Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 2/2018
Page - 132 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 132 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2018

Image of the Page - 132 -

Image of the Page - 132 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2018

Text of the Page - 132 -

ALJ 2018 Modernisierung des ABGB 132 Diesen an den Kenntnissen und Fähigkeiten eines Spezialisten ausgerichteten Verständlichkeits- maßstab konkretisiert bzw relativiert P. Bydlinski49 mit Blick auf das ABGB meines Erachtens tref- fend und angemessen: Maßstab der Verständlichkeit sollten nicht die Fachleute sein, die sich seit Jahren mit dem ABGB beschäftigen; ebenso wenig aber sei Zugänglichkeit für den „einfachen Bürger“ gefordert. Bei den Verständlichkeitsbemühungen sei an die Studierenden der Rechtswis- senschaften, an im Beruf stehende Juristen und an ausländische Fachinteressierte zu denken. 3. Der uneingeleitete vorangestellte Konditionalsatz Eine der (nicht sehr zahlreichen) sehr konkreten Handlungsanleitungen bei der Formulierung von Rechtstexten betrifft das Phänomen des sogenannten uneingeleiteten vorangestellten Konditio- nalsatzes. Gemeint sind damit Sätze, die zuerst eine Bedingung und dann erst die Handlung bzw das Geschehen, die/das bei Vorliegen dieser Bedingung ausgelöst oder möglich gemacht wird, anführen;50 solche Sätze würden die Lesbarkeit eines Textes beeinträchtigen, weil der Leser bis zum Ende des Satzes lesen muss, bevor er das Wesentliche der Aussage erfassen kann, Men- schen mit geringerer Leseerfahrung und Behaltensleistung könnten sich damit schwertun. Zur Illustration nennt Muhr folgenden Satz:51 „Erfolgt umgehend Zahlung, so wird das Tätigwerden des Gerichtsvollziehers und somit das Entstehen weiterer Kosten verhindert.“ Was aus der Sicht der Sprachwissenschaft offensichtlich als unschicklich gesehen wird, dürfte die Mehrzahl der Rechtswissenschafter allerdings eher als Wohlklang empfinden. In juristische Kate- gorien übersetzt bedeutet ein solcher Satzbau nämlich, dass der Satz zuerst den Tatbestand (also die Bedingung) definiert und anschließend die daran geknüpfte Rechtsfolge (das ausgelöste Ge- schehen) festschreibt. Damit ist also geradezu der Prototyp einer idealen Norm verwirklicht. So- wohl in den Textvorschlägen als auch in den Alternativvorschlägen und ebenso in der geltenden Fassung des ABGB trifft man uneingeleitete vorangestellte Konditionalsätze – wenig überra- schend – sehr häufig an. Originaltext Textvorschlag Alternativen Miteigentum Miteigentum Miteigentum § 361. 1Wenn eine noch unge- teilte Sache mehrern Personen zugleich zugehört; so entsteht ein gemeinschaftliches Eigen- tum. (…) § 361. 1Wenn das Eigentums- recht an einer Sache mehreren Personen gebührt, besteht gemeinschaftliches Eigentum (§§ 825–849). (…) § 361. (1) 1Steht eine Sache im Eigentum von mehr als einer Person, liegt Miteigentum vor. (…) Anmerkung: In der Originalfassung und im Textvorschlag von § 361 S 1 liegt ein eingeleiteter Konditionalsatz vor, weil der Nebensatz mit der Konjunktion „wenn“ eingeleitet wird (dazu FN 49). 49 P. Bydlinski in Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer, ABGB 2011 26; siehe auch denselben, ÖJZ 2015, 870; zust Jeremias, ABGB-Vorschriften über das Eigentumsrecht 2. 50 Muhr in Burkhardt/Hoberg/Di Meola, Sprachwissenschaft XV 136. Das Attribut uneingeleitet drückt dabei aus, dass die Konjunktion „wenn“ oder „falls“ weggelassen wird und die finite Verbform an erster Stelle steht. 51 Muhr in Burkhardt/Hoberg/Di Meola, Sprachwissenschaft XV 136.
back to the  book Austrian Law Journal, Volume 2/2018"
Austrian Law Journal Volume 2/2018
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2018
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
94
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal