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Austrian Law Journal, Volume 2/2017
Page - 144 -
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ALJ 2/2017 Digitalisierung und Selbstbestimmung 144 sen,36 die die Vernetzung, Auswertung und Nutzung unterschiedlicher Daten quantitativ und qualitativ auf eine andere Ebene heben sowie algorithmische Entscheidungen in beinahe allen Lebensbereichen,37 bringen zusätzliche Gefahren für eine Gesellschaft freier und selbstbestimm- ter Personen; eine Gesellschaft, die die Judikatur der letzten Jahrzehnte zumeist vergeblich ver- suchte zu schützen.38 Neu an diesen Gefahren ist jedenfalls, dass sie vorerst kaum vom Staat selbst ausgehen,39 sondern von Privaten. Private gefährden mit diesen Technologien die Pri- vatsphäre anderer und manipulieren, diskriminieren und unterdrücken potenziell die technolo- gienutzenden Personen.40 Verknüpft man all diese Innovationen, lassen sich auch potentielle Verhaltensmuster einzelner Personen und Personengruppen vorhersagen.41 Es braucht nicht allzu viel Phantasie, um zu erkennen, dass diese Entwicklungen den Raum für freie Persönlich- keitsentfaltung und Selbstbestimmung zusätzlich enger werden lassen.42 Noch kleiner werden sie, wenn sich nicht ausschließlich Private, sondern zunehmend auch der Staat dieser Technolo- gien bedient. III. Blockchain-Technologien: Neue Formen und Räume der Selbstbestimmung Die Geschichte der Digitalisierung und Selbstbestimmung ließe sich auch anders erzählen, nicht wie zuvor als Verlustgeschichte, sondern als eine, die neue Formen und Räume der Selbstbe- stimmung ermöglicht. Die, der Kryptowährung Bitcoin zugrunde liegende, Blockchain-Technologie verspricht beispielsweise in ihrer Geburtsstunde ein Mehr an Selbstbestimmung.43 Die Blockchain-Technologie lässt sich für viele unterschiedliche Anwendungen instrumentalisie- ren. Verschiedene Informationen lassen sich damit speichern und verwalten, beispielsweise 36 Siehe nur Martini, Big Data als Herausforderung für den Persönlichkeitsschutz und das Datenschutzrecht, DVBl 2014, 1481; Weichert, Big Data, Gesundheit und der Datenschutz, DuD 2014, 831. 37 Siehe nur Finn, What Algorithms Want: Imagination in the Age of Computing (2017); Hofstetter, Wenn intelligente Maschinen die digitale Gesellschaft steuern, in Könneker (Hrsg), Unsere Digitale Zukunft (2017) 37; Lessig, Code: Version 2.0, Basic Books (2006) 200 ff; Nyholm/Smids, The Ethics of Accident-Algorithms for Self-Driving Cars: an Applied Trolley Problem?, Ethical Theory and Moral Practice 2016, 1275; Reichwald/Pfisterer, Autonomie und Intel- ligenz im Internet der Dinge: Möglichkeiten und Grenzen autonomer Handlungen, CR 2016, 209; Skistims/ Voigtmann/David/Roßnagel, Datenschutzgerechte Gestaltung von kontextvorhersagenden Algorithmen, DuD 2012, 31. 38 Sobald es neue Technologien gibt, werden sie auch eingesetzt und die bestehenden rechtlichen Schutzmaßnahmen erweisen sich regelmäßig als unzulängliche Schutzinstrumentarien. Kritisch dazu Spiecker, Zur Zukunft systemischer Digitalisierung – Erste Gedanken zur Haftungs- und Verantwortungszuschreibung bei informationstechnischen Sys- temen. Warum für die systemische Haftung ein neues Modell erforderlich ist, CR 2016, 699; Cockfield, Towards a Law and Technology Theory, Manitoba Law Journal 2004, 383 (405); ferner Reidenberg, Lex Informatica: The For- mulation of Information Policy Rules through Technology, Texas Law Review 1998, 554. 39 Freilich werden neue Technologien auch von Staaten eingesetzt und gefährden eine Gesellschaft freier BürgerIn- nen. Siehe dazu stellvertretend für Vieles die Diskussion um den Einsatz unbemannter Drohnen. Schöberl, „Glo- bal Battlefield?“ Drohnen und der geographische Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts, in Gramm/ Weingärtner (Hrsg), Moderne Waffentechnologie (2015) 120–131; Mützenich/Bieger, Wege des völkerrechtlichen Umgangs mit Kampfdrohnen, S&F 2014, 25; Löffelmann, Der Einsatz von Kampfdrohnen zur Terrorismusbekämp- fung im Schnittpunkt von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechtsstandards, KJ 2013, 372; Zimmermann, Völkerrechtliche Fragen des Einsatzes bewaffneter Drohnen, MRM 2013, 96. 40 Siehe Weichert, Big Data und Datenschutz, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 1. 41 Siehe Martini, Big Data als Herausforderung für den Persönlichkeitsschutz und das Datenschutzrecht, DVBl 2014, 1481. 42 Siehe idZ auch Martini, DVBl 2014, 1481. 43 Vgl Nakamoto, Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System (2008), https://bitcoin.org/bitcoin.pdf (zuletzt abgefragt am 13. 11. 2017).
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Austrian Law Journal Volume 2/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2017
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
108
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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