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ALJ 2/2017 Iris Eisenberger 147
ist nicht mehr, ob wir fremd oder selbst bestimmt sind, sondern woher wir überhaupt wissen, wer
bestimmt bzw wie wir diejenigen, die bestimmen, wieder sichtbar und verantwortlich machen.
IV. Digitalisierte distribuierte Systeme: Von rechtlicher zu
technologischer Steuerung
Distribuierte Systeme, wie das auf der Blockchain-Technologie beruhende Bitcoin-Netzwerk, sind
Systeme, in denen die teilnehmenden Personen idR nur dann rechtlich sichtbar und greifbar
werden, wenn sie von der virtuellen in die reale Welt wechseln, etwa, wenn sie Bitcoin in Euro
wechseln.58 Die mangelnde Individualisierbarkeit in digitalisierten, distribuierten Systemen er-
schwert die rechtliche Zuordnung und damit die rechtliche Verantwortung und Kontrolle.59 Recht-
liche Steuerung baut in rechtsstaatlichen Demokratien allerdings auf individualisierbaren Perso-
nen auf, seien es natürliche oder juristische Personen,60 sowie auf klarer Verantwortungszu-
schreibung.61 Wer TrägerIn von Rechten und Pflichten ist, muss daher eindeutig festgelegt sein,
will der Staat bzw das Recht seine Steuerungskraft nicht verlieren.62
In den Fällen, in denen die Individualisierbarkeit der Netzwerk-TeilnehmerInnen ausnahmsweise
möglich ist,63 fehlt diesen idR jeglicher Einfluss auf das System, weshalb sie schon aus Sachlichkeits-
erwägungen nicht verantwortlich gemacht werden können.64 Die globale Ausrichtung der meisten
digitalisierten, distribuierten Systeme65 behindert die Verantwortungszuweisung zusätzlich. Im
Ergebnis bedeutet dies, dass im Zentrum der Steuerungsbemühungen das Netzwerk,66 der Code
und dessen ProgrammiererInnen oder das Kollektiv stehen.67 All dies erschwert die staatliche/
rechtliche Steuerung oder Fremdbestimmung,68 denn bleibt die ProgrammiererIn unbekannt, wie
beim ursprünglichen Programmcode der Kryptowährung Bitcoin,69 und verbreitet sich dessen
Code einmal im Netz, übernimmt dieser die Steuerung der Netzwerk-Teilnehmenden, selbst
wenn er veränderbar ist.
V. Digitalisierte distribuierte Systeme: Herausforderungen für
demokratische Rechtssysteme
Blockchain-basierte Systeme sind idR globale Netzwerke, deren TeilnehmerInnen durch die
Pseudonymisierung unbekannt bleiben, jedenfalls so lange sie sich im Netzwerk selbst bewe-
58 Siehe Ehrke-Rabel/I. Eisenberger/Hödl/Pachinger/Schneider, Kryptowährungen, Blockchain und Smart Contracts
(Teil II), jusIT 2017, 132.
59 Vgl Karnow, Liability for Distributed Artificial Intelligences, Berkeley Technology Law Journal 1996, 155.
60 Siehe Teubner, Elektronische Agenten und große Menschenaffen: Zur Ausweitung des Akteursstatus in Recht und
Politik, in Becchi/Graber/Luminati (Hrsg), Interdisziplinäre Wege in der juristischen Grundlagenforschung (2008) 2.
61 Siehe Spiecker, CR 2016, 700.
62 Siehe Reuter, Rechtsfähigkeit und Rechtspersönlichkeit: Rechtstheoretische und rechtspraktische Anmerkungen
zu einem großen Thema, AcP 2007, (673) 681.
63 Siehe Koops/Hildebrandt/Jaquet-Chiffelle, Bridging the Accountability Gap: Rights for New Entities in the Infor-
mation Society?, Minnesota Journal of Law, Science and Technology, 2010, 499.
64 Siehe Spiecker, CR 2016, 700; vgl auch Beck, Grundlegende Fragen zum rechtlichen Umgang mit der Robotik, JR
2009, 228.
65 Vgl Johnson/Post, Law and Borders – The Rise of Law in Cyberspace, Stanford Law Review, 1996, 1367.
66 Siehe Ladeur, Die Netzwerke des Rechts, in Bommel/Tacke (Hrsg), Netzwerke in der funktional differenzierten
Gesellschaft (2010) 143.
67 Vgl Ehrke-Rabel/I. Eisenberger/Hödl/Zechner, ALJ 2017 (in Endredaktion).
68 Siehe Koops/Hildebrandt/Jaquet-Chiffelle, Minnesota Journal of Law, Science and Technology, 2010, 499.
69 Die Bitcoin Software wurde 2009 von einer Person(engruppe) unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ ins
Leben gerufen (Nakamoto, Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System [2008]).
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Austrian Law Journal
Volume 2/2017
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 2/2017
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 108
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal