommissarin für Wett- bewerb und danach von 2010 bis 2014 als Kommissarin für die Digitale Agenda zuständig war, hatte diese Geschäftstätigkeit in ihrer „declaration of interests“ nicht angegeben gehabt. Damit 25 Schlamp, Goldman Sachs’ Verflechtungen mit der Politik: Alles zum Wohl des Geldes, SpiegelOnline vom 13. 7. 2016. 26 Vgl dazu vorstehend auf Seite 137. 27 Theurer, José Manuel Barroso. Kritik am Wechsel zu Goldman Sachs, SpiegelOnline vom 10. 7. 2016. 28 Vgl dazu Hummer, Von der amerikanischen „Subprime-Crisis“ (2007) zum permanenten „Europäischen Stabili- tätsmechanismus“ (2013 ff), in Hummer (Hrsg), Die Finanzkrise aus internationaler und österreichischer Sicht (2011) 260. 29 Brössler/Obermaier, Eisernes Schweigen, Süddeutsche Zeitung vom 22. 9. 2016, 7.
back to the  book Austrian Law Journal, Volume 2/2016"
Austrian Law Journal Volume 2/2016
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2016
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
40
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal