Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 2/2017
Page - 92 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 92 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2017

Image of the Page - 92 -

Image of the Page - 92 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2017

Text of the Page - 92 -

ALJ 2/2017 Stefan Storr 92 kommt aber eine dritte SĂ€ule hinzu: Die ZurverfĂŒgungstellung von Kommunikationsinfrastruktur. Wer keinen Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur hat, ist von der Gemeinschaft der Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler ausgeschlossen. V. Aktuelle Anforderungen an das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit Angesichts der dargestellten Entwicklungen ist es erforderlich, das Grundrecht der Wissen- schaftsfreiheit dogmatisch fortzuentwickeln. Art 17 StGG, der auf die MĂ€rzverfassung 1849 zu- rĂŒckgeht,28 ist 1867 in Kraft getreten und hatte zwei Zielrichtungen: Den Schutz gegen polizei- staatliche Beeinflussung, wie sie im VormĂ€rz vorkam, und den Schutz gegen Einflussnahmen der Kirche, wie sie in der Mitte des 19. Jahrhunderts erfolgte.29 Der VfGH hat im UOG-Erkenntnis (1977) das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in Art 17 StGG noch sehr eng ausgelegt und im Lichte des Entstehungsprozesses 1867 als bloßes Abwehrrecht interpretiert, das nur vor intenti- onalen Eingriffen des Staates schĂŒtze.30 Obwohl das Grundrecht keinen Gesetzesvorbehalt kennt, besteht Übereinstimmung dahingehend, dass der grundrechtliche Schutz einem immanenten Schrankenvorbehalt unterliegt und seine Grenzen in den Grundrechten Dritter und anderen gemeinwohlorientierten Zielen findet.31 Dennoch soll das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach VfGH nur ein Sonderfall des Rechts der freien MeinungsĂ€ußerung und dem Grundrecht der Kunstfreiheit Ă€hnlich sein,32 aber „keinerlei ,institutionellen Bezug’“ haben.33 Richtig ist, dass der Umgang mit Wissen in verschiedener Hinsicht grundrechtlich abgesichert ist, wobei Meinungsfreiheit (Art 10 EMRK, Art 11 GRC), Datenschutz (zB Art 8 GRC) bzw Privatheit (zB Art 7 GRC) und Informationsfreiheit (Art 11 GRC) wesentliche Eckpfeiler sind. Aber die vom VfGH formulierte Stoßrichtung der Wissenschaftsfreiheit kann die heutigen GefĂ€hrdungen angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen Internationalisierung und Organisation der UniversitĂ€ten nicht mehr effektiv abwehren. Vielmehr muss das Grundrecht als eine institutionelle Garantie begriffen werden, aus der eine GewĂ€hrleistungsverpflichtung des Staates und seiner Einrichtungen folgt, die Wissenschaft von fremdbestimmten EinflĂŒssen mög- lichst frei zu halten34 und Wissenschaft zu ermöglichen. Das Grundrecht der Wissenschaftsfrei- heit ist als Teilhabegrundrecht fortzuentwickeln. A. Die wissenschaftsadĂ€quate Beurteilung und Bewertung wissenschaftlicher Leistungen Das betrifft einmal die wissenschaftsadĂ€quate Beurteilung und Bewertung wissenschaftlicher Leistungen. Die dahingehende Verpflichtung ist eine materielle, dh sie gilt auch fĂŒr staatliche UniversitĂ€ten als „StĂ€tten freier wissenschaftlicher Forschung“ iSd Art 81c B-VG. Die UniversitĂ€ten bzw ihre Verwaltungen dĂŒrfen wissenschaftliche TĂ€tigkeiten zwar statistisch messen; auf ihren 28 Kröll, Der digitalisiert Forscher, ALJ 2017, 71. 29 Kröll in Kneihs/Lienbacher Art 17 Abs 1, 5 StGG Rz 20. 30 VfSlg 8136/1977. 31 Berka, Verfassungsrecht6 (2016) 452. 32 VfSlg 13978/1994. 33 VfSlg 8136/1977. 34 Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht11 (2015); allgemein, insb auch zur institutionellen Garantie siehe Kröll in Kneihs/Lienbacher Art 17 Abs 1, 5 StGG Rz 92; Pöschl, Von der Forschungsethik zum For- schungsrecht: Wieviel Regulierung vertrĂ€gt die Forschungsfreiheit, in Körtner/Kopetzki/Druml (Hrsg), Ethik und Recht in der Humanforschung (2010) 90 (116).
back to the  book Austrian Law Journal, Volume 2/2017"
Austrian Law Journal Volume 2/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2017
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
108
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal