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Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 2/2018
Page - 109 -
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Page - 109 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2018

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ALJ 2018 Dual-Use-Verträge 109 aufgenommen wurde,130 kann auch als Indiz dafür ausgelegt werden, dass dieser Regel mittels Auslegung ieS Wirksamkeit verschafft werden kann. Keine klaren Hinweise ergibt die historische Auslegung. In den Materialien wurde lediglich betont, dass der umfassendere Verbraucherbegriff iSd § 1 KSchG zum Tragen komme, der insb auch Gründungsgeschäfte, Idealvereine usw umfasse.131 Auf Dual-Use-Geschäfte wurde nicht Bezug genommen. Hinsichtlich der teleologischen Auslegung, können die Argumente, die bereits iZm der teleologischen Auslegung im Rahmen der autonomen Auslegung vorgebracht wurden, für eine RL-konforme Aus- legung von § 1 Abs 1 Z 1 KSchG herangezogen werden. ISd RL-konformen Auslegung als inter- pretatorische Vorrangregel lässt sich daher ein Geschäft, das nicht überwiegend zum Betrieb des Unternehmens gehört, als Verbrauchergeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG klassifizieren. 2. Überlegungen zur Überwiegensregel im autonom-nationalen Recht Im autonomen Recht wird besonders mit teleologischen Argumenten gerechtfertigt, dass ein Ge- schäft mit gemischter Zwecksetzung jedenfalls zur Gänze als Unternehmensgeschäft zu bewerten ist.132 Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Unternehmer weniger schutzbedürftig ist, wenn er über bestimmte die Eigenverantwortung kennzeichnende Merkmale, wie besondere Kenntnisse oder planmäßiges Handeln, verfügt.133 Zu diesem Fachwissen zählt die Erfahrung mit Zwischen- fällen und wie mit diesen günstig umzugehen ist.134 Gegen diese Auffassung spricht, dass diese besonderen Merkmale auch vorliegen, wenn jemand ein Geschäft abschließt, das geeignet ist, zu seinem Betrieb zu gehören, im konkreten Fall aber ausschließlich zu privaten Zwecken getätigt wird. Hier liegt ein Verbrauchergeschäft vor, obwohl jemand über diese besonderen Merkmale verfügt. Diese Herangehensweise wie bisher im autonom-nationalen Recht stellt eine einfachere Lösung dar. Die mit einer Abwägung verbundenen Unsicherheiten würde man sich ersparen,135 was zwar der Rechtssicherheit dienen mag, aber nicht ausschlaggebend sein sollte. Vielmehr scheint eine Mittellösung in Form des Vernachlässigbarkeitstests oder auch der Überwiegensregel einem beiderseitigen Interessensausgleich näherzukommen. Es ist zweifelhaft, ob iSd Prinzips der beider- seitigen Rechtfertigung136 die für den autonomen Ansatz ins Treffen geführte mit dem Unter- nehmensbetrieb typischerweise verbundene Fachkenntnis die besondere Belastung des Käufers, 130 Der Verbraucherbegriff iSd § 1 KSchG soll auch die Verbraucherdefinition der VRRL umsetzen. Nicht ausdrücklich Eingang gefunden hat die Überwiegensregel. Es ist aber davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit § 1 KSchG den Verbraucherbegriff iSd VGK-RL inkl Überwiegensregel umsetzen wollte, wenngleich diese Bestimmung schon vor der Umsetzung der VGK-RL bestand. 131 ErläutRV 89 BlgNR 15. GP 5. 132 OGH 12. 6. 2001, 4 Ob 135/01h; 26. 1. 2005, 7 Ob 22/04t; 19. 12. 2012, 7 Ob 190/12k (§ 30 b KSchG ist nur anzu- wenden, wenn der Käufer die Liegenschaft gekauft hat, um dort seinen Hauptwohnsitz und nicht auch die Betriebs- stätte seines Unternehmens zu begründen); Welser in Krejci, HBzKSchG 200; Krejci in Rummel3 § 1 KSchG Rz 23. Die Ansicht der österreichischen Judikatur und Literatur hat zur Folge, dass ein noch so kleiner beruflicher oder ge- werblicher Anteil den Verbraucherschutz verhindert. 133 Vgl Faber, ZEuP 1998, 887. 134 OGH 5 Ob 570/80 EvBl 1981/5; 9. 4. 1981, 8 Ob 9/81; ErläutRV 744 BlgNR 14. GP 15 f. 135 Vgl Mankowski, IPRax 2005, 504. 136 F. Bydlinski, Die Maxime der beiderseitigen Rechtfertigung im Privatrecht, in FS Koziol (2010) 1355 (1356); im Rahmen der teleologischen Auslegung eines Sekundärrechtsaktes auch Heinrich, Die Auslegung von europäi- schen Richtlinien und Verordnungen, ÖJZ 2011/133 (1071).
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Austrian Law Journal Volume 2/2018
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2018
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
94
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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