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Austrian Law Journal, Volume 2/2018
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Page - 92 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2018

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ALJ 2018 Katharina Huber 92 III. Meinungsstand in der Literatur Diese Entscheidung des OGH steht im Einklang mit der bisher hL.20 Jüngere Literaturmeinungen sehen diese Auffassung kritischer. Nach P. Bydlinski21 sollte in Fällen, in denen bei Vertragsab- schluss die Absicht zu privater Nutzung überwiegt, Verbraucherschutzrecht angewendet werden. Nach Zehentmayer22 bestünden auch gute Gründe für die Einführung der Überwiegensregel hin- sichtlich des restlichen Geltungsbereiches des KSchG. Er betrachtet eine gesetzliche Klarstellung als hilfreich. Kronthaler/Schwangler23 sprechen sich für eine Aufspaltung des Vertrages bei „Teil- barkeit der Sache“ aus, dh wenn die Leistung klar in einen (eindeutig und ausschließlich) privat genutzten Teil und einen (ebenso eindeutig und ausschließlich) unternehmerisch genutzten Teil geteilt werden kann. IV. Eigene Stellungnahme In der Folge soll aus Anlass der Entscheidung des OGH 7 Ob 94/14w („Fertigparkett“-Fall) die Dual- Use-Problematik am Beispiel des Verbrauchsgüterkaufs bzw der VGK-RL erörtert werden. Zu- nächst wird die (autonome) Auslegung der VGK-RL als Unionsrechtsakt untersucht. Darauf auf- bauend wird die RL-konforme Auslegung nationalen Rechts behandelt. IdZ werden auch Überle- gungen zum autonom-nationalen Recht vorgenommen. Die RL-konforme Auslegung nationalen Rechts setzt das Verständnis und die Auslegung des Unionsrechts voraus.24 Zunächst ist als Vorfrage zu beantworten, ob eine autonome Interpretati- on oder eine Verweisung auf nationales Recht intendiert ist, wobei für Erstere eine Vermutung spricht,25 die auch hier zum Tragen kommt. Der Wille des Gesetzgebers an einem autonomen Konzept ergibt sich im gegenständlichen Fall schon daraus, dass der Gesetzgeber den Verbrau- cherbegriff selbst bestimmt.26 Wie nach nationalem Recht kann grundsätzlich bei der autonomen Auslegung des Unionsrechts zwischen vier Auslegungsarten, nämlich der grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Auslegung, unterschieden werden27, wobei es Überschneidungen gibt und die Grenzen teilweise fließend sind. Mayrhofer/Nemeth in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), Klang3 § 1 KSchG Rz 52; Kathrein/Schoditsch in Koziol/ Bydlinski/Bollenberger (Hrsg), Kurzkommentar zum ABGB5 (2017) § 1 KSchG Rz 4 (letztere lassen eine unionsrecht- liche Dimension überhaupt außer Acht. Sie zitieren OGH 31. 8. 2010, 4 Ob 78/10i, derzufolge das KSchG auf ein Dauerschuldverhältnis keine Anwendung findet, wenn das Rechtsgeschäft zum Abschlusszeitpunkt zwischen zwei Unternehmern abgeschlossen worden ist; ein Vertragspartner aber später seine Unternehmertätigkeit ein- stellt.); kritisch Faber, ZEuP 1998, 854 (885 ff); Lurger/Augenhofer, Österreichisches und Europäisches Konsumen- tenschutzrecht (2008) 36 f; zur Übertragbarkeit der Rsp des IZVR auf das IPR: Lurger/Melcher, Handbuch Interna- tionales Privatrecht (2017) Rz 4/102 mwN. 20 Ibid. 21 P. Bydlinski, RdW 2017, 13. 22 Zehentmayer, JBl 2016, 614 ff. 23 Kronthaler/Schwangler, RdW 2016, 251; zust Faber/Klampferer in Eilmansberger/Herzig 320 f. 24 Gebauer, Europäische Auslegung des Zivilrechts in Gebauer/Wiedmann (Hrsg), Zivilrecht unter europäischen Einfluss2 (2010) Rz 3; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft3 (1999) 204, 211 f, 312 ff. 25 Vgl Riesenhuber, Auslegung, in Riesenhuber (Hrsg), Europäische Methodenlehre3 (2015) § 10 Rz 6. 26 Vgl Riesenhuber in Riesenhuber § 10 Rz 4. 27 Vgl Riesenhuber in Riesenhuber § 10 Rz 12 ff; Gebauer in Gebauer/Wiedmann Rz 4; Obwexer, Funktionalität und Bedeutung der Rechtsvergleichung in der Rsp des EuGH in Gamper/Verschraegen (Hrsg), Rechtsvergleichung als juristische Auslegungsmethode (2013) 115 (115 f). Die von Wendehorst, Methodennormen in kontinentaleuropäi- schen Kodifikationen, RabelsZ 2011, 730 (759 ff) befürwortete Schaffung von unionsrechtlichen Methodennor- men zur Ergänzung nationaler Methodennormen würde sich von klassischen Methodennormen von kontinen- taleuropäischen Rechtsordnungen deutlich abheben und der autonomen Methodologie des Unionsprivatrechts und dessen Zusammenspiel nationalem Recht Rechnung tragen. Sie weist auf die damit verbundenen Heraus-
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Austrian Law Journal Volume 2/2018
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2018
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
94
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
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