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Austrian Law Journal, Volume 2/2017
Page - 126 -
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Page - 126 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2017

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ALJ 2/2017 Gregor Kirchhof 126 Betroffenen wird als zentrales Problem der Steuergesetze beschrieben5 – auch des Ertragsteuer- rechts, auf das sich die folgenden Ausführungen exemplarisch konzentrieren. Jeder, der Erträge erzielt, ist betroffen. Vergleichbar mit dem Straßenverkehrsrecht oder dem Kaufrecht gibt es zahl- reiche gleich gelagerte Fälle. Eine digitalisierte Erhebung der Steuer drängt sich angesichts dieser Parallelität, der möglichen erheblichen Entlastung der Steuerbetroffenen im Steuerverfahren und der Chance auf, die Gesetzmäßigkeit und Belastungsgleichheit im Steuerrecht6 zu verbessern. Das Gesetz des Deutschen Bundestages zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ver- folgt das berechtigte und anspruchsvolle Ziel, die Steuererhebung idR automatisiert durchzufüh- ren. Anstelle eines Finanzbeamten soll regelmäßig ein Rechner arbeiten. Der Fiskus konzentriert sich auf besondere Fälle, die eine Risikoprüfung oder der Zufall bestimmen.7 Die Entlastung der Finanzverwaltung ist beträchtlich. Die Reform hat den Idealfall vor Augen, dass der Steuerpflich- tige die Steuerdaten in den Rechner eingibt und kurz danach den Steuerbescheid digital erhält. Doch legt bereits der Blick auf die Steuerbetroffenen die erhebliche Schieflage des in Deutsch- land bereits in Kraft getretenen Gesetzes offen. Die Finanzverwaltung ist dem komplizierten Steuerrecht nicht mehr gewachsen. Doch der Gesetzgeber reduziert nicht die Last durch ein ein- facheres Steuerrecht, sondern entlastet einseitig die Verwaltung und belässt die Hauptlast bei den Steuerbetroffenen. Dies widerspricht der Wertung der grundrechtlichen Freiheitsrechte, den Steuerpflichtigen nicht über Gebühr zu beanspruchen.8 Diese Digitalisierung des Steuerzahlers verletzt in Deutschland derzeit aus weiteren Gründen das Grundgesetz.9 Die Frage, ob das ver- gleichbare Verfahren in Österreich gegen dort geltendes höherrangiges Recht verstößt, wird hier nicht behandelt. Im Ergebnis soll aber ein allgemeines Modell skizziert werden, wie ein modernes, automatisch anwendbares und zugleich datenschützendes Steuerrecht gestaltet sein könnte.10 II. Der gegenwärtige Verfassungsbruch: digitalisiertes Besteuerungs- verfahren Die in Kraft gesetzte automatisierte Anwendung des deutschen Einkommensteuerrechts gelingt nur, wenn alle Steuerbelasteten – die Steuerpflichtigen, die Arbeitgeber11 und Banken12 – die 5 Isensee, Die typisierende Verwaltung (1976) 52; Isensee, Resilienz von Recht im Ausnahmefall, in Lewinski (Hrsg), Resilienz des Rechts (2016) 33 (40); Seer, Der Vollzug von Steuergesetzen unter den Bedingungen einer Massen- verwaltung, DStJG 31 (2008) 7 (16 ff); Schmidt, Moderne Steuerungssysteme im Steuervollzug, DStJG 31 (2008) 37 (38 ff); siehe auch die Nachweise in FN 4. 6 Zu diesem zentralen Anliegen des Steuerrechts: BVerfG 2 BvR 323/10 DStR 2016, 1731 Rz 101 (Altersvorsorge- aufwendungen); BVerfG 1 BvR 2664/09 NVwZ-RR 2010, 457 Rz 46 (Zweitwohnungssteuer); BVerfG 2 BvL 17/02 BVerfGE 110, 94 Rz 63 (Spekulationssteuer); BVerfG 2 BvR 301/98 BVerfGE 101, 297 Rz 38 (häusliches Arbeits- zimmer); BVerfG 2 BvL 77/92 BVerfGE 96, 1 Rz 25, 31 (Weihnachtsfreibetrag); BVerfG 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239 Rz 104, 106, 109 (Zinsbesteuerung). 7 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 3. 2. 2016 BT-Drs 18/7457, 48 f; zuvor Schmidt, DStJG 31 (2008) 38 ff; Seer, DStJG 31 (2008) 19 ff; Seer, Selbstveranlagung – Wegfall des Amtser- mittlungsgrundsatzes? in DWS-Symposium (2014, 2015) 7 (10 ff). 8 G. Kirchhof, Die Überforderung der Arbeitgeber durch den Lohnsteuerabzug, FR 2015, 773 ff. 9 Siehe sogleich unter Pkt II. und III. 10 Siehe zum Folgenden insgesamt G. Kirchhof, Rechtsetzung und Rechtsanwendung im steuerlichen Massenfall- recht, DStJG 40 (2017) iE; G. Kirchhof, Renaissance der Sollertragsbesteuerung? in Schön/Röder (Hrsg), Zukunfts- fragen des deutschen Steuerrechts III (2017) iE. 11 Siehe hierzu G. Kirchhof, Die Erfüllungspflichten des Arbeitgebers im Lohnsteuerverfahren (2005) 25 ff, 92 ff; Drüen, Inanspruchnahme Dritter für den Steuervollzug, DStJG 31 (2008) 167 (172 ff); Drüen, Die Indienstnahme Privater für den Vollzug von Steuergesetzen (2012) 133 ff. 12 Scheurle, Die Vollziehbarkeit der Besteuerung von Einkommen aus Kapital, DStJG 30 (2007) 39 (40 ff); Tappe, Privatisierung der Steuerverwaltung, in Schön/Röder (Hrsg), Zukunftsfragen des Steuerrechts III (2017) iE.
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Austrian Law Journal Volume 2/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2017
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
108
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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